Informationen über Altlasten III Kleine Anfrage Nr. 68/2017 von Herrn Bernd Kroll
Nachdem nunmehr Klarheit besteht, dass Fragen zu Altlasten analog der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/2009 der Kollegin Ulricke Sparr (GAL) auch heute noch vom Bezirksamt Hamburg Nord eigenständig beantwortet werden dürfen und können, und derartige Frage auch im Rahmen von öffentlichen Kleinen Anfragen beantwortet werden dürfen und können, frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter noch einmal:
Vorsorglich bestätigt der Fragesteller, dass ihm bewusst ist, dass die Antwort des Herrn Bezirksamtsleiter zu den Fragen 1. bis 3. etwaige bei der BUE zusätzlich vorhandene Informationen bezüglich dieser Fragen nicht beinhalten können.
altlastverdächtigen Fläche 6638-022/00. Bitte Kopie des Auszugs aus dem Fachinformation Altlasten beifügen.
Zu 1-3:
Siehe Antwort zur Anfrage 57/2017. Ein Großteil des Gebietes wird durch die altlastverdächtige
Fläche 6638-022/00 eingenommen, außerdem tangieren die großflächigen
Grundwasserverunreinigungen 6638-G011 und 6638-G004 diesen Bereich. Die Zuständigkeit liegt
in allen Fällen bei der BUE, Auskünfte zum aktuellen Bearbeitungsstand bzw. zur aktuellen
Ausdehnung sind von dort einzuholen.
davon aus, dass der vorhabenbezogene B-Plan Winterhude 23 nicht zeitnah weitergeführt wird (andernfalls wäre die Antwort zu 2. in der Kleinen Anfrage 57/2017 unlogisch)?
Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 53/2017 hat das Bezirksamt lediglich dargelegt, warum eine Beantwortung durch die BUE zu erfolgen hat. Zum Verfahrensstand wurde hier keine Aussage getroffen. Ein Widerspruch zu Antwort 2 der Kleinen Anfrage 57/2017 ist insofern nicht erkennbar. Aktuelle Informationen zur Fläche wurden 2009 durch die zuständige Behörde bereitgestellt (damalige BSU) und sind auch 2017 durch die zuständige Behörde (BUE) bereitzustellen.
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