Holtkoppel Neue Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mit Aussicht!
Letzte Beratung: 20.09.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.3
An der Holtkoppel 100 befindet sich eine öffentliche Aussichtsplattform mit Blick auf den Flughafen und auf den gegenüberliegenden Stadtteil Niendorf. Außerdem ist mit dem Coffee to Fly eine Gastwirtschaft ansässig, die mit den Jahren immer weiter ausgebaut wurde. Plattform und Gastwirtschaft sind inzwischen ein viel besuchter Anziehungspunkt geworden. Dieses Ausflugsziel ist überregional bekannt und wird auch überregional beworben.
Neben Familien mit Kindern, die sich Flugzeuge anschauen wollen, und Radfahrenden wird die Plattform auch von vielen Menschen mit Auto oder Motorrad besucht. Diese Fahrten mindern die Aufenthaltsqualität im Straßenverlauf von der Wrangelkoppel bis zur Kehre an der Gastwirtschaft enorm. Teilweise gab es in der Vergangenheit chaotische Zustände im Verkehr, die die Polizei mit Absperrbügeln, Park- und Halteverbotsschildern zu regulieren versucht. Durch die motorisiert anreisenden Besucher*innen, die zudem ja ihr Motorrad oder ihren Pkw parken müssen, wird die Aufenthaltsqualität durch Lärm, Abgase sowie An- und Abfahrten stark beeinträchtigt. Zudem gibt es noch zahlreiche „Auto- und Motorradposer*innen“, die ihre Fahrzeuge mit entsprechend besonders großem Lärm der gleichgesinnten Community vorführen. Hinzu kommt, dass die Plattform mit der Gastwirtschaft auch ein überregionaler Motorradtreffpunkt geworden ist.
Der Bezirk Hamburg-Nord ist deshalb seit langer Zeit bemüht, die Aufenthaltsqualität im Bereich der Plattform zu steigern, indem der motorisierte Verkehr auf diesem Teil der Straße Holtkoppel nicht mehr zugelassen wird und lediglich Fußgänger*innen, Radfahrende und der Versorgungsverkehr für die Gastwirtschaft gestattet werden. Das ließe mehr Raum für ein entspanntes Miteinander von Besuchern*innen, Kindern, Planespotter*innen und anderen Gästen der Gastwirtschaft.
Nach § 7 Abs.1 des Hamburgischen Wegegesetzes kann ein öffentlicher Weg unter anderem entwidmet werden, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Entwidmung erforderlich machen. Die Entwidmung kann ebenso wie die Widmung auf einzelne Verkehrsarten wie z.B. den allgemeinen Fahrzeugverkehr (§ 6 Abs.2 Hamburgisches Wegegesetz) beschränkt werden. Der Fußgängerverkehr und der Radverkehr wären weiterhin gewährleistet. Nur durch eine Teilentwidmung lässt sich die Aufenthaltsqualität,
die wie oben dargestellt durch den immer weiter gesteigerten motorisierten Verkehr verloren gegangen ist, wiederherstellen. Insofern ist die teilweise Entwidmung auch erforderlich. Betriebsfahrzeuge des Flughafens und der Anlieferverkehr für das Coffee to Fly sollen von dem Verbot für den allgemeinen Fahrzeugverkehr ausgenommen werden.
Die Tatsache, dass z.B. prominente Straßen in Hamburg wie der Jungfernstieg oder der Kern von Ottensen für den motorisierten Individualverkehr gesperrt worden sind bzw. zukünftig gesperrt werden, zeigt dass dies auch eine realistische Möglichkeit für die Holtkoppel ist.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Timo B. Kranz Martina Schenkewitz
Wolfgang Prott Angelina Timm
Katrin Hofmann
Keine
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