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KA Winterhude 23 - offene Fragen aus der Veranstaltung am 6. April 2017 II Kleine Anfrage Nr. 61/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Nachdem in der Veranstaltung am 6. April 2017 zahlreiche Fragen nicht beantwortet wurden und viele Besucher ihre Fragen gar nicht stellen konnten, haben sich zahlreiche enttäuschte Besucher bei den anwesenden Politikern gemeldet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie hoch sind die GFZ / GRZ gemäß den aktuellen B-Plänen für folgende Straßenzüge:
    1. Körnerstraße
    2. Dorotheenstraße zwischen Körnerstraße und Poelchaukamp
    3. Sierichstraße zwischen Körnerstraße und Poelchaukamp
    4. Mühlenkamp zwischen Körnerstraße und Poelchaukamp

 

Bei den Flächen a-d handelt es sich um Baukörperfestsetzungen im Bebauungsplan Winterhude 18, die hauptsächlich dem Bestand entsprechen. Auf die Festsetzung einer GRZ und GFZ wurde im B-Plan Winterhude 18 daher verzichtet.

 

r das Grundstück Dorotheenstraße 10-16 sind folgende GRZ- und GFZ-Werte im Bestand vorhanden:

GRZ - nur die Gebäude - 0,13

GRZ - mit Wegen und der vorhandenen Tiefgarage - 0,50

GFZ             1,44

 

Zum Vergleich sind nachfolgend einige GRZ- und GFZ-Werte in der Nachbarschaft aufgeführt:

rdlich des Plangebietes (Poelchaukamp 7 - Dorotheenstraße 34) sind im Bestand GFZ-Werte zwischen 2,01 (Dorotheenstraße 34) bis 3,44 (Poelchaukamp 7, 7b, 7c) vorhanden. Der mittlere GFZ-Wert liegt bei 2,84.

 

Im Süden (Körnerstraße 6-16) sind GFZ-Werte von 0,79 (Körnerstraße 10) bis 1,75 (Körnersstraße 14) vorhanden. Der mittlere GFZ-Wert liegt bei 1,12.

 

  1. Welche Baugrenzen zum Mühlenkampkanal gelten gemäß den aktuellen B-Plänen entlang des gesamten Mühlenkampkanals für die verschiedenen Flurstücke und mit welcher Begründung wurden diese jeweils wann festgelegt?

 

Das bisher geltende Planrecht für die Plangebiete Winterhude 23 und die Umgebung ist der Bebauungsplan Winterhude 18, festgestellt am 12.06.1985.

 

http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Winterhude18.pdf

 

http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Winterhude18.pdf

 

Dort sind die Baugrenzen in der Umgebung des jetzigen Plan-Entwurfs Winterhude 23  mit einer Tiefe von 12 bzw. 15mr die Straßenrandbebauung festgesetzt. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch bestimmte Gebäudeteile ist zulässig. Siehe § 2 Nr. 3 der Verordnung zum Bebauungsplan.

 

Im rückwärtigen Bereich zwischen Mühlenkamp und Mühlenkampkanal ist eine eingeschossige Bebauung im Kerngebiet festgesetzt.

 

  1. Welche Baugrenzen zum Mühlenkamp sollen gemäß der aktuellen Planung für den B-Plan Winterhude 23 gelten (Bitte mit und ohne Balkone für beide Varianten angeben)?

Nach Auswertung der Informationsveranstaltung durch den Stadtentwicklungsausschuss wird die Beteiligung der  Behörden und Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Dazu wird aus den Bebauungsvorschlägen ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet und die Baugrenzen für die geplante Bebauung festgelegt. Festsetzungsregelungen, ob Balkone innerhalb oder außerhalb der Baugrenzen möglich sind, wurden noch nicht getroffen und werden mit den in Vorbereitung befindlichen Entwürfen für die Ausbauplanung vorgenommen und mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abgestimmt.

 

 

 

     28.04.2017

 

Tom Oelrichs
 

Anhänge

 

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