21-1595

Immer noch Belästigung durch laute Motorräder an der Aussichtsplattform Holtkoppel 100 und auf den Zufahrtsstraßen
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Regelmäßig fallen auf den Zufahrtsstraßen zur Aussichtsplattform Holtkoppel 100 in 22415 Hamburg (Holtkoppel und Wrangelkoppel) und an der Aussichtsplattform selbst besonders lärmende Kraftfahrzeuge, vorrangig Motorräder, die in Gruppen auftreten, auf. Diese Situation führt zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität bei den Anwohner*innen, besonders an Wochenenden, Feiertagen und bei sonnigem Wetter in den Abendstunden.

Die Belästigung durch die besonders lauten Kraftfahrzeuge ist der Politik und der Polizei (zuständig PK34) seit Jahren bekannt. Die Anwohner*innen melden kontinuierlich Lärmposer an das PK34 oder direkt an die 110. Abhilfe konnte noch nicht geschaffen werden.

In Bürgerschafts-Drucksache 22/623 vom 30.06.2020 wird die Meldepflicht von eingehenden Beschwerden über Lärmposer durch die PKs an die VD3 dargelegt. Wörtlich heißt es:

"Hinweise oder Beschwerden aus der Bevölkerung über lärmende Kraftfahrzeuge und posende Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer werden an die VD 3 weitergeleitet."

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Hinweise oder Beschwerden aus der Bevölkerung betreffend Holtkoppel und Wrangelkoppel hat das zuständige PK 34 seit 2017 erhalten und wieviele davon an die VD3 gemeldet?

Bitte aufschlüsseln nach Jahr, verursachender Fahrzeugart, sowie Handlungen der Polizei/des PK34 je konkret gemeldetem Fall.

 

Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg nimmt zum Auskunftsersuchen wie folgt Stellung:

 

 

Zu Frage 1:

 

Hinweise und Beschwerden an die Polizei erfolgen auf vielfältige Art und Weise (z. B. persönlich, schriftlich oder telefonisch).

 

Das Polizeikommissariat34 (PK 34) führt seit dem 29.06.2018 eine Anrufliste im Zusammenhang mit Beschwerden zur genannten·Thematik. Vom 29.06.2018 bis zum 14.10.2020 wurden an 70 von 839 Tagen 112 Anrufe registriert. lni Rahmen der personellen Ressourcen wurde den Be­schwerden nachgegangen. Wie viele dieser Informationen an die Verkehrsdirektion 3 (Dienststelle der Dienstgruppe Autoposer) gesteuert wurden, wurde nicht erhoben. Eine Dokumentation nach verursachenden Fahrzeugarten, sowie polizeilichen Maßnahmen erfolgt nicht.

 

Daneben gab es Bürgerinformationen, welche mittels E-Mail (u. a. mit angefügten Fotos, Videos, Situationsbeschreibungen) dem PK 34 zugestellt wurden. Diese Informationen wurden nicht zum Zeitpunkt der Aktualität, sondern vielfach erst Tage später an die Polizei gesteuert. Eine sofortige Reaktion der Polizei auf diese Bürgeranliegen war somit oft nicht möglich. Dieser Umstand wurde dem Bescllwerdeführer mitgeteilt. Eine Protokollierung erfolgt nicht.

 

2. In den bezirklichen Drs. 20-5076 [1] und 20-5114 [2] wurde der verstärkte Einsatz der Soko Autoposer erwähnt bzw. die Innenbehörde gebeten, die Soko an Holt- und Wrangelkoppel einzusetzen.

Wann seit 2017 war die Soko Autoposer an der Aussichtsplattform im Einsatz und welche Ergebnisse wurden protokolliert?

Bitte jeweils Datum, Uhrzeiten und Ergebnisse des Einsatzes angeben.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Dienstgruppe Autoposer hat aufgrund eigener Erkenntnisse und als Ergebnis der Anfrage der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Drs.-Nr.:20-5373) die Straßen um das Lokal „Coffee to Fly" in regelmäßigen Abständen, zu verschiedenen Tages-und Nachtzeiten, angefahren und im Sinne der Beschwerdelage überprüft. In den Sommermonaten erfolgte eine nahezu tägliche Bestreitung ohne statistischer Erfassung.

