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Jarrestadt – Aufnahme in die Städtebauförderung und Prüfung einer Sozialen Erhaltungsverordnung Gemeinsamer Antrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Die Jarrestadt ist neben dem Dulsberg städtebaulich und architektonisch die bedeutendste norddeutsche Wohnsiedlung im Stil des Neuen Bauens aus den 1920er Jahren. Sie wurde als Ergebnis eines Wettbewerbs von verschiedenen namhaften Architekten unter der Leitung des damaligen Oberbaudirektors Fritz Schumacher entwickelt. Der reformierte Bebauungsplan sah einen klar geordneten Stadtgrundriss mit einer aufgelockerten Bebauung vor – mit großen Baublöcken und Zeilenbauten sowie privaten, halböffentlichen und öffentlichen Grün- und Freiräumen für die Bewohnerschaft. Es entstanden neuartige Gebäudetypen und Wohnungsgrundrisse, insbesondere für Kleinwohnungen. Gesunde Wohnverhältnisse, eine moderne Ausstattung, Funktionalität, innovative Baustoffe und -techniken standen dabei im Mittelpunkt.

Milieuschutz, Erhaltungsverordnung und Denkmalschutz

Unter den Milieuschutzgebieten, die 1985 im Milieuschutzbericht als Gebiete mit gesamtstädtischer Bedeutung benannt wurden, war auch die Jarrestadt. Sie wurde als „über Hamburgs Grenzen hinaus bedeutsames Beispiel des großräumigen Ringes von Wohnquartieren der 20er und 30er Jahre“ bezeichnet und besticht als „geschlossenes, einheitliches Wohnquartier“ sowie als „unverfälschtes, herausragendes Beispiel des Neuen Bauens“.

Mit der Aufstellung einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches wurde der städtebauliche Erhalt der Jarrestadt bereits im Jahr 1989 gesichert. Durch den Einsatz der Erhaltungsverordnung sind der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Darüber hinaus sind viele Gebäude der Jarrestadt als Einzeldenkmal oder Denkmalensemble geschützt.

Aufnahme in die Städtebauförderung

Eine Aufnahme in das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) trägt dazu bei, mit Unterstützung der Städtebauförderung des Bundes und der Länder gezielt Finanzhilfen in die Erneuerung und Entwicklung von ausgewählten Gebieten zu investieren. Zentrales Programmziel im Programmsegment Städtebaulicher Denkmalschutz ist es, historische Stadtkerne und Stadtquartiere – über ihre Einzeldenkmäler hinaus – mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten sowie gleichzeitig zukunftweisend weiterzuentwickeln.

Durch Modernisierungsbedarfe sowie sich ändernde Ansprüche der Bewohnerschaft ist der einheitliche städtebauliche Charakter gefährdet. Hierbei geht es neben der gebauten Substanz insbesondere um die Qualität der Freiräume der Jarrestadt. Die privaten Gartenanlagen aber auch die öffentlichen Freiflächen unterliegen einem hohen Nutzungsdruck durch Nebenanlagen und sollten durch die Erstellung eines Denkmalpflegeplans gestalterisch gesichert werden.

Die Jarrestadt war bereits in einer Bestandserhebung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger im Jahr 2007 zu deutschlandweit historischen Stadtkernen und
-bereichen mit besonderer Denkmalbedeutung aufgeführt.

 

Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung

Gebiete, in denen im Rahmen von Stadtteilentwicklungsmaßnahmen gesteuerte Aufwertungs- und Stabilisierungsziele verfolgt und erreicht werden, sollten frühzeitig dahingehend betrachtet werden, ob über eine Soziale Erhaltungsverordnung eine nachhaltige Sicherung der Sanierungsziele unterstützt werden kann.

Damit die Fördermaßnahmen in der Jarrestadt nicht zu einer Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung führen, soll deshalb nach einer Aufnahme in das RISE-Programm des städtebaulichen Denkmalschutzes durch das Bezirksamt geprüft werden, ob die Bevölkerungszusammensetzung der Jarrestadt durch den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung in Verbindung mit einer Umwandlungsverordnung geschützt werden kann.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, die Aufnahme in das RISE-Programm, Segment „Städtebaulicher Denkmalschutz“, zu prüfen.
  2. Bei einer Aufnahme in das Programm wird das Bezirksamt gebeten, eine Plausibilitätsuntersuchung durchzuführen, um den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung vorzubereiten.

 

r die SPD-Fraktionr die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresMichael Werner-Boelz
Markus Hahn

 

Anhänge

 

Keine