Hohenfelder Horrorbucht - Bäume abholzen, Busse ausbremsen und Radfahrer gefährden Anfrage gem. § 27BezVG
Auf der Website des LSBG und per Postwurfsendung wurden die Anwohner zur umfangreichen Baumaßnahme an der Hohenfelder Bucht informiert. Dass ihre Parkplätze für 5 Jahre komplett wegfallen, habe die Bürger jedoch erst am Vorabend vor der Maßnahme erfahren. Mittlerweile merkt jeder Verkehrsteilnehmer, der westlich der Alster in die City fährt, wie gefährlich diese Baustelle koordiniert ist. Am Ende soll laut Website des LSBG ein neuer "Balkon für die Alster" entstanden sein, statt der bisherigen "Angsträume". Aktuell ist dort jedoch eine Mega-Baustelle, die für neue Angsträume bei Radfahrern, Fuß-gängern und Autofahrern sorgt. Seit Monaten kracht es dort wöchentlich und die Radweg- und Fußgängerführung ist nicht nur unübersichtlich und gefährlich, sondern auch nicht gänzlich barrierefrei. Hinzu kommen einzelne Gefahrenquellen wie eine Ausfahrt einer Tiefgarage am Mundsburger Damm. Auf Nachfrage beim LSBG, ob hier ein Spiegel für Sicherheit sorgen könne, wurden Bürger auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen und ihnen geraten, sich beim Ausfahren von Passanten einweisen zu lassen oder auf eigene Kosten einen Spiegel anzubringen, auch wenn das Haus, in dem 30 Autos parken, ihnen nicht gehört.
Hiermit fragen wir die zuständige Senatsbehörde:
1) Wie viele Unfälle wurden im Jahr 2020 durch das Polizeikommissariat im Bereich Schwanenwik, Mundsburger Damm, Mundsburger Brücke, Hartwicusstraße fest-gestellt? Bitte nach Art des Unfalls und Monaten aufschlüsseln.
Antwort der Polizei Hamburg:
Verkehrsunfälle (VU), die zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 polizeilich erfasst wurden.
Ausgewertet wurde folgender Bereich:
Schwanenwik ab Übergang An der Alster / Schwanenwik bis einschließlich Knoten Schwanenwik / Hartwicusstraße, Hartwicusstraße ab Schwanenwik bis einschlißlich Knoten Hartwicusstraße / Mundsburger Damm sowie Mundsburger Damm ab Schwanenwik bis einschließlich Knoten Mundsburger Damm / Hartwicusstraße
In den nachfolgenden Tabellen werden alle VU, aufgeschlüsselt nach Unfallart und Monat, dargestellt.
Unfallart |
Januar |
Februar |
März |
April |
Mai |
Juni |
Unfall anderer Art |
2 |
1 |
- |
2 |
- |
- |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht |
2 |
- |
2 |
4 |
1 |
- |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet |
1 |
4 |
3 |
5 |
1 |
- |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt |
1 |
2 |
5 |
2 |
4 |
- |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt |
1 |
1 |
3 |
3 |
1 |
4 |
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Unfallart |
Juli |
August |
September |
Oktober |
November |
Dezember |
Unfall anderer Art |
- |
- |
1 |
- |
- |
1 |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht |
3 |
3 |
- |
1 |
1 |
- |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet |
- |
1 |
2 |
2 |
3 |
2 |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt |
6 |
5 |
2 |
4 |
6 |
7 |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt |
- |
1 |
1 |
- |
4 |
5 |
2) Welche Verspätungen gibt es auf den Buslinien 6 und 17 im Jahr 2020? Bitte nach
Monaten aufschlüsseln.
Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) hat hierzu folgende Angaben übermittelt:
Pünktlichkeitsquote 2020 (Pünktlich oder höchstens 5 Minuten verspätet) | ||||||||||||
|
Jan |
Feb |
Mrz |
Apr |
Mai |
Jun |
Jul |
Aug |
Sep |
Okt |
Nov |
Dez |
Linie 6 |
96,7% |
94,4% |
96,7% |
96,7% |
98,5% |
95,2% |
96,1% |
92,4% |
93,1% |
95,3% |
97,0% |
95,4% |
Linie 17 |
92,2% |
89,4% |
95,7% |
99,1% |
96,0% |
91,8% |
94,6% |
89,9% |
88,9% |
90,3% |
94,5% |
94,7% |
In der Aufstellung berücksichtigt sind die Abfahrten, die mindestens fünf Minuten verspätet erfolgt sind. In der Statistik ist nicht erfasst, aus welchen Gründen die Abfahrten verspätet erfolgt sind, sodass auch andere Gründe wie Verkehrsbeeinträchtigungen durch Unfälle, Verzögerungen beim Fahrgastwechsel, Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder die allgemeine Verkehrslage ursächlich sein können oder sich auch überlagern. Daher können aus den Pünktlichkeitswerten keine gesicherten Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob der Busverkehr aufgrund der Baustelle im Bereich der Hohenfelder Brücken spürbar verzögert wird und wie stark die Verzögerungen bei einem Verkehrsaufkommen ohne Pandemieeffekte ausfallen würden.
3) Wie zufrieden ist die HOCHBAHN mit der Baustellenführung? Ist sie über alle Baustellenzeiträume bzw. -abschnitte bis 2024 informiert?
Die Hochbahn steht mit der Bauplanung in regelmäßiger enger Abstimmung und ist über alle Bauabschnitte in der für den Busverkehr erforderlichen Detailtiefe informiert.
4) Wie viele Bäume werden insgesamt für die Maßnahme gefällt? Wo finden die Nachpflanzungen statt? Warum kann der Baum auf Höhe Mundsburger Damm 6 nicht zur
Sicherung der Ausfahrt gefällt werden, die direkt auf die Veloroute führt?
Es werden insgesamt 88 Bäume gefällt und es sind 74 Neupflanzungen vorgesehen. Die Ausgleichspflanzungen von 14 Bäumen erfolgen im Bezirk Hamburg-Nord.
5) Sieht der Senat es als adäquate Lösung an, Bürger bei der Meldung von Gefahrenlagen auf ihre Eigenverantwortung hinzuweisen, statt die Gefahr zu beseitigen? Warum werden im Bezirk Nord grundsätzlich keine Spiegel mehr zur Vermeidung von Gefahren angebracht? Hält der Senat es für zumutbar, dass sich 40 Anwohner täglich morgens und abends von Passanten einweisen lassen, um aus einer Tiefgarage zu fahren, ohne Radfahrer zu gefährden? Sollen die Passanten kommende Radfahrer auf der Veloroute stoppen?
Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 StVO und können somit nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden. Die Aufstellung erfolgt entweder auf Privatgrund oderauf öffentlichem Grund mit einer Sondernutzungserlaubnis des Straßenbaulastträgers.
Die Aufstellung derartiger Spiegel kann bei verkehrstechnisch richtiger Anwendung durchaus einen positiven Effekt erzielen.
Folgende kritische Aspekte sind dabei jedoch zu berücksichtigen:
Die konzentrierte Darstellung des Fahrzeugverkehrs im Verkehrsspiegel lässt die Fahrzeuge in zu rascher Folge erscheinen, so dass der ungeübte Verkehrsteilnehmer kaum beurteilen kann, ob eine Lücke im Verkehr gefahrlos genutzt werden kann.
Bei Dunkelheit ist die Entfernung von heranfahrenden Kraftfahrzeugen noch schwerer einzuschätzen.
Die Wirksamkeit der Spiegel kann bei aufliegender Nässe, Eis und Schnee erheblich beeinträchtigt sein. Sie können je nach Qualität die Wiedergabe verzerren und bei Nässe / Kälte beschlagen oder zufrieren und die Funktionalität außer Kraft setzen. Sie vermitteln eine vermeintliche Sicherheit, die zu einer Verstärkung von möglichen Unfallgefahren führen kann.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Verkehrsspiegel die Verkehrssituation „spiegelverkehrt“ wiedergeben. Dieses kann zu Fehleinschätzungen der Verkehrsteilnehmer führen.
