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KA Winterhude 23 - offene Fragen aus der Veranstaltung am 6. April 2017 IV Kleine Anfrage Nr. 67/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Nachdem in der Veranstaltung am 6. April 2017 zahlreiche Fragen nicht beantwortet
wurden und viele Besucher ihre Fragen gar nicht stellen konnten, haben sich zahlreiche
enttäuschte Besucher bei den anwesenden Politikern gemeldet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Bäume stehen auf der Fläche des geplanten B-Plans Winterhude 23 und wie viele müssten davon mindestens gefällt werden?

Ein Baumbestandsplan aus dem Jahre 2008 weist auf der Fläche ohne qualitative Abstufung in Größe (Stammdurchmesser von 10 bis 134 cm) und Vitalität (von gesund bis absterbend) inklusive Straßenbäumen 171 Bäume aus. Davon sind 11 Straßenbäume, 46 Bestandsbäume rund um die 3 Hochhäuser und 114 Bäume bilden den Bestand am Ufer. Die genaue Anzahl der zu fällenden Bäume wird sich erst im Verlauf der weiteren Planungen ergeben.

  1. Wie verteilen sich die von Herrn Hansen genannten 212 Mietwohnungen auf die Bestandsgebäude und wie viele zusätzliche Wohnungen sind gemäß den derzeitigen Plänen in den vier Bestandsgebäuden jeweils geplant.

In den drei Punkthochhäusern befinden sich insgesamt 195 Mietwohnungen mit zusammen 9.527 qm Wohnfläche. Im Norden des Grundstückes erfolgte im Jahre 1999 ein siebengeschossiger Anbau (Dorotheenstraße 16) an das aus den 1890er Jahre stammende benachbarte, fünfgeschossige Gebäude Dorotheenstraße 34. Dort befinden sich 17 Mietwohnungen mit 1.154 qm Wohnfläche.

  1. Welche Gebäudehöhen sollen die geplanten Neubauten in den beiden Varianten jeweils haben und welche Gebäudehöhe haben die vier Bestandsgebäude auf der Fläche sowie die Bestandsgebäude auf den angrenzenden Grundstücken (inkl. auf der anderen Seite des Mühlenkampkanals sowie der Dorotheenstraße)? Von wo aus wurden die Angaben zu der Gebäudehöhe jeweils gemessen?

Hinsichtlich der Gebäudehöhen von Variante 1 siehe unten angefügte zwei Darstellungen:

Hinsichtlich der Gebäudehöhen von Variante 2 siehe unten angefügte Darstellung:

Die Höhen sind bezogen auf das Straßenniveau der Dorotheenstraße (+- 0,00 m), OKFF EG für die Neubauten liegt auf etwa +1,90 m über der Dorotheenstraße.

Bestand-Dorotheenstraße

Die Hochhäuser Nr. 10 -14 haben eine Höhe von 40,75 m

Die Gebäudehöhen für Gebäude in der Dorotheenstraße:

Haus Nr. 23 he 21,47 m

Haus Nr. 13 he 22,00 m

Haus Nr. 15 he 21,00 m

Haus Nr. 7-11 he 17,90 m

Haus Nr. 3 he 11,50 m

Poelchaukamp

Die Häuser im Poelchaukamp weisen alle eine gleiche Geschosszahl von 5 Vollgeschossen sowie eine einheitliche Gebäudehöhe von ca. 18 m auf.

rnerstraße

Die Häuser im der Körnerstraße bestehen zum größten Teil aus Altbauvillen mit einer Geschosszahl von 2 bis 3 Geschossen plus Dach. Die Gebäudehöhen sind zum Beispiel für die Gebäude in der Körnerstraße:

Haus Nr. 16 he 12,50 m

Haus Nr. 14 he 13,20 m

Haus Nr. 8-12 he 12,72 m

Haus Nr. 4 he 12,30 m

hlenkamp

Die Häuser am Mühlenkamp sind zwischen 4, 5, 7 geschossig hoch, die Gebäudehöhen sind z. Beispiel für die Gebäude am Mühlenkamp:

hlenkamp 1 he 18,55 m 

hlenkamp 3 he 21,31 m 

hlenkamp 9 he 17,29 m 

hlenkamp 13 he 23,58 m 

hlenkamp 23 he 20,20 m 

hlenkamp 33 he 27,19

hlenkampkanal

Am Mühlenkampkanal beträgt die Geschosszahl zwischen 3 und 5 Geschossen, die Gebäudehen sind z. B. für die Gebäude am Mühlenkampkanal:

hlenkamp 29 (Hinterhof am Kanal) he 21,30 m

hlenkamp 19-21 (Hinterhof am Kanal) he   9,10 m

hlenkamp 13a (Hinterhof am Kanal) he 13,41 m

  1. Bis wann soll das von Herrn Hansen erwähnte Gutachten zu etwaigen Untergrundverunreinigungen (Altlasten) bzgl. der gesamten Fläche.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden alle erforderlichen Gutachten erstellt und von den jeweiligen Fachdienststellen geprüft. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Zur bzw. während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs stehen alle Gutachten den interessierten Bürgern zur Einsicht offen.

  1. Welche Veränderungen / Instandsetzungen sind an den Bestandsgebäuden jeweils geplant und ist die Umsetzung dieser Änderungen unabhängig von der Entscheidung über die Neubebauung geplant? Wenn nein, warum nicht?
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