Kann das Bezirksamt Hamburg-Nord überhaupt illegale Vermietungen stoppen?
Kleine Anfrage Nr. 3/2019 von Herrn Martin Fischer, Herrn Philipp Kroll und Herrn Dr. Andreas Schott CDU
Seit dem 1 Januar 2019 ist das neue Wohnraumschutzgesetz in Kraft getreten. Der Rot-Grüne Senat will damit tausende Wohnungen zurück auf den überhitzten Hamburger Wohnungsmarkt bringen - und den Online-Vermietungsportalen von Wohnungen den Kampf ansagen. Nach aktuellen Zahlen sollen in ganz Hamburg ca. 7.000 Ferienunterkünfte angeboten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Derzeit sind 1,0 VZÄ eingesetzt.
Die Stellenwertigkeit ist A9 / EG 9.
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Stellen Wohnraum- schutz |
Stellen Wohnungs- pflege |
Beschäftigte Wohnraum- schutz VZÄ |
Beschäftigte Wohnungs- pflege VZÄ |
31.12.2011 |
1,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
31.12.2012 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
31.12.2013 |
2,0 |
2,0 |
1,0 |
2,0 |
31.12.2014 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
31.12.2015 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
31.12.2016 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
31.12.2017 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
31.12.2018 |
2,0 |
2,0 |
1,0 |
2,0 |
1,0 Stellen sind vakant.
Auszug aus SDrs 2018/02078:
‚Zudem werden zum 01.01.2019 acht zusätzliche Stellen für den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in den Bezirksämtern geschaffen. Davon werden drei Stellen zulasten des Einzelplans 6.1 und fünf Stellen zulasten des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft finanziert werden. Einzelheiten werden im Zuge der Sammel-Ergänzungsdrucksache zum Haushalt 2019/2020 geregelt.‘
Es finden anlassbezogene Kontrollen statt, die statistisch nicht erfasst werden.
Es finden anlassbezogene Kontrollen statt. Diese sind einzelfallabhängig und nicht planbar.
Aufgrund der hohen Dunkelziffer ist eine Aussage nicht möglich. Die Anzeigen lassen keinen Rückschluss zur Lage der Wohnung zu.
Das Sachgebiet Wohnraumschutz und Wohnungspflege im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Es liegen derzeit keine Anträge zur Registrierung vor. Alle Registrierungen erfolgten bisher über den Onlinedienst im Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine Registrierung ist kein Antragsverfahren, weswegen es keines Antrages bedarf.
Es wurden in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Für das Jahr 2018 liegt noch keine Statistik vor.
Von den unter Frage 11 eingeleiteten 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden 3 Bußgeldbescheide rechtskräftig. Dies erfolgte für alle 3 Verfahren im Jahr 2014.
Auf Grundlage der Jahresstatistiken und der Berechnung der Fachbehörde konnten in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt 546 Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Die Statistik für das Jahr 2018 ist noch nicht erstellt.
15.01.2019
Yvonne Nische
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