Durch den Einsatz von Verkehrsspiegeln werden zudem die von jedem Fahrzeugführer an unübersichtlichen Örtlichkeiten mit Wartepflicht eigenverantwortlich zu beachtenden Verhaltensregeln der §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 5 und 10 StVO (vorsichtiges Hineintasten in den Verkehr, erforderlichenfalls mit Einweisung) scheinbar in den Hintergrund gedrängt. Fahrzeugführer werden durchden Einsatz von Verkehrsspiegeln von der Beachtung dieser Verhaltensregeln aber tatsächlich nicht entbunden.
Vor diesem Hintergrund wird der Einsatz von Verkehrsspiegeln von der BIS/Straßenverkehrsbehörde nicht befürwortet.
Grundsätzlich sind bei Grundstückseinfahrten sogenannte Sichtdreiecke freizuhalten. Werden die Sichtdreiecke durch zu hohe Bepflanzung, Mauern oder andere Gegenstände versperrt, sind diese zunächst zu entfernen.
6) Welche weiteren Gefahrenquellen auf der Veloroute 5 wurden bisher von Bürgern gemeldet oder in der Planung erkannt?
VD 52 und der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des PK 31 sind im Sinne der Anfrage keine Gefahrenquellen entlang der Veloroute 5 bekannt. Es erfolgten diesbezüglich auch keine Meldungen von Bürger.
7) Wie viele Parkplätze fallen im Zuge der Maßnahme weg? Wurde über Quartiersgaragen nachgedacht? Wenn nein, warum nicht? Wo sollen Bürger, die äußerst kurzfristig vom umfassenden Wegfall ihrer Parkplätze erfahren haben, ihre Autos parken?
Bei Umplanungen des Straßenraums werden grundsätzlich mehrere Alternativen betrachtet. Im bebauten städtischen Umfeld ist der Raum für Verkehrsflächen jedoch begrenzt, sodass es immer eine Abwägung aller widerstreitenden Interessen bedarf. Hierzu gehören neben der Herstellung von Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr und für barrierefreie Bushaltestellen auch die Berücksichtigung des Kraftfahrzeugverkehrs. Die Anforderung, Abstellmöglichkeiten für Kfz anzubieten, wird bei der Abwägung aller Belange stets berücksichtigt. Es gibt darüber hinaus keinen Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz im öffentlichen Raum.
Insgesamt sind 36 Stellplätze betroffen. 22 Parkstände werden im Planungsbereich neu vorgesehen, drei dieser Stellplätze werden künftig als Ladezone ausgewiesen. Es ergibt sich folgende Stellplatzbilanz (Quelle LSBG):
Streckenabschnitt: Bestand: Planung. Bilanz:
An der Alster: 4 0 -4
Mundsburger Damm: 3 0 -3
Sechslingspforte östl. Barcastraße 6 3* -3
Barcastraße Südl. 11 10 -1
Barcastraße Nördl. 12 6 -6
Graumannsweg: 0 3 +3
Gesamt: 36 22 -14
*= Ladezone
Die Bürgerinnen und Bürger wurden auf der öffentlichen Veranstaltung am 24.02.2020 über diesen Sachverhalt aufgeklärt. Die Dokumentation der Veranstaltung ist seit diesem Zeitpunkt online auf der Webseite https://lsbg.hamburg.de/hohenfelder-bucht/ einzusehen.
8) Welche Bürgerinformation gab es neben der Informationsveranstaltung im September 2019 und Februar 2020? Gab es eine Bürgerbeteiligung? Wenn nein, warum nicht? Welche Informationen sind zukünftig geplant?
Im November und Dezember 2014 wurden Machbarkeitsstudien öffentlich mit Stakeholdern und Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, Ergebnispräsentation am 16.12.2014
Auf der Webseite https://lsbg.hamburg.de/hohenfelder-bucht/ stehen neben allen bisher verteilten Anliegerinformationen die aktuellen Verkehrsführungspläne, sowie ein erläuternder Baustellenfilm zur Verfügung. Es sind Projektinformationstafeln rund um das Baufeld fest installiert, im Dezember 2020 wurden die Anwohnenden über einen Flyer über den aktuellen Sachstand (2. Bauphase) informiert.
