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Kirche St. Jürgen - Sichtbares Denkmal versus Baumbepflanzungen, was ist wichtiger?
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Kirche St. Jürgen im Ortsteil Ochsenzoll/Stadtteil Langenhorn wurde am 4. August 2003 in die Denkmalliste (siehe Denkmalliste HH-Nord unter Eichenkamp und Stockflethweg) eingetragen. Im Dezember 2018 wurden auf der öffentlichen Grünfläche im Dreieck Stockflethweg/Eichenkamp fünf hochwachsende Bäume gepflanzt. Diese werden in wenigen Jahren das Sichtfeld auf die Kirche St. Jürgen fast vollständig versperren. Damit wird der Blick vom Stockflethweg auf die Kirche kaum noch möglich sein. Auch vom Eichenkamp ist die Kirche wegen des alten Baumbestands kaum zu erblicken. Zum Denkmalschutz gehört aus Sicht der Kirchengemeinde die Möglichkeit der öffentlichen Wahrnehmung des Bauwerks. So erstreckt sich der Denkmalschutz laut der Eintragung auch auf das gärtnerische Vorfeld der Kirche.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu 1., 2., 6., 7., 8. und 9.  der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wie folgt Stellung:

 

  1. Welche Kriterien galten bei der Kirche St. Jürgen im Jahre 2003, um diese auf die Denkmalliste im Bezirk Hamburg-Nord einzutragen?

 

Zu 1.:

Die Kirche St. Jürgen mit dem Gemeindesaal, dem Pastorat mit Anbau und dem gärtnerischen Vorfeld wurde am 4. August 2003 in die Hamburgische Denkmalliste eingetragen, weil die Erhaltung aus geschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt.

 

  1. Gelten diese Kriterien aktuell noch? Wenn nein, warum nicht? (bitte detailliert erläutern)

 

Zu 2.:

Ja.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen 3 - 5, und 7.:

 

  1. Um welche Baumarten handelt es sich bei den o.g. Bäumen, die auf der öffentlichen Grünfläche gepflanzt wurden? (bitte detailliert erläutern)

 

Zu 3.:

Es wurden 5 Hainbuchen in der Qualität Hochstamm, 20-25 cm gepflanzt. Es wurde die Sorte `Frans Fontaine`gepflanzt die im Gegensatz zur üblichen Art (mit Höhen bis zu 20m und Breiten bis zu 8m) nur 5-8m hoch und 3-4m breit wird.

 

  1. Welche bezirklichen Gremien wurden wann und wie umfangreich über die Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen informiert?

 

Zu 4.:

Die Pflanzlisten waren im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel am 05.11.2018 auf der Tagesordnung.

 

  1. Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um die o.g. Bäume umzupflanzen, damit die Kirche St. Jürgen auch in Zukunft "sichtbar" bleibt?

 

Zu 5.:

Das Bezirksamt ist gehalten geeignete Ersatzstandorte für Baumpflanzungen zu finden. Die große Straßenbegleitgrünfläche im Stockflethweg ist dafür sehr gut geeignet. Der Fachbereich teilt die Befürchtung der „Unsichtbarkeit“ der Kirche nicht, da es sich zum einen um Hochstämme und zum anderen um mittelgroße Bäume handelt. Eine Beeinträchtigung wird nicht gesehen, da sie nicht die denkmalwürdigen Außenflächen der Kirche tangieren.

 

  1. Wie sahen die bisherigen Denkmalschutzmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg für die Kirche St. Jürgen aus? (bitte nach Jahr und Tätigkeit aufschlüsseln)

 

Zu 6.:

2003Eintragung in die Hamburgische Denkmalliste

2004Anbringung einer Informationstafel aus dem Programm des Denkmalschutzamtes zur Kennzeichnung sehenswerter Baudenkmale

2009 Beratung sowie Genehmigung einer energetischen Verbesserung im Bereich des Pastorats und des Gemeindesaals

2014 Beratung zur behindertengerechten Gestaltung des Eingangs

 

  1. Welche Behörden sind in welchem Umfang für die neugepflanzten und alten Baumbestände im unmittelbaren Umfeld der Kirche St. Jürgen zuständig?

 

Antwort des Bezirksamtes zu 7.:

Die Bäume im öffentlichen Grund werden durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachbereich Stadtgrün betreut. Die Bäume auf privaten Grund vom jeweiligen Grundeigentümer.

Antwort der Behörde für Kultur und Medien zu 7.:

Die Behörde für Kultur und Medien ist zuständig, soweit Veränderungen am Denkmal selbst vorgenommen werden oder Veränderungen in seiner Umgebung das Denkmal wesentlich beeinträchtigen.

 

  1. Ist der Umgebungsschutz für die denkmalgeschützte Kirche St. Jürgen und seinen Außenflächen gewahrt? Wenn ja, wie und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 8.:

Ja. Die Bäume stellen keine wesentliche Beeinträchtigung der Kirche dar. Sie sind von der Kirche weit genug entfernt, so dass auch in Zukunft keine baulichen Schäden durch die ausgewachsenen Bäume zu befürchten sind. Die Sichtbarkeit der Kirche vom Stockflethweg aus ist für deren Denkmalwert ohne wesentliche Bedeutung, so dass eine Bepflanzung der außerhalb des geschützten Ensembles liegenden Grünfläche ohne gravierenden Einfluss auf den Denkmalwert ist. Zudem wird zumindest für Fußgänger der Blick auf die Kirche weiterhin möglich sein.

  1. Beeinträchtigen die neugepflanzten Bäume die Denkmalwürdigkeit der denkmalgeschützten Kirche St. Jürgen und seinen Außenflächen?

Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 9.:

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

 

 

Dr. Andreas SchottNizar Müller
FraktionsvorsitzenderMartin Fischer