Housing First / Winternotprogramm in Hamburg-Nord
Das hamburgweite Modellprojekt „Housing First Hamburg“ hat Ende Oktober 2024 sein Projektziel erreicht und insgesamt 30 ehemals langzeitobdachlose Personen in dauerhaften Wohnraum vermittelt. Die Sozialbehörde bereitet derzeit eine Verstetigung des Konzepts über das Projektende (30. Juni 2025) hinaus vor.
Auch im Bezirk Hamburg-Nord bestehen Berührungspunkte zwischen der örtlichen Fachstelle für Wohnungsnotfälle, dem Winternotprogramm und Trägern der Wohnungslosenhilfe. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur künftigen Rolle und zu den Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamts Hamburg-Nord im Rahmen von Housing-First-Ansätzen.
Ich frage vor diesem Hintergrund:
Das hamburgweite Modellprojekt Housing-First wurde durch die Sozialbehörde betrieben und ausgewertet. Im Modellprojekt sowie im seit dem 1. Oktober 2025 anschließenden Regelbetrieb konnten im Bezirk Hamburg-Nord 13 Personen mit Wohnraum versorgt werden. Weitergehende Anfragen zum Modellprojekt Housing-First können gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz an die zuständige Sozialbehörde gerichtet werden.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord bearbeitet mit seiner Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Wesentlichen Anliegen der Wohnungssicherung, öffentlich-rechtlichen Unterbringung und zur Wohnraumvermittlung von Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung. Die fachliche Steuerung von Housing First erfolgt über die Sozialbehörde. Zur Förderung oder Unterstützung von ergänzenden Housing-First Ansätzen ist das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet.
Leistungen für Housing-First-Projekte werden seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord seit der Überführung aus dem Modellprojekt in das Regelsystem durch Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten auf Basis des Konzeptes Housing First bewilligt. Die fachliche Steuerung von Housing First erfolgt über die Sozialbehörde. Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist hinsichtlich Umsetzungsfragen in Gesprächen mit der Sozialbehörde und nur zu Einzelfällen in Gesprächen mit Trägern der Wohnungslosenhilfe.
Das Winternotprogramm wird von der Sozialbehörde betrieben. Spezielle Standorte sind für den Bezirk Hamburg-Nord aktuell nicht ausgewiesen (s. https://www.hamburg.de/politik-und-verwatung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/winternotprogramm/winternotprogramm-43050#id440740870__h2-2_h3-2). Anfragen zum Winternotprogramm können gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz an die zuständige Sozialbehörde gerichtet werden.
Das Winternotprogramm wird von der Sozialbehörde betrieben. Anfragen zum Winternotprogramm können gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz an die zuständige Sozialbehörde gerichtet werden.
Die fachliche Steuerung von Housing First erfolgt über die Sozialbehörde. Aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord wären für die bezirkliche Stärkung von Housing-First-Ansätzen entsprechende personelle Ressourcen und vor allem verfügbarer Wohnraum erforderlich.
Dr. Bettina Schomburg 11.11.2025
(Bezirksamtsleitung)
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