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Illegal abgelegte Kanus in Uferböschungen Kleine Anfrage Nr. 46/2018 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz (UVV) am 17.04.2018 hat das Bezirksamt die Ausschussmitglieder unter Tagesordnungspunkt Ö 6.2 zum Thema ‚Illegal abgelegte Kanus in Uferböschungen wie folgt informiert:

Die Anzahl der Kanus, die illegal an Böschungen der Alsterkanäle abgelegt werden, nimmt jährlich zu. Besonders betroffen davon sind der Isebekkanal, der Kuhmühlenteich, der Barmbeker Stichkanal und in Teilbereichen der Goldbekkanal. Uferböschungen sind wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere, im Besonderen für Vögel während der Brutzeit. Durch die wilde Ablagerung und das Zu-Wasser-Lassen wird die Vegetation geschädigt und das Brutgeschäft zahlreicher Vögel gestört. Die Lagerung der Kanus an den Gewässern ist illegal, da es nicht unter Allgemeingebrauch fällt und somit einer Wasserrechtlichen Genehmigung nach § 15 HWaG bedarf. Wiederkehrend beschweren sich Anwohner und Spaziergänger über die Verunstaltung der Ufer, mit Sorge um die Vegetation und die brütenden Vögel.

Das Projekt „Lebendige Alster“, bestehend aus Vertretern der Naturschutzverbände BUND, Aktion Fischotter und NABU Hamburg sieht die Zunahme der Kanulagerungen sehr kritisch, da Uferböschungen meist die einzigen naturnahen Bereiche in der Innenstadt sind, an denen Wildtiere Rückzugs- und Fortpflanzungshabitate finden. Andreas Lampe (NABU, Lebendige Alster): „Um diese Lebensräume zu schützen und naturnah zu entwickeln, sind die zuständigen Behörden gefordert, die Uferböschungen von Kanus frei zu halten.“

Um den Missstand zu beseitigen, überlegt das Bezirksamt folgende Vorgehensweise: Die Eigentümer sollen aufgefordert werden, ihre illegal abgelegten Kanus aus den Gewässerböschungen zu entfernen. Dazu werden zu Beginn der Kanusaison rote Zettel an den Kanus angebracht, mit dem Hinweis die Kanus bis zu einem bestimmten Termin zu entfernen, ansonsten werden sie eingezogen. Die Eigentümer werden zusätzlich durch Pressemitteilungen und Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht. Bei Überschreitung der Frist werden die Kanus abgeholt und bis zu einem bestimmten Termin eingelagert, damit der Eigentümer die Möglichkeit bekommt, sein Boot gegen Eigentumsnachweis und Gebühr abzuholen. Wird auch diese Frist überzogen, sollen die Kanus versteigert werden.“

 

Der Bedarf an wassernahen Lagerungsplätzen für Boote und Stand-Up-Paddling-Bretter wächst mit der ebenfalls stetig anwachsenden Beliebtheit von Freizeitaktivitäten am und auf dem Wasser in Hamburg. Dies gilt insbesondere für den Bezirk Hamburg-Nord mit seinen zahlreichen Zugangsmöglichkeiten zum Wasser. Das illegale Ablegen von Booten und anderen Wassersportgeräten in Uferböschungen kann jedoch nicht geduldet werden. Wie im vorangegenangen Bericht aus dem UVV vom 17.04.2018 ausgeführt, stellen Uferböschungen wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere dar, insesondere für Vögel während der Brutzeit. Durch das Lagern sowie durch das Zu-Wasser-Lassen und Anlanden von Booten und anderen Gefährten wird die Vegetation geschädigt und das Brutgeschäft gestört. Nicht in der Sitzung des UVV erwähnt, jedoch zu ergänzen ist, dass auch die Stadtreinigung ihren Aufgaben nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen nachgehen kann, dort wo Boote und andere Wassersportgeräte gelagert werden.

 

In der Sitzung des UVV am 17.04.2018 hat das Bezirksamt ein Maßnahmenpaket vorgestellt, wie diesem Missstand begegnet werden kann (siehe Einleitung des Fragestellers). Die Mitglieder des UVV haben diesen Vorschlag zur Kenntnis genommen. Daraufhin ist das Bezirksamt tätig geworden und hat bei Maßnahmen gegen illegal abgelegte Kanus unmittelbar erste Erfolge erzielt. Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

 

1.Wie ist der aktuelle Stand der obigen „Kanus-müssen-weg“ Aktion des Herrn Bezirksamtsleiters?
Wie viele rote Zettel wurden an welchen Kanälen/Flüssen bisher an Kanus/Kajaks etc. angebracht und wie war die bisherige Resonanz?

 

zu 1a)Aktueller Sachstand

Die Kanus wurden abgezettelt und die Besitzer aufgefordert, die Kanus aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

 

Zu 1b) Wie viele rote Zettel wurden wo angebracht?

-Kuhmühlenteich/Uferböschung Eilenau:31

-Lortzingstraße/Brücke Friedrichsberger Straße:4

-Leinpfad:4

-Hegestieg:5

Insgesamt:44

 

Zu 1c) bisherige Resonanz (letzter Stand)

- Kuhmühlenteich/Uferböschung Eilenau:

Bei der ersten Überprüfung wurden von den abgezettelten Objekten 26 Kanus, ein Ruderboot, ein Tretboot und ein Surfbrett vorgefunden.

Bei der letzten Überprüfung wurden von den abgezettelten Objekten noch 13 Kanus, ein Ruderboot und ein Surfbrett vorgefunden.

-Lortzingstraße/ Brücke Friedrichsberger Straße:

Bei der ersten Überprüfung wurden von den abgezettelten Objekten 4 Kanus vorgefunden.

Bei der letzten Überprüfung wurden von den abgezettelten Objekten 2 Kanus vorgefunden.

-Am Leinpfad und am Hegestieg wurden noch keine Kanus abgeräumt.

 

Insgesamt sind von 44 angezettelten Objekten 26 noch nicht von ihren Eignern aus dem öffentlichen Grund entfernt worden.

 

2.An welchen Stellen im Bezirk Hamburg Nord könnten analog der Regelung bzgl. der Fahrradhäuschen Kanuhäuschen errichtet werden? Bitte jeweils die genauen Standorte angeben.

 

Es gibt keine entsprechende Regelung und eine solche ist auch generell nicht möglich.

 

3.Aus welchen Haushaltstitel könnten seitens des Bezirksamtes Zuschüsse zur Aufstellung von Kanuhäuschen gewährt werden, wenn Bürger Kanuhäuschen auf öffentlichen Grund (analog den Fahrradhäuschen) aufstellen wollten?

 

Siehe Antwort zu 2.

 

30.05.2018

 

 

Harald Rösler

 

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