20-6568

Holtkoppel 100 (II)
Kleine Anfrage Nr. 15/2019 von Herrn Bodo Adolphi, AfD

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Bezug: Drucksache Nr.   93, 103 und 105 ( öffentlich )

 

Sehr geehrte Damen und Herren.

Es sind noch Fragen offen geblieben oder wurden nicht entsprechend den wirklichen Gegebenheiten beantwortet. Besonders die Auskünfte von Frau Nische, die sich im Detail widerspricht.

Ich wiederhole die von mir deutlich gestellten Nachfragen und bitte um fristgerechte korrekte Beantwortung.

 

1.   Wo ist der vom Bezirksamt Nord schriftlich angeordnete Kondomautomat eingelagert worden.

 

In der ersten Verlautbarung wurde der Automat im Auftrag des BZ-Amt Nord abgebaut.

Die Widersprüche sind mehr als eindeutig und tragen nicht zur korrekten ehrlichen Beantwortung bei.

 

Am 26.11.2018 lautete die schriftliche Aussage von Frau Nische:

" Es scheint ein bedauerliches Missverständnis vorzuliegen. Dem Café Coffee to Fly wurde in keinster Weise etwas unterstellt. Der Aufsteller hat eine Geldbuße und eine Nutzungsgebühr entrichtet."

Wie hoch ist die Geldbuße und die Nutzungsgebühr?

In einem persönlichen offenen Gespräch im Cafe Coffee to Fly mit dem Eigentümer, wird durch sein RA die Bösartigkeit der

Angelegenheit weiter verfolgt. Der persönliche Schaden ist zu hoch.

Weiter schreibt Frau Nische am 27.11.2018:

" Die Anfrage ist bereits wie bekannt, beantwortet und ihnen zugegangen."

Hier widersprach ich umgehend. Die Beantwortung mit den Erläuterungen meiner Nachfragen und der Aussage ein anderer Sachverhalt ist nicht erkennbar, sehe ich nicht.

Warum wurde nicht der 1. Aussage des BZ Amtes Nord nachgegangen, dass das BEZIRKSAMT HAMBURG NORD einen Auftrag vergeben hatte, und der Automat von Mitarbeitern des Bezirksamt Nord entfernt wurde.

 

Hier muss ein schriftlicher Auftrag vorliegen. Nochmals meine ernsthafte Bitte, beantworten sie im Detail meine Nachfragen. Nach verfassungsrechtlichen Gesetzen und Normen sind sie verpflichtet, einem Abgeordneten, und hier von der Alternative für Deutschland ( AfD ), korrekte  und der Wahrheit entsprechend die Kleine Anfrage zu beantworten.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Nachfrage zur Kleinen Anfrage wie folgt:

 

Siehe Antwort auf die Kleine Anfrage 103-2018, insbesondere Frage 5.

Die eindeutige Antwort auf die Frage 5 bedarf keiner weiteren Ergänzung / Kommentierung, um zu erkennen, dass das Bezirksamt keinen Auftrag zum Entfernen des Automaten vergeben hat bzw. ihn durch eigene Mitarbeiter abgebaut hat. Es wurde lediglich eine Beseitigungsverfügung erlassen, der auch nachgekommen worden ist (siehe Antwort zu Frage 1-3).

 

13.02.2019

 

Ralf Staack

 

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