Kinderrechte 2020
Letzte Beratung: 26.08.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 9.2
Um den Kinderrechten auch in 2020 die nötige Aufmerksamkeit zu widmen, wird das Jugendamt im Zeitraum 20.9.2020 (Weltkindertag national) bis 20.11.2020 (Internationaler Tag der Kinderrechte) kleine Videosequenzen und Bilder mit einprägenden Texten, Hinweisen auf aktuelle Aktivitäten und Veranstaltungen über Instagram und weitere Social-Media-Plattformen zum Thema Kinderrechte veröffentlichen.
Auch in den vergangenen Jahren fanden im oben genannten Zeitraum größere und kleinere Aktivitäten zum Thema Kinderrechte im Bezirksamt Hamburg-Nord statt. So gab es im vergangenen Jahr verschiedenste Aktionen unter dem Motto „Kinderrechte machen (uns) stark“. Im Jahr 2017 gestalteten Kinder und Jugendliche aus den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit eine Ausstellung zum Weltkindertag im Eingangsbereich des Bezirksamtes.
Rechte, die für alle Menschen gelten, stehen auch Kindern und Jugendlichen zu, allerdings brauchen sie mehr Förderung und Schutz. Deshalb gibt es seit 1989 das weltweit geltende Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das auch als UN-Kinderrechtskonvention bekannt ist. Anders als der Name vermuten lässt, gilt die UN-Kinderrechtskonvention für alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Die Konvention enthält Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte, insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit, das Recht auf Bildung und Entwicklung, das Recht auf Spiel und Freizeit, das Recht auf Schutz, das Verbot der Benachteiligung sowie das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung. Bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, muss deren Wohl vorrangig berücksichtigt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.