21-4784

Kinderspielflächen in Eppendorf, Hoheluft Ost und Winterhude Kleine Anfrage von Philipp Kroll (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Gemäß § 10 der Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 müssen bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück eine ausreichend große Spielfläche mit geeigneter Ausstattung für Kinder hergestellt werden. Die Kinderspielfläche muss eine Größe von mindestens 10 m2 je Wohneinheit, mindestens aber 100 m2, haben. Eine Unterschreitung dieser Größe ist zulässig, wenn sonst die zulässige Bebauung auf dem Grundstück nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand verwirklicht werden kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Bei welchen Baugenehmigungen für Neubauten der letzten 3 Jahre für die Stadtteile Eppendorf, Hoheluft Ost und Winterhude wurden Befreiungen von der Vorgabe des § 10 der Hamburgische Bauordnung (HBauO) bzgl. der Größe der Kinderspielfläche erteilt und aus welchen Gründen jeweils?

 

  1. Bei welchen Baugenehmigungen für Umbauten der letzten 3 Jahre für die Stadtteile Eppendorf, Hoheluft Ost und Winterhude wurden Befreiungen von der Vorgabe des § 10 der Hamburgische Bauordnung (HBauO) bzgl. der Größe der Kinderspielfläche erteilt und aus welchen Gründen jeweils?

 

  1. Bei welchen Baugenehmigungen für Aufstockungen der letzten 3 Jahre für die Stadtteile Eppendorf, Hoheluft Ost und Winterhude wurden Befreiungen von der Vorgabe des § 10 der Hamburgische Bauordnung (HBauO) bzgl. der Größe der Kinderspielfläche erteilt und aus welchen Gründen jeweils?

 

 

Antwort der Verwaltung zu 1-3:

Es wird nicht statistisch erfasst, ob es sich bei Bauanträgen um Neu- oder Umbauten oder Aufstockungen handelt, Befreiungen oder Abweichungen beantragt waren und ob diese erteilt wurden, außerdem wird nicht erfasst, in welchen Stadtteilen die Bauvorhaben beantragt wurden. Deshalb müssten alle Anträge händisch daraufhin überprüft werden, was bei mehr als 2500 Anträgen über 1250 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen würde. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

 

 

Michael Werner-Boelz       Hamburg, 09.10.2023

Bezirksamtsleitung

 

 

 

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