20-3874

JA zum Bürgerbegehren „Für den Erhalt der Verkehrssicherheit in der Langenhorner Gartenstadt Holitzberg“ in Hamburg-Langenhorn! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Gemäß § 4 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG) ist das Bür-gerbegehren „Für den Erhalt der Verkehrssicherheit in der Langenhorner Gartenstadt

Holitzberg“ zulässig und verbindlich. Dieses wurde auch durch die Drucksache 20- 3767 vom 14.12.2016 vom Bezirksamt Hamburg-Nord bestätigt.

 

Darüber hinaus wird bestätigt, dass auch § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bezirksabstim-mungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO) und § 6 Absatz 3 Satz 1 Be-zAbstDurchfVO) eingehalten werden, da „die Fragestellung eine Bebauung und die damit

glicherweise einhergehende Änderung der Verkehrssituation betrifft, deren Genehmigung in bezirkliche Zuständigkeit fällt und hinsichtlich derer die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen darf.“

 

Petitum/Beschluss

 

 Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksversammlung begrüßt ausdrücklich das Bürgerbegehren „Für den Erhalt der Verkehrssicherheit in der Langenhorner Gartenstadt Holitzberg“ und bittet ihr vorsitzendes Mitglied, sich gegenüber den zuständigen Fachstellen dafür einzusetzen, dass die historische Gartenstadt Holitzberg mit ihren ortsprägenden Grünflächen, dem Siedlungscharakter und den in Grünflächen eingebetteten Kinderspielplätzen erhalten bleibt und dass der durch das Neubauvorhaben Tangstedter Landstraße 435 – 451 zusätzlich zu erwartende Verkehrsstrom nicht durch den Kern der alten Siedlungsstraßen geleitet wird, sondern das Neubauvorhaben direkt von der Tangstedter Landstraße angebunden wird, um auch die Verkehrssicherheit

insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen zu gewährleisten.

 

 

 

Dr.Andreas Schott Nizar Müller

Martina Lütjens

 

Anhänge

 

Keine