22-1531

Interessensbekundungsverfahren (IBV) für das Kulturcafé – wieviel Bürger*innenbeteiligung ist erwünscht?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen eines IBVs erfolgt die Auswahl einer Gastronomin oder eines Gastronomen für das Stavenhagenhaus in einer Jury-Sitzung am 18. November zwischen 15:00 und 20:00Uhr. In dieser Sitzung können bis zu fünf Bewerber*innen ihre Konzepte präsentieren; die Entscheidung wird anschließend anhand einer Bewertungsmatrix getroffen. Das Bezirksamt prüft im Vorfeld die Form und Vollständigkeit der Bewerbungen und nimmt bei Bedarf eine Vorauswahl vor.

Die Jury setzt sich aus Vertreter*innen des Bezirksamts, der sieben Fraktionen der Bezirksversammlung und des Stadtteils zusammen.

Die aktuelle Koalition hat die Bürger*innenbeteiligung als eines ihrer wichtigsten Anliegen in der laufenden Legislation benannt. Die Zusammensetzung der Jury lässt allerdings den Eindruck entstehen, dass die Bürger*innen von Groß Borstel, welche am besten die Bedarfe des Stadtteils kennen, in der absoluten Minderheit sind.

Zudem ist langfristig geplant, dass z.B. im Rahmen einer Vereinsgründung Bürger*innen den Pachtvertrag übernehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wer entscheidet über die Zusammensetzung der Jury?
  2. Wie viele Vertreter*innen des Bezirksamtes in welcher Funktion werden bei der Veranstaltung sein?
  3. Sind alle Vertreter*innen des Bezirksamtes auch gleichzeitig Mitglied der Jury?
  4. Welche Vertreter*innen bzw. Institutionen des Stadtteils wurden in die Jury berufen?
  5. Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?
  6. Welche Funktion haben die Vertreter*innen der sechs Fraktionen der Bezirksversammlung und sind sie gleichermaßen stimmberechtigt?
  7. Wie sorgt das Bezirksamt dafür, dass eine ausreichende und breite Beteiligung der Bürger*innen sichergestellt ist?
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Groß Borstel

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