Jahr 4 nach Abschaffung des Bezirklichen Ordnungsdienstes BOD: Bilanz des Bezirksamtes im Bereich Ordnungswidrigkeiten im Jahr 2017 Kleine Anfrage Nr. 42/2018 von Herrn Dr. Andreas Schott, CDU-Fraktion
Zum 31.12.2013 wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) nach einer Entscheidung des SPD-Senates aufgelöst. Seither werden Ordnungswidrigkeiten in den Bezirken vom Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement verfolgt.
Hierzu frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Zu 1 und 2:
Siehe u.a. Tabelle.
|
|||||||||||||
* Summe budgetrelevanter Beschäftigungsanteile der Mitarbeiter
| |||||||||||||
Es sind insgesamt vier Beschäftigte im Außendienst tätig. Hinzu kommen vereinzelte Außendiensteinsätze von weiteren vier Personen im Rahmen ihrer Aufgaben. Es gibt ein Dienstfahrzeug und dazu Jacken, Handschuhe, Reizgasspray und Taschenlampen für alle vier Außendienstkräfte.
Neben den in der Antwort zu Frage 6 genannten Schwerpunkten sind die Beseitigung von sogenannten „Schrotträdern“ sowie der Umgang mit Obdachlosenlagern bzw. Wildcampern zu nennen.
Das Modell des zentralen Anliegenmanagements ist grundsätzlich geeignet, die vorgesehenen Aufgaben zu bewältigen. Eine tiefergehende Bewertung ist – nicht zuletzt in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit – nicht möglich. Es haben sich in den vergangenen vier Jahren zudem mehrere Veränderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf das Aufgabenspektrum bzw. die Arbeitsbelastung des Ordnungswidrigkeitenmanagements haben. So hat die Neigung der Bevölkerung, Missstände zu melden, tendenziell zugenommen. Unterstützt wird dieses durch die zunehmende Akzeptanz des Melde-Michels und der Ausweitung der Aufgaben der Stadtreinigung (z.B. „Waste Watcher“ oder die SRH-App).
Eine Aufstellung entlang der in der Anfrage genannten Kriterien ist nicht möglich.
Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Frage wie folgt:
Ordnungswidrigkeit |
2016 |
2017 |
Anzahl |
Anzahl |
|
Unbefugt abgestellte Fahrzeuge |
753 |
710 |
Hamburgisches |
231 |
325 |
Grün- und |
319 |
175 |
Sauberkeit / Illegale |
109 |
79 |
Naturschutzgesetz |
28 |
19 |
§ 118 OWiG |
3 |
7 |
Hamburgische Bauordnung |
3 |
0 |
Wassergesetz |
3 |
3 |
TaubenfütterungsverbotsVO |
0 |
1 |
|
1.449 |
1.319 |
Die folgende Darstellung berücksichtigt nur die Bußgelder, die durch das Bezirksamt vereinnahmt wurden und ist aus technischen Gründen nicht vollständig (siehe unten):
Ordnungswidrigkeit |
2016 |
2017 |
Einnahmen |
Einnahmen |
|
Unbefugt abgestellte Fahrzeuge |
6.630,00 € |
5.437,00 € |
Hamburgisches |
6.697,50 € |
11.301,40 € |
Grün- und |
12.673,00 € |
7.451,50 € |
Sauberkeit / Illegale |
4.830,00 € |
3.420,25 € |
Naturschutzgesetz |
9.437,50 € |
0,00 € |
§ 118 OWiG |
270,50 € |
247,00 € |
Hamburgische Bauordnung |
0,00 € |
0,00 € |
Wassergesetz |
0,00 € |
0,00 € |
TaubenfütterungsverbotsVO |
0,00 € |
0,00 € |
|
40.538,50 € |
27.857,15 € |
Einnahmen aus Ordnungswidrigkeiten stehen nur dann der Verwaltungsbehörde zu, wenn das Verfahren noch bei ihr anhängig ist. Wenn im Zuge eines Einspruches beim Amtsgericht das Bußgeld bestätigt oder eine andere Geldbuße festgesetzt wird, so fließen die Einnahmen der Justizkasse des Amtsgerichtes und nicht der Verwaltungsbehörde zu. Zum anderen konnten noch nicht alle verhängten Geldbußen vollstreckt und verbucht werden.
Es sind folgende Personalkosten angefallen (exkl. Gemeinkostenzuschlag)
2016 |
446.405,12 € |
2017 |
446.166,97 € |
Pro Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter sind Sachkosten pro Jahr in Höhe von 9.735,00 EUR angefallen (Büroarbeitsplatzpauschale mit PC-Ausstattung).
2016 |
107.085,00 € |
2017 |
116.820,00 € |
Hinzu kommen die Kosten für CC-Karten des HVV für zwei Beschäftigte (rund 1.300 € jährlich), die bedarfsweise Beschaffung von Ausrüstung (siehe Antwort zu Frage 3), die
Leasingrate für das Dienstfahrzeug (rund 2.000 € jährlich) zzgl. Reinigung und Wartung sowie die Erstattung von dienstlich gefahrenen Kilometern mit privaten KFZ.
Da diese Ausgaben aus dem Sachmittelbudget des gesamten Fachamtes bestritten werden, ist eine spezifische Zuordnung von Kosten im Sinne der Fragestellung leider nicht möglich.
Der Krankenstand betrug im Jahr 2016 ca. 25,3%, in 2017 ca. 2,8%.
11.05.2018
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.