Einsätze mit durchgeführten Maßnahmen der Dienstgruppe Autoposer sind für den Bereich Holtkoppel und Zufahrtsstraßen gesondert dokumentiert worden und der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Datum

Festellung

Maßnahmen

22.09.2018

2 Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln

2 x Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld)

2 x Betriebserlaubnis erloschen, davon 1 x Sicherstellung zur Begutachtung

03.02.2019

1 Fahrzeug mit geringen Män- geln

1 x Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarnungsgeld)

1 x Mängelmeldung

16.02.2019

1 Fahrzeug mit sogenanntem . ,,Lärm-Posing" und geringen Mängeln

1 x Einleitung Ordnurigswidrigkeitenverfahren (Verwarnungsgeld)

1 x Mängelmeldung

 

Im Ergebnis konnten vereinzelt technisch veränderte Fahrzeuge durch die Dienstgruppe Autopo­ser festgestellt werden. Verstöße wurden im Rahmen der durchgeführten Verkehrskontrollen konsequentgeahnqet.

Die Mehrzahl der dort verkehrenden und kontrollierten Kraftfahrzeuge (Motorräder und PKW) entsprachen der Straßenverkehrs-Z􀁃lassungs-Ordnung und sind aus polizeilicher Sicht nicht zu beanstanden.

 

3. Wurden Platzverweise für besonders laut fahrende Verkehrsteilnehmer*innen ausgesprochen? Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

 

Zu Frage 3:

Nein.

Darüber hinaus siehe Tabelle zu Frage 2.

 

4. Wurden bei den Kontrollen laut Punkt 2 auch Fahrzeuge stillgelegt?

Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

 

Zu Frage 4:.

Nein.

Darüber hinaus siehe Tabelle zu Frage 2.

 

5. Hat sich die Belästigungslage durch zu laute Fahrzeuge nach Ansicht der Polizei seit 2017, ggf. aufgrund verstärkter poliozeilicher Aktivitäten, gebessert?

Falls ja: Woran macht die Polizei dies fest?

Falls nein: Worauf führt die Polizei dies zurück?

 

Zu Frage 5:

Die Polizei hat ab 2018 eine Vielzahl von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erlassen,

um die Sicherheit des Straßenverkehrs im Bereich Holtkoppel und Zufahrtsstraßen zu erhöhen. Die Lärmbelästigung, die durch eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen, insbesondere Motorrädern, ausgeht, kann durch die bisher eingeleiteten straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen und polizeiliche Präsenzmaßnahmen nicht maßgeblich beeinflusst werden. Sie ist vielmehr abhängig von dem meist wetterbedingt hohem Fahrzeug- und Besucheraufkommen. Dies hat sich aus Sicht der Polizei in den Jahren seit 2017 nicht verändert. Für Anordnungen zur Verringerung oder Verhinderung des Fahrzeugverkehrs, z. B. Durchfahrtsverbote für motorisierte Kraftahrzeuge, fehlen der Polizei derzeit die Rechtsgrundlagen .

 

6. Ist 2020/21 eine Fortführung der Kontrollen durch die Polizei/die Soko Autoposer oder

 sogar eine Ausweitung der Einsätze geplant?

Falls ja: Bitte erläutern

Falls nein: Wieso nicht?

 

Zu Frage 6:

Die Fortführung der Maßnahmen ist im Rahmen der technischen und personellen Ressourcen geplant. Das PK 34 führt mehrfach täglich Bestreifungen wnd Kontrollen durch. Darüber hinaus werden bei entsprechenden Anrufen und Hinweisen zusätzlich Funkstreifenwagen zur Überprüfung entsandt. Weiterhin wird die Dienstgruppe Autoposer in regelmäßigen Abständen zu unter- schiedlichen Zeiten den Bereich bestreiten und Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer konsequent ahnden.

Im Rahmen der Schwerpunktsetzung ist eine Ausweitung der Maßnahmen nicht geplant.

 

 

 

Bezirksabgeordnete: Timo B. Kranz, Oliver Camp, Marcel Bulawa, Daniela Dahlhoff, Simone Dornia, Nadja Grichisch, Katrin Hofmann, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Carmen Möller, Priscilla Owosekun-Wilms, Isabel Permien, Angelina Platz, Wolfgang Prott, Carsten Redlich, Christoph Reiffert, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der Günne, Thorsten Schmidt, Dr. Jasmin Stein-wender

 

 

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006491

[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006530

 

 

 

 

Petitum/Beschluss