22-1531

Interessensbekundungsverfahren (IBV) für das Kulturcafé – wieviel Bürger*innenbeteiligung ist erwünscht?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen eines IBVs erfolgt die Auswahl einer Gastronomin oder eines Gastronomen für das Stavenhagenhaus in einer Jury-Sitzung am 18. November zwischen 15:00 und 20:00 Uhr. In dieser Sitzung können bis zu fünf Bewerber*innen ihre Konzepte präsentieren; die Entscheidung wird anschließend anhand einer Bewertungsmatrix getroffen. Das Bezirksamt prüft im Vorfeld die Form und Vollständigkeit der Bewerbungen und nimmt bei Bedarf eine Vorauswahl vor.

Die Jury setzt sich aus Vertreter*innen des Bezirksamts, der sieben Fraktionen der Bezirksversammlung und des Stadtteils zusammen.

Die aktuelle Koalition hat die Bürger*innenbeteiligung als eines ihrer wichtigsten Anliegen in der laufenden Legislation benannt. Die Zusammensetzung der Jury lässt allerdings den Eindruck entstehen, dass die Bürger*innen von Groß Borstel, welche am besten die Bedarfe des Stadtteils kennen, in der absoluten Minderheit sind.

Zudem ist langfristig geplant, dass z.B. im Rahmen einer Vereinsgründung Bürger*innen den Pachtvertrag übernehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wer entscheidet über die Zusammensetzung der Jury?

Die Juryzusammensetzung wurde durch die Bezirksamtsleitung entschieden und im Vergleich zum ersten Verfahren um die Mitglieder aus den Fraktionen der Bezirksversammlung ergänzt.

  1. Wie viele Vertreter*innen des Bezirksamtes in welcher Funktion werden bei der Veranstaltung sein?

Folgende Zusammensetzung der Jury ist geplant:

- bis zu 3 Vertreter:innen Bezirksamt Hamburg-Nord:

Bezirksamtsleitung

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Fachamt Interner Service

- bis zu 3 Vertreter:innen AG Stavenhagenhaus

- bis zu 7 Vertreter:innen der Bezirksversammlung (jede Fraktion eine Person)

-

Zusätzlich beratende Funktion/Moderation:

1 Vertreter:innen Fachamt Sozialraummanagement

2 Vertreter:innen steg GmbH/Kulturmanagement

  1. Sind alle Vertreter*innen des Bezirksamtes auch gleichzeitig Mitglied der Jury?

Nein, siehe Frage 2

  1. Welche Vertreter*innen bzw. Institutionen des Stadtteils wurden in die Jury berufen?

Die Auswahl erfolgte nach Rücksprache mit dem Kulturmanagement analog zu der Entscheidung der AG Stavenhagenhaus (erstes IBV). Diese hatte sich auf folgende Zusammensetzung geeinigt:

- Kommunalverein

- Freunde des Stavenhagenhauses

- Stadtteilinteressierte

  1. Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

Siehe Frage 4

  1. Welche Funktion haben die Vertreter*innen der sechs Fraktionen der Bezirksversammlung und sind sie gleichermaßen stimmberechtigt?

Alle Fraktionen sind mit einer Person vertreten und haben jeweils eine Stimme.

  1. Wie sorgt das Bezirksamt dafür, dass eine ausreichende und breite Beteiligung der Bürger*innen sichergestellt ist?

Durch die Vertreter:innen aus dem Stadtteil wird dieser abgebildet. Die Vertreter:innen wurden aus dem Beteiligungsprozess des RISE-Verfahrens (Beteiligung Beirat, AG Stavenhagenhaus) gewählt. Zusätzlich ist das Kulturmanagement im stetigen Austausch mit den Akteuren vor Ort. Darüber hinaus legt das Bezirksamt besonderen Wert auf Transparenz und eine frühzeitige Kommunikation, um die Bürgerinnen und Bürger aktiv in Planungs- und Gestaltungsprozesse im RISE-Gebiet Groß Borstel einzubeziehen.

Dr. Bettina Schomburg 12.11.2025

(Bezirksamtsleitung)

Lokalisation Beta
Stavenhagenhaus
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.