21-1600

Klein Borstel in der Sackgasse?
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beabsichtigt ab Juli 2021 für eine Dauer von 5 Jahren die Grundinstandsetzung der Wellingsbütteler Landstraße(Nord) unter Vollsperrung durchzuführen. Diese Planungen wurden am 28.09.2020 im zuständigen Regionalausschuss vorgestellt. Ziel der Überplanung ist die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes, die Optimierung der Lichtsignalanlagen sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahn. Durch die Führung des Radverkehrs über Radfahrstreifen auf der Fahrbahn soll die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger verbessert werden. Die Leitungsbauarbeiten werden am Knotenpunkt Fuhlsbüttler Straße/ Wellingsbütteler Landstraße beginnen.
 

Der Parkraum in der Wellingsbütteler Landstraße wird komplett neu sortiert. Durch die geplante Straßenbaumaßnahme werden insgesamt 270 Parkstände entstehen. Im Vergleich zum Bestand von 274 Parkständen sollen angeblich nur 4 Parkstände entfallen. Das wird von vielen Anwohner bezweifelt.

 

Im Vorwege sollen umfangreiche Leitungsbauarbeiten, insbesondere durch Hamburg Wasser (HSE und HWW), Stromnetz Hamburg sowie Gasnetz Hamburg, durchgeführt werden.

 

Direkt anschließend wird die Grundinstandsetzung Wellingsbüttler Weg(Wandsbek) zwischen Borstels Ende und Rolfinckstraße durchgeführt.

 

Nicht nur für die Anwohner der Wellingsbütteler Landstraße wird dieses Mammutprojekt ein Stresstest werden, ganz Klein Borstel ist von den Baumaßnahmen betroffen, denn zwangsläufig ergeben sich durch abschnittsweise Vollsperrungen massive Einschränkungen und Behinderungen. Ein Verkehrskonzept liegt aktuell nicht vor. Es gab lediglich den Hinweis auf massive Einschränkungen und Behinderungen.

 

Das Einkaufsdorf Klein Borstel wurde in der Sitzung nicht erwähnt. Kunden und Lieferverkehre müssen aber ihre Ziele in Klein Borstel erreichen können.

 

Zurzeit befindet sich in Klein Borstel eine öffentlich-rechtliche Unterbringung. Diese Nutzung wird Ende Februar 2022 enden, so dass die Fläche für Wohnungsbau ab Mitte 2022 für eine Wohnbebauung zur Verfügung steht.

Der Baustellenverkehr wurde bisher nicht eingeplant.

 

Auch ein Konzept für einen möglichen Busersatzverkehr bei Ausfall der S-Bahn oder Worte zu einer Bürgerbeteiligung gab es nicht.

 

Feuerwehr und Rettungswagen müssen im Einsatzfall schnell an ihrem Einsatzort in Klein Borstel sein.

 

Bleibt anzumerken, dass ein Vertreter der zuständige Straßenverkehrsbehörde, PK 35, dazu Ausführungen gemacht hat, dass aus Sicht des PK die gesamte Vorlage nicht genehmigungsfähig sei! Unter anderem sei die Restfahrbahnbreite für Pkw, bei Aufbringen der Radfahrstreifen, zu gering.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die zuständigen Behörden:

 

1. Wie hat die zuständige Behörde die 270 ausgewiesenen Parkstände
            errechnet und erkannt?

2. Wie viele dieser 270 Parkstände sind ausgewiesene Parkstände und wie
           sind diese in der Vorlage dargestellt?

 

Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Zu 1.-2.:

Siehe Drs. 22/1738.

 

3. Zwischen den Parkständen befinden sich „Baumscheiben“.
           Sind diese in der neuen Planung vergrößert worden?

 

Zu 3.:

Die meisten Baumscheiben wurden geringfügig vergrößert, um den Bäumen auch das Platzangebot einzuräumen, welches sie mittlerweile benötigen. Grundsätzlich sollen aber die Räume zwischen Baumstamm und Anfahrschutzbügel nur so groß gestaltet werden, dass kein Kraftfahrzeug (auch keine Kleinstwagen) dazwischen parken kann und die Baumscheibe erneut belastet.

 

4. Wann stellt die zuständige Behörde die Pläne

A:  den Anwohner Klein Borstels vor?

B:  den betroffenen Anliegern der Wellingsbütteler Landstr. vor?

C:  den Anwohner des Wellingsbütteler Weg(Wandsbek) vor?

D: den betroffenen Anliegern des Wellingsbütteler Weg(Wandsbek) vor?

5. Wann erfolgt die Information der Träger öffentlicher Belange?

            Welche Einwände gab es hier von wem?

6. Wann liegt ein Verkehrskonzept (Umleitungsverkehre) für die Bauphase vor?

7. Wie ist Klein Borstel für die Feuerwehr und Rettungswagen erreichbar und

           wie kann die 8 Min Eintreffzeit am Einsatzort gewährleistet werden?

8. Welches Krankenhaus wird während der Vollsperrung von den      
           Rettungswagen angefahren?

9. Wie kann das Schutzzielerreichungsgrad für Feuerwehr und Rettungswagen 
            gewährleistet werden?

10. Sieht die zuständige Behörde die geringe Restfahrbahnbreite als ausreichen an?

Wenn ja warum?

Wenn nein, warum nicht?

11. Gibt es für einen möglichen Busersatzverkehr bei Ausfall der S-Bahn ein Konzept?

Wenn ja, wie sieht dieses aus?

12. Wie können Kunden oder Lieferverkehre das Einkaufsdorf Klein Borstel während der Bauphase erreichen?

 

 Zu 4.-12.:

 

Siehe Drs. 22/1738.

 

Dr. Andreas Schott Martina Lütjens

CDU-Fraktionsvorsitzender Gunther Herwig