20-4756

Keine Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) - Beibehaltung bewährter Strukturen und Vorgehensweisen in Hamburg-Nord Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Die Wohn-Pflege-Aufsichten sind wichtiger Bestandteil der hoheitlichen Aufsichtspflichten eines jeden Bezirkes und sind fachlich-inhaltlich in den bezirklichen Gesundheitsämtern jeweils regional angebunden. Sie sind gut vernetzt mit den bezirklichen Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräten und konnten mit diesen in den letzten Jahren immer besser und effektiver zusammenarbeiten. Die kurzen Wege, innerhalb eines Bezirkes und die gute Vernetzung mit den Seniorenvertretungsgremien in Hamburg-Nord konnten gerade in der jüngeren Vergangenheit helfen, dass Missstände erkannt, behoben - und auch in Verwaltung und Politik thematisiert werden konnten.

 

In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage "Geplante Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht" der CDU-Fraktion (Drs. 20-4699 vom 08.08.2017) schätzt auch der Herr Bezirksamtsleiter "die hiesige WPA wegen ihre hohen Leistungsfähigkeit und ihrer vorbildlichen und über das Normalmaß hinausgehenden Einsatzbereitschaft." Schon aus dieser richtigen Feststellung, und dem Ziel, Gutes und Bewährtes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks zu bewahren, gebietet sich ein äußerst vorsichtiger Umgang mit geplanten Änderungen, vor allen Dingen, wenn sie bereits im Vorfeld von weiten Teilen betroffener Gruppen äußerst kritisch gesehen werden.

 

Die gemäß Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen SPD und GRÜNE angestrebte Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht mit dem Ziel (lt. Antwort auf die SKA der CDU in der Bürgerschaft, Drs. 21/7877 vom 14.02.2017, "Geplante Zentralisierung der WPA") "die Arbeit der WPA zu intensivieren und zu einem modernen Prüf- und Beratungsteam weiterzuentwickeln", kann nur als Aktionismus, Hilflosigkeit und Mogelpackung angesehen werden, die womöglich das exakt Gegenteilige bewirken kann. Dem Verlust der kurzen Wege und einer daraus resultierenden schlechteren Erreichbarkeit mit womöglich dann entstehenden nicht ausreichenden Kontrollfrequenzen, sollte von vornherein entgegengewirkt werden. Es mag sinnvoll sein, die ambulanten Pflegedienste, die hamburgweit - und somit bezirksübergreifend tätig sind - zentral zu überwachen und zu steuern; stationäre Einrichtungen können jedoch nur mit dem bewährten Konzept der Angliederung an das lokale Bezirksamt überwacht werden. Die jüngere Vergangenheit gibt mit den traurigen Vorfällen im Pflegeheim Röweland und der erfolgten und richtigen Reaktion des Bezirksamtes einen eindringlichen und mahnenden Anschauungsunterricht, die bewährte Wohn- und Pflegeaufsicht beim Bezirksamt HH-Nord zu belassen und sich allen Zentralisierungswünschen seitens des Rot-Grünen Senats beharrlich zu widersetzen. Anstelle einer vermeintlichen Optimierung durch Zentralisierung sollten die Wohn-Pflege-Aufsichten vielmehr von Seiten des Senats mit den ausreichenden personellen Ressourcen ausgestattet werden, um die stetig steigenden Fallzahlen vor dem Hintergrund einer wachsenden Heimlandschaft in Folge des demographischen Wandels Herr werden zu können. Darüber hinaus sollte die Durchführungsverordnung der Fachbehörde als Handlungsvorgabe für die Bezirke derart verbessert und optimiert werden, als dass sie die Bezirke in ihrer Dienstausübung nicht hindert und blockiert, sondern vielmehr unterstützend wirkt und allgemeingültige Rahmenbedingungen für Prüfungen in allen Bezirken gleichermaßen abbildet.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten:

 

1.)    sich beim Senat/Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit Nachdruck dafür einzusetzen, die Wohn-Pflege-Aufsicht für stationäre und teilstationäre Einrichtungen für Senioren im Zuständigkeitsbereich der Bezirke zu belassen.

 

2.)    Bei Senat/Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz weitere finanzielle Mittel zur Ausstattung und Verbesserung der WPA zu fordern, um den gestiegenen quantitativen und qualitativen Arbeitsaufwand erfolgreich durchführen zu können und einen eventuellen Puffer für derzeit noch nicht abzusehende Situationen zu fordern.

 

3.)    Die Prüfanforderungen in Form der Durchführungsverordnung entsprechend den Anforderungen an eine effektive und zielorientierte Wahrnehmung der Überwachung der betroffenen stationären Einrichtungen mit den zuständigen Bezirken zu prüfen und zu überarbeiten.

 

4.)    Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord in ihrer Sitzung im Dezember 2017 über den Stand der Umsetzung der Punkte 1.) bis 3.) zu informieren 

 

Dr. Andreas Schott Stefan Baumann
Fraktionsvorsitzender Nizar Müller

 

Anhänge

 

Keine