Ende Februar 2021: Anbringung von Hinweisschildern für Geh- und Radwegführung (siehe Anhang 1) diese Information wird auch als Hauswurfsendung an ca. 6.000 umliegende Haushalte verteilt mit dem Hinweis, sich für einen regelmäßig erscheinenden Newsletter registrieren lassen zu können. Dieser soll im März / April 2021 online sein.
9) Warum sind die Kontaktadressen des LSBG (info@lsbg.hamburg.de sowie hohen-felderbucht@lsbg.hamburg.de) blockiert, sodass Bürger eine kryptische technische Mail als Antwort erhalten?
Adressen funktionieren einwandfrei. Getestet 16.2.2021
10) Welche Baustellen, die länger als vier Wochen andauern, sind bis 2024 parallel in
St. Georg, Uhlenhorst und Hohenfelde geplant?
In den drei Stadtteilen sind derzeit sieben Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen aktiv (siehe Anhang 2), die von der Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST) und Polizei mit den jeweiligen Baulastträgern koordiniert wurden. Zwei von ihnen, die nur im Westen an St. Georg grenzen, werden voraussichtlich noch im Februar 2021 abgeschlossen werden (Nr. 4 & 7) und eine weitere im März 2021 (Nr. 2). Im Laufe des Jahres 2021 werden zwei weitere Maßnahmen noch starten, zum einen die Hochbaumaßnahme „Alster Gate“ in der Wallstraße (Nr. 8), hier fehlt noch die abschließende Zustimmung der Polizei zum Verkehrskonzept, und zum anderen die Fahrradachsen im nördlichen Bereich des Schwanenwik (Nr. 9).
Hauptsächlich parallel laufen die Baumaßnahme Hohenfelder Bucht mit dem Hochbau an der Alsterschwimmhalle (Nr. 6) sowie dem Hochbau von Alster Gate (Nr. 8). Wobei bei den letzten beiden versucht wird die Einschränkung von Hauptverkehrsstraßen fern zu halten und den Baustellenverkehr über die Bezirksstraßen zu leiten. Länger andauern wird auch die Hochbaumaßnahme in der Kuhmühle.
Zu beachten ist, dass die KOST nur Baumaßnahmen auf den Hauptverkehrsstraßen koordiniert und bei Hochbaumaßnahmen nur eingeschränkt agieren kann, so kann zwar das Verkehrskonzept angepasst werden, die Maßnahme selbst kann aber nicht verschoben oder gar verhindert werden.
Die Maßnahmen auf den Bezirksstraßen werden von den Bezirkskoordinator*innen aus den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord berücksichtigt.
Für 2021 sowie die kommenden Jahre sind weitere Maßnahmen auf Haupt- und Bezirksstraßen vorgesehen, wobei sich diese bislang noch im Planungsprozess befinden. Daher konnten die Maßnahmen durch die Koordination noch nicht in den Zeitplan eingetaktet werden.
11) Wurden für die Wegeführung während der Baustellenzeit auch Behindertenverbände einbezogen und die Barrierefreiheit geprüft? Hält es der Senat für zumutbar, dass Fußgänger alle 50 Meter die Straßenseite wechseln und sich um Schilder und Absperrgitter schlängeln müssen, um ihr Ziel zu erreichen? Wie ist die derzeitige Wegeführung für die Radfahrer? Bitte grafisch darstellen.
Die Barrierefreiheit ist gegeben. In dem beschriebenen Bereich ist die Verkehrsbelastung dauerhaft hoch. Der LSBG ist beauftragt worden, den gesamten Zustand durch Straßenbaumaßnahmen langfristig deutlich zu verbessern. Es werden drei neue Brücken, ein neuer Fußgängertunnel und drei neue Knotenpunkte mit deren örtlichen und zeitlichen Abhängigkeiten gebaut. Eine direkte Querung der Sechslingspforte beidseitig ist für die Ausführung notwendiger Arbeiten leider nicht umsetzbar. Die Rad- und Fußgängerwegeführung wird der LSBG in den Kalenderwochen 8 und 9 anbringen.
Dr. Andreas Schott Caroline Mücke-Kemp
CDU-Fraktionsvorsitzender Gunter Herwig
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