Kann das Bezirksamt Hamburg-Nord überhaupt illegale Vermietungen stoppen? II
Kleine Anfrage Nr. 8/2019 von den Herren Dr. Schott, Fischer und P. Kroll, CDU
Wie bereits in Drs. 20-6413 dargestellt, will der Rot-Grüne Senat die illegale Vermietung von Wohnungen zu Ferienzwecken stoppen und tausende Wohnungen zurück in die normale Vermietung überführen. Die Antwort des Bezirksamts zur o.g. Kleinen Anfrage wirft nun neue Fragen auf.
Von daher fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Nord:
Wohnungsüberprüfungen werden auf Grundlage des zweiten und dritten Abschnitts des hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) durchgeführt, d.h. wenn die Erfüllung der Anforderungen an die Erhaltung und Pflege von Wohnraum oder das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu überprüfen ist.
Nein, weil sich die BASFI als Urheberin dieser Aktionstage nicht mit einem entsprechenden Anliegen bzw. Objekt an das Bezirksamt gewandt hat.
Für die drei Kundenzentren Hamburg-Nord, Barmbek-Uhlenhorst und Langenhorn wird Fehlanzeige gemeldet. Derartige Daten werden bei EA nicht erfasst. Anzeichen von Überbelegungen werden jeweils im Einzelfall mit dem Wohnraumschutz abgestimmt bzw. dorthin gemeldet.
Im Bereich Wohnraumschutz / Wohnungspflege sind keine Angaben verfügbar.
Die Wohnraumschutzdienststelle des Bezirksamtes wird auch in 2019 Hinweisen auf Verstöße gegen das Wohnraumschutzgesetz nachgehen oder eigene Ermittlungen (vor Ort, im Internet etc.) hierzu nach Maßgabe des Wohnraumschutzgesetzes aufnehmen, ohne dass dies allerdings auf Grundlage eines konkreten Maßnahmeplans erfolgt.
Wie im Rahmen der Beantwortung der Anfrage Nr. 3/2019 (Drucksachen-Nr. 20-6413) bereits ausgeführt, handelt es sich im Regelfall um anlassbezogene Kontrollen, die einzelfallabhängig und nicht planbar sind.
Zum Umfang der zur Verfügung stehenden Personalressource siehe ebenfalls Drucksachen-Nr. 20-6413.
Es wurden Einnahmen i.H.v. 20.000,00 € veranschlagt.
Zu den bereits vorhandenen 2,0 Stellen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord eine weitere 1,0 Stelle erhalten.
In der Senatsdrucksache Nr. 2018/02078 wird ausgeführt:
„Zudem werden zum 01.01.2019 acht zusätzliche Stellen für den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in den Bezirksämtern geschaffen. Davon werden drei Stellen zulasten des Einzelplans 6.1 und fünf Stellen zulasten des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft finanziert werden.“
Die Stellen sind entsprechend der voraussichtlichen Mehrbedarfe verteilt worden.
In der Sitzung der Bezirksamtsleitungen am 17.08.2018 ist man übereingekommen, die fünf Sachbearbeiter-Stellen auf die Bezirksämter Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek zu verteilen.
Die anderen drei Stellen sind den Rechtsämtern zugeordnet.
05.02.2019
Ralf Staack
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