20-6512

Kann das Bezirksamt Hamburg-Nord überhaupt illegale Vermietungen stoppen? II
Kleine Anfrage Nr. 8/2019 von den Herren Dr. Schott, Fischer und P. Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Wie bereits in Drs. 20-6413 dargestellt, will der Rot-Grüne Senat die illegale Vermietung von Wohnungen zu Ferienzwecken stoppen und tausende Wohnungen zurück in die normale Vermietung überführen. Die Antwort des Bezirksamts zur o.g. Kleinen Anfrage wirft nun neue Fragen auf.

 

Von daher fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Nord:

 

  1. Aus welchen Anlässen wurden in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils Wohnungsüberprüfungen durchgeführt?

 

Wohnungsüberprüfungen werden auf Grundlage des zweiten und dritten Abschnitts des hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) durchgeführt, d.h. wenn die Erfüllung der Anforderungen an die Erhaltung und Pflege von Wohnraum oder das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu überprüfen ist.

 

  1. Hat sich das Bezirksamt Hamburg-Nord an den Sozialaktionstagen der BASFI beteiligt, wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, weil sich die BASFI als Urheberin dieser Aktionstage nicht mit einem entsprechenden Anliegen bzw. Objekt an das Bezirksamt gewandt hat.

 

 

  1. Wie viele prekäre Wohnverhältnisse gibt es in Hamburg-Nord die in das Überprüfungsraster der Sozialaktionstage der BASFI fallen könnten?

 

Für die drei Kundenzentren Hamburg-Nord, Barmbek-Uhlenhorst und Langenhorn wird Fehlanzeige gemeldet. Derartige Daten werden bei EA nicht erfasst. Anzeichen von Überbelegungen werden jeweils im Einzelfall mit dem Wohnraumschutz abgestimmt bzw. dorthin gemeldet.

Im Bereich Wohnraumschutz / Wohnungspflege sind keine Angaben verfügbar.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen will das Bezirksamt Hamburg-Nord im Jahr 2019 im Rahmen der vom Rot-Grünen Senat ausgerufenen Rückführung von Wohnungen in den normalen Immobilienmarkt ergreifen? Mit welchen Ressourcen sollen diese Maßnahmen ergriffen werden?

 

  1. Welche Maßnahmen will das Bezirksamt Hamburg-Nord konkret ergreifen, um die Dunkelziffer der illegalen Ferienvermietung von Wohnungen beizukommen?

 

Die Wohnraumschutzdienststelle des Bezirksamtes wird auch in 2019 Hinweisen auf Verstöße gegen das Wohnraumschutzgesetz nachgehen oder eigene Ermittlungen (vor Ort, im Internet etc.) hierzu nach Maßgabe des Wohnraumschutzgesetzes aufnehmen, ohne dass dies allerdings auf Grundlage eines konkreten Maßnahmeplans erfolgt.

Wie im Rahmen der Beantwortung der Anfrage Nr. 3/2019 (Drucksachen-Nr. 20-6413) bereits ausgeführt, handelt es sich im Regelfall um anlassbezogene Kontrollen, die einzelfallabhängig und nicht planbar sind.

Zum Umfang der zur Verfügung stehenden Personalressource siehe ebenfalls Drucksachen-Nr. 20-6413.

  1. Wie viele Einnahmen aus Ordnungswidrigkeiten aus dem Fachbereich Wohnraumpflege und Wohnraumschutz sind im Doppelhaushalt 2019/2020 im Bezirksamt Hamburg-Nord veranschlagt worden?

 

Es wurden Einnahmen i.H.v. 20.000,00 € veranschlagt.

 

  1. Wie viele Stellen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord zuzüglich zu den bereits vorhanden 2,0 Stellen vom Senat erhalten?

 

Zu den bereits vorhandenen 2,0 Stellen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord eine weitere 1,0 Stelle erhalten.

 

  1. Nach welcher Berechnungsmethode sind die acht zusätzlichen Stellen auf die Bezirke verteilt worden?

 

In der Senatsdrucksache Nr. 2018/02078 wird ausgeführt:

„Zudem werden zum 01.01.2019 acht zusätzliche Stellen für den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in den Bezirksämtern geschaffen. Davon werden drei Stellen zulasten des Einzelplans 6.1 und fünf Stellen zulasten des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft finanziert werden.“

 

Die Stellen sind entsprechend der voraussichtlichen Mehrbedarfe verteilt worden.

 

In der Sitzung der Bezirksamtsleitungen am 17.08.2018 ist man übereingekommen, die fünf Sachbearbeiter-Stellen auf die Bezirksämter Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek zu verteilen.

Die anderen drei Stellen sind den Rechtsämtern zugeordnet.

 

05.02.2019

 

Ralf Staack