20-5695.1

Jarrestraße lebenswerter gestalten, Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 Stellungnahme der Polizei Hamburg, aktualisiert

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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21.01.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 19.03.2018 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude spricht sich dafür aus, das Schreiben des Elternrates an die Polizei weiterzuleiten mit der Bitte um Stellungnahme.“

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Für die Einrichtung einer Tempo 30 Streckengeschwindigkeitsbeschränkung in der Jarrestraße ist das geltende Straßenverkehrsrecht maßgeblich. Hier sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Verwaltungsvorschriften

(VwV-StVO) verbindlich zu beachten.

Nach §45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dieses aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist.

Als ein Indiz für eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Jarrestraße  könnte eine Verkehrsunfallhäufung sein, deren Hauptursache auf überhöhte Geschwindigkeit basiert.

Eine aktuelle Auswertung zur Feststellung von Unfallhäufungsstellen (UHS) ergab, dass keine UHS im Straßenzug Jarrestraße vorliegen. Ebenfalls erfolgte eine Auswertung der erfassten Verkehrsunfalldaten für den Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.12.2017. Im Betrachtungszeitraum hatte sich nur ein (1) Verkehrsunfall ereignet, bei dem als Hauptunfallursache nicht angepasste Geschwindigkeit vorlag. Im Übrigen ist die Verkehrsunfalllage auch in Bezug auf Unfälle mit Radfahrer- und/oder Fußgängerbeteiligung als unauffällig zu bezeichnen.

Im Ergebnis liegen keine besonderen Umstände vor, die eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Jarrestraße erforderlich machen würden.

 

Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass die verkehrlichen Umstände, wie der Buslinienverkehr zweier Buslinien, das Parkverhalten vieler Autofahrer, das Vorhandensein  mehrerer Fußgängerüberwege oder auch die Führung der Radfahrenden im Mischverkehr dazu beitragen, dass sich die durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten  auf einem niedrigen Niveau von ca. 35 -  38/km/h bewegen, wie aktuelle Messungen in der 15.K W 2018 ergaben.

 

Auf Wunsch des Ausschusses vom 28.05.2018 ergänzt die Polizei die Stellungnahme wie folgt:

 

„Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 45 (9) Satz 4 Ziff. 6 der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen erfolgte eine ergänzende Prüfung.

Hiernach kommt nach den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) eine Anordnung von Tempo 30 in der Jarrestraße grundsätzlich auch nicht in Betracht.

 

Begründung:

In der Jarrestraße verkehren mehrere Buslinien mit insgesamt mehr als 6 Fahrten pro Stunde und Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit von 07 – 08 Uhr. Durch die Anordnung von Tempo 30 würden sich erhebliche Nachteile für den ÖPNV ergeben. Anschlussverbindungen könnten nicht gewährleistet werden und durch einen möglicherweise erforderlichen Fahrzeugmehreinsatz würden betriebliche Nachteile und erhöhte Kosten entstehen. Eine Anordnung von Tempo 30 würde auch dem Ziel, die Attraktivität des ÖPNV zu erhalten und zu fördern entgegenstehen.“

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

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