21-4277.1.1

Integriertes Klimaschutzkonzept: Grundlage für eine gute Umsetzung schaffen Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss 21-4277.1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.05.2023
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 aufgrund eines gemeinsamen Antrags von GRÜNE und SPD über die oben genannte Thematik beraten und die nachstehende Beschlussempfehlung verabschiedet. Die Bezirksversammlung folgte der Beschlussempfehlung in ihrer Sitzung am 23.03.2023.

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

  1. eine Übersicht über die im laufenden und im Folgejahr speziell für den Bereich Klimaschutz vorhandenen bzw. vorgesehenen Ressourcen (Personal und explizit für Klimaschutz vorgesehene Gelder) und deren (geplante) Beschaffung vorzulegen und diese Übersicht anlassbezogen zu aktualisieren;

 

  1. mitzuteilen, welche Ressourcen für die geplante Umsetzung von Maßnahmen im laufenden und im Folgejahr notwendig sind, wie diese Ressourcen beschafft werden sollen und diese Übersicht anlassbezogen zu aktualisieren;

 

  1. zunächst bei höher priorisierten Maßnahmen und dort nur, wo dies mit vertretbarem Aufwand bei ausreichender Verlässlichkeit der Aussagen möglich ist, Kostenschätzungen vorzulegen, diese Übersicht anlassbezogen zu aktualisieren und weitere Kostenschätzungen zu ergänzen, sobald Maßnahmen konkreter werden.

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Die Bezirksversammlung hat am 16.02.2023 das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) und die Beantragung weiterer Fördergelder zur Begleitung von dessen Umsetzung beschlossen [1]. In den kommenden Jahren stellt das IKK einen wichtigen Leitfaden für die Umsetzung von klimawirksamen Maßnahmen im Bezirk dar. Die dafür benötigten Mittel lassen sich in der Regel nicht aus dem regulären Haushalt entnehmen. Es wird notwendig sein, Mittel Dritter einzuwerben oder Mittel der Bezirksversammlung einzusetzen, um Maßnahmen umsetzen zu können.

 

Naturgemäß ist für viele der Maßnahmen eine vertiefte Analyse und Planung Voraussetzung, um konkrete personelle und finanzielle Ressourcen abschätzen zu können. Da dies sowohl aufwändig ist als auch Kostenschätzungen gerade derzeit sehr schnell veralten, ist es nicht sinnvoll, schon jetzt für jede Maßnahme diese vertiefte Betrachtung vorzunehmen.

 

Das Bezirksamt hat einige der Maßnahmen, die besonders wirkungsvoll oder vergleichsweise einfach anzugehen sind, mit hoher Priorität gekennzeichnet. Da hier eine zeitnahe Umsetzung realistischer ist als bei den übrigen Maßnahmen, sollten hier, soweit dies kurzfristig möglich ist, schon jetzt Kostenschätzungen vorgenommen werden. Damit ist es den Abgeordneten leichter möglich, eigene Schwerpunkte vorzuschlagen und ggf. Initiativen zur Umsetzung noch nicht finanzierter Maßnahmen zu ergreifen.

 

Um sowohl die Abgeordneten zu informieren als sie auch bei ihrer Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle der Verwaltung zu unterstützen, ist es sinnvoll, die von der Verwaltung zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen vorzustellen und die dafür notwendigen Ressourcen zu benennen. Das Klimateam des Bezirksamts hat den zuständigen Ausschuss in den vergangenen Jahren schon mehrere Male informiert. Dies sollte fortgesetzt und um eine Vorschau für Maßnahmen im Folgejahr ergänzt werden.

 

 

Antwort der Verwaltung (Stand 08.05.2023)

 

Zu 1. Personelle und finanzielle zur Verfügung stehende Ressourcen in 2023 und 2024:

 

  • 5,5 Stellen Klimaschutzmanagement (Matrix-Struktur Stabsstelle KS, SL, MR, IS, WBZ) - die Verlängerung der 2,5 Projektstellen ist abhängig von der Förderzusage des Bundes (Rückmeldung im Mai/Juni 2023 erwartet)
  • 153.000€ Klimaplanmittel in 2023, 2024 noch nicht absehbar
  • 117.600€ BMWK + ca. 7.500€ (sofern Anschlussförderung Integriertes Klimaschutzkonzept gewährt wird)

 

Zu 2. und 3.

 

Für die hoch priorisierten Maßnahmen belaufen sich die Kostenschätzungen für die Gesamtsumme aller fünf Handlungsfelder auf

  • 6.120.500 € in 2023, wovon für 5.892.500 € die Finanzierung durch unterschiedliche Mittelgeber:innen gesichert ist, für 228.000 € noch offen
  • 5.242.500 € in 2024, wovon für 4.357.500 € die Finanzierung durch unterschiedliche Mittelgeber:innen gesichert ist, für 885.000 € noch offen

 

Es handelt sich dabei um Schätzungen und z.T. Hochrechnungen, die im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten bei Umsetzung der Maßnahmen variieren können. (Siehe Anlage)

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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