KA Winterhude 23 - offene Fragen aus der Veranstaltung am 6. April 2017 II Kleine Anfrage Nr. 61/2017 von Herrn Bernd Kroll
Nachdem in der Veranstaltung am 6. April 2017 zahlreiche Fragen nicht beantwortet wurden und viele Besucher ihre Fragen gar nicht stellen konnten, haben sich zahlreiche enttäuschte Besucher bei den anwesenden Politikern gemeldet.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Bei den Flächen a-d handelt es sich um Baukörperfestsetzungen im Bebauungsplan Winterhude 18, die hauptsächlich dem Bestand entsprechen. Auf die Festsetzung einer GRZ und GFZ wurde im B-Plan Winterhude 18 daher verzichtet.
Für das Grundstück Dorotheenstraße 10-16 sind folgende GRZ- und GFZ-Werte im Bestand vorhanden:
GRZ - nur die Gebäude - 0,13
GRZ - mit Wegen und der vorhandenen Tiefgarage - 0,50
GFZ 1,44
Zum Vergleich sind nachfolgend einige GRZ- und GFZ-Werte in der Nachbarschaft aufgeführt:
Nördlich des Plangebietes (Poelchaukamp 7 - Dorotheenstraße 34) sind im Bestand GFZ-Werte zwischen 2,01 (Dorotheenstraße 34) bis 3,44 (Poelchaukamp 7, 7b, 7c) vorhanden. Der mittlere GFZ-Wert liegt bei 2,84.
Im Süden (Körnerstraße 6-16) sind GFZ-Werte von 0,79 (Körnerstraße 10) bis 1,75 (Körnersstraße 14) vorhanden. Der mittlere GFZ-Wert liegt bei 1,12.
Das bisher geltende Planrecht für die Plangebiete Winterhude 23 und die Umgebung ist der Bebauungsplan Winterhude 18, festgestellt am 12.06.1985.
http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Winterhude18.pdf
http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Winterhude18.pdf
Dort sind die Baugrenzen in der Umgebung des jetzigen Plan-Entwurfs Winterhude 23 mit einer Tiefe von 12 bzw. 15m für die Straßenrandbebauung festgesetzt. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch bestimmte Gebäudeteile ist zulässig. Siehe § 2 Nr. 3 der Verordnung zum Bebauungsplan.
Im rückwärtigen Bereich zwischen Mühlenkamp und Mühlenkampkanal ist eine eingeschossige Bebauung im Kerngebiet festgesetzt.
Nach Auswertung der Informationsveranstaltung durch den Stadtentwicklungsausschuss wird die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Dazu wird aus den Bebauungsvorschlägen ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet und die Baugrenzen für die geplante Bebauung festgelegt. Festsetzungsregelungen, ob Balkone innerhalb oder außerhalb der Baugrenzen möglich sind, wurden noch nicht getroffen und werden mit den in Vorbereitung befindlichen Entwürfen für die Ausbauplanung vorgenommen und mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abgestimmt.
28.04.2017
Tom Oelrichs
Keine