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Jahr 4 nach Abschaffung des Bezirklichen Ordnungsdienstes BOD: Bilanz des Bezirksamtes im Bereich Ordnungswidrigkeiten im Jahr 2017 Kleine Anfrage Nr. 42/2018 von Herrn Dr. Andreas Schott, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Zum 31.12.2013 wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) nach einer Entscheidung des SPD-Senates aufgelöst. Seither werden Ordnungswidrigkeiten in den Bezirken vom Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement verfolgt.

 

Hierzu frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) hatte der Abschnitt Ordnungswidrigkeiten-management des Bezirksamtes zu den Stichtagen 31.12.2016 und 31.12.2017?
  2. Wie viele der VZÄ waren zu den Stichtagen gem. Frage 1 tatsächlich besetzt?

Zu 1 und 2:

Siehe u.a. Tabelle.

Stellen und Vollzeitäquivalente im Abschnitt Ordnungswidrigkeiten im Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR 13) inkl. Abschnittsleitung

Stichtag

Stellen

VZÄ *

31.12.2016

10,5

10,1

31.12.2017

11,5

9,6

* Summe budgetrelevanter Beschäftigungsanteile der Mitarbeiter

 

  1. Wie viele der Mitarbeiter sind mit welcher Ausrüstung (Dienstfahrzeuge usw.) im Außendienst tätig?

 

Es sind insgesamt vier Beschäftigte im Außendienst tätig. Hinzu kommen vereinzelte Außendiensteinsätze von weiteren vier Personen im Rahmen ihrer Aufgaben. Es gibt ein Dienstfahrzeug und dazu Jacken, Handschuhe, Reizgasspray und Taschenlampen für alle vier Außendienstkräfte.

  1. Welche Einsatzschwerpunkte gab es in den Jahren 2016 und 2017 für den Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement?  

 

Neben den in der Antwort zu Frage 6 genannten Schwerpunkten sind die Beseitigung von sogenannten „Schrotträdern“ sowie der Umgang mit Obdachlosenlagern bzw. Wildcampern zu nennen.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die bisherigen Erfahrungen mit dem zentralen Anliegenmanagement?

 

Das Modell des zentralen Anliegenmanagements ist grundsätzlich geeignet, die vorgesehenen Aufgaben zu bewältigen. Eine tiefergehende Bewertung ist – nicht zuletzt in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit – nicht möglich. Es haben sich in den vergangenen vier Jahren zudem mehrere Veränderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf das Aufgabenspektrum bzw. die Arbeitsbelastung des Ordnungswidrigkeitenmanagements haben. So hat die Neigung der Bevölkerung, Missstände zu melden, tendenziell zugenommen. Unterstützt wird dieses durch die zunehmende Akzeptanz des Melde-Michels und der Ausweitung der Aufgaben der Stadtreinigung (z.B. „Waste Watcher“ oder die SRH-App). 

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2016 und im Jahr 2017 vom Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement verfolgt? (Bitte nach den Bereichen Sicherheit, Sauberkeit, Grün- und Erholungsanlagen, Verkehrs-ordnungswidrigkeiten, Sonstiges aufschlüsseln)

 

Eine Aufstellung entlang der in der Anfrage genannten Kriterien ist nicht möglich.

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Frage wie folgt:

 

Ordnungswidrigkeit

2016

2017

Anzahl

Anzahl

Unbefugt abgestellte Fahrzeuge

753

710

Hamburgisches
Wegegesetz

231

325

Grün- und
Erholungsanlagen

319

175

Sauberkeit / Illegale
Abfallentsorgung

109

79

Naturschutzgesetz

28

19

§ 118 OWiG

3

7

Hamburgische Bauordnung

3

0

Wassergesetz

3

3

TaubenfütterungsverbotsVO

0

1

 

1.449

1.319

 

  1. In welcher Höhe wurden jeweils in den Jahren 2016 und 2017 in den Bereichen gem. Frage 6 jeweils Einnahmen aus Bußgeldern erzielt?

 

Die folgende Darstellung berücksichtigt nur die Bußgelder, die durch das Bezirksamt vereinnahmt wurden und ist aus technischen Gründen nicht vollständig (siehe unten):

 

Ordnungswidrigkeit

2016

2017

Einnahmen

Einnahmen

Unbefugt abgestellte Fahrzeuge

6.630,00 €

5.437,00 €

Hamburgisches
Wegegesetz

6.697,50 €

11.301,40 €

Grün- und
Erholungsanlagen

12.673,00 €

7.451,50 €

Sauberkeit / Illegale
Abfallentsorgung

4.830,00 €

3.420,25 €

Naturschutzgesetz

9.437,50 €

0,00 €

§ 118 OWiG

270,50 €

247,00 €

Hamburgische Bauordnung

0,00 €

0,00 €

Wassergesetz

0,00 €

0,00 €

TaubenfütterungsverbotsVO

0,00 €

0,00 €

 

40.538,50 €

27.857,15 €

 

Einnahmen aus Ordnungswidrigkeiten stehen nur dann der Verwaltungsbehörde zu, wenn das Verfahren noch bei ihr anhängig ist. Wenn im Zuge eines Einspruches beim Amtsgericht das Bußgeld bestätigt oder eine andere Geldbuße festgesetzt wird, so fließen die Einnahmen der Justizkasse des Amtsgerichtes und nicht der Verwaltungsbehörde zu. Zum anderen konnten noch nicht alle verhängten Geldbußen vollstreckt und verbucht werden.

 

 

 

 

  1. Welche Kosten (aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachkosten) sind in den Jahren 2016 und 2017 für den Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement in Hamburg-Nord entstanden?

 

Es sind folgende Personalkosten angefallen (exkl. Gemeinkostenzuschlag)

 

2016

446.405,12 €

2017

446.166,97 €

 

Pro Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter sind Sachkosten pro Jahr in Höhe von 9.735,00 EUR angefallen (Büroarbeitsplatzpauschale mit PC-Ausstattung).

 

2016

107.085,00 €

2017

116.820,00 €

 

Hinzu kommen die Kosten für CC-Karten des HVV für zwei Beschäftigte (rund 1.300 € jährlich), die bedarfsweise Beschaffung von Ausrüstung (siehe Antwort zu Frage 3), die

Leasingrate für das Dienstfahrzeug (rund 2.000 € jährlich) zzgl. Reinigung und Wartung sowie die Erstattung von dienstlich gefahrenen Kilometern mit privaten KFZ.

 

Da diese Ausgaben aus dem Sachmittelbudget des gesamten Fachamtes bestritten werden, ist eine spezifische Zuordnung von Kosten im Sinne der Fragestellung leider nicht möglich.

 

  1. Welchen Krankenstand gab es prozentual in den Jahren 2016 und 2017 jeweils beim  Ordnungswidrigkeitenmanagement in Hamburg-Nord?

 

Der Krankenstand betrug im Jahr  2016 ca. 25,3%, in 2017 ca. 2,8%.

 

11.05.2018

 

Anhänge

 

 

 

Keine