20-5867

Keine übergroße Grundstückszufahrt zum Grundstück Ecke Langenhorner Chaussee / nördlich Fibiger Straße Interfraktioneller Antrag

interfraktioneller Antrag

Sachverhalt

 

Nachdem die Neubauplanung mit dem Erhalt des Gebäudes  der ehemals denkmalgeschützten Tankstelle nicht mehr realisiert wird, kann die Zufahrtssituation zum dem Grundstück neu überplant werden. Die bisherige Planung sah direkt hinter dem Verkehrsknoten mit der Fibiger Straße eine überbreite Grundstückszufahrt vor, für die sogar ein vorhandener Straßenbaum gefällt werden sollte. Eine solche Zufahrt direkt neben der Kreuzung ist zum einen keine sehr verkehrssichere Lösung, auch angesichts der dort neu geplanten Veloroute und zum anderen ist sie aufgrund der vollständigen Neuplanung des Eckgrundstückes auch nicht mehr erforderlich. Die ursprüngliche Erforderlichkeit ergab sich ausschließlich aus dem ursprünglich geplanten Erhalt des Tankstellengebäudes.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten im Rahmen einer neuen Bauantragsstellung für das Grundstück Langenhorner Chaussee/nördlich Fibiger Straße mit der dort ehemals denkmalgeschützten Tankstelle darauf hinzuwirken, dass die ursprünglich geplante sehr breite Grundstückszufahrt von der Langenhorner Chaussee, direkt hinter dem Verkehrsknoten mit der Fibiger Straße in Zukunft nicht umgesetzt wird, sondern alternativ dazu eine Grundstückszufahrt von der Fibiger Straße aus realisiert wird. Der Regionalausschuss empfiehlt darüber hinaus bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes Langenhorn 68 dieses ebenfalls durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern.

 

 

 

SPD Fraktion        Fraktion Die Grünen               CDU - Fraktion             Fraktion Die Linke

 

rg W. Lewin        Carmen Wilckens                  Martina Lütjens            Rachid Messaoudi

Thomas Kegat       Thorsten Schmidt                                                       Hennning Boddin

 

 

Anhänge

 

Keine