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Integrationsfonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche auch für 2018 auflegen Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Bezirk Hamburg-Nord hat im Jahre 2017   119.000 Euro aus dem Fonds für die Integration junger Flüchtlinge erhalten (Drs. 21/3692). Diese Gelder wurden dringend benötigt, um die erhöhten Bedarfe für die Integration im Kinder- und Jugendbereich zu decken, da im Bezirk Hamburg-Nord viele Flüchtlingsfamilien zugezogen sind und unterstützt werden müssen.

Die Integration der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien wird in den nächsten Jahren eine Daueraufgabe sein und benötigt zusätzliche Ressourcen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienhilfe. Sowohl in der Erstaufnahme als auch in den Folgeunterkünften werden die Geflüchteten zwar beraten und unterstützt, in der Regel geht es aber darum, sie in die Angebote in den Stadtteilen zu verweisen, so dass hier zusätzliche Bedarfe entstanden sind und entstehen, sowohl in der personellen als auch in der materiellen Ausstattung. Deshalb ist es umso unverständlicher, dass geplant ist, diesen Integrationsfonds von 1 Millionen Euro für die Bezirke für 2018 nicht mehr aufzulegen.

 

Die Bezirksversammlung bittet den Bezirksamtsleiter, sich dafür einzusetzen, dass der

Integrationsfonds für die Flüchtlingskinder und -Jugendlichen, der 2017 für den Bezirk

Hamburg - Nord 119.00 Euro betrug, weitergeführt wird.

 

Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, Herbert Schulz, Angelika Traversin

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat dem Bezirksamt hierzu die folgende Stellungnahme zugesandt:

 

Ausweislich der Drs. 21/3692 der Hamburgischen Bürgerschaft sollten zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Integration geflüchteter junger Menschen in die Kinder- und Jugendarbeit einmalig im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden. Sie waren auf das Folgejahr übertragbar.

 

In der genannten Drs. wurde auf die bevorstehende Aufstockung des Quartiersfonds zur Verstärkung der regionalen sozialen Infrastruktur im Haushaltsjahr 2017/2018 verwiesen. Es wurde deutlich gemacht, dass die im Jahr 2016 bereit gestellten zusätzlichen Mittel dazu dienen sollten, bereits mit der entsprechenden Verstärkung der Infrastruktur zu beginnen. Die angekündigte Aufstockung der Quartiersfonds ist erfolgt und bietet die Möglichkeit, die aufgrund der Drs. 21/3692 begonnenen Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2018 aus Mitteln des Quartiersfonds fortzuführen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

 

Anhänge

 

Keine