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Heerwisch - Mehr Straßenbäume für Langenhorn! Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in

seiner Sitzung am 04.12.2017 mit der Thematik  befasst und auf der Grundlage eines Antrages von SPD- und GRÜNE-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob unter Nutzung der Flächen noch vorhandener Radweg-Fragmente in der Heerwisch Bäume gepflanzt werden können.
  2. Falls für ausreichend große Baumscheiben mehr Platz benötigt wird, als durch Nutzung des ehemaligen Radwegs generiert werden kann, soll die Verbreiterung der Fläche der Baumscheibe nach Möglichkeit in Richtung der Fahrbahn geschehen. Sollte das nicht möglich sein oder auch nicht ausreichen, so soll im Bereich der Baumscheibe der Gehweg auf kurzem Abschnitt eingeengt werden. Die Gehwegbreite soll aber in keinem Fall 1,50 Meter unterschreiten.
  3. Die möglichen Baumpflanzungen sollen samt Herrichtung der Baumscheiben möglichst aus den Zahlungen finanziert werden, die andernorts als Ausgleich für Baumfällungen geleistet wurden.

Begründung:

Alle politischen Akteure sind sich über den hohen Wert von Straßenbäumen für die Umwelt und  die Bürgerinnen und Bürger einig. Trotzdem ist es bei Verkehrsplanungen bisweilen nicht möglich, die verkehrlichen Ziele ohne Baumfällungen zu erreichen. Bei bezirklichen Planungen werden diese Bäume notfalls auch außerhalb des Plangebietes, auf jeden Fall aber in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme und im Erläuterungsbericht dokumentiert nachgepflanzt. Diese Regelung wurde im April 2017 durch den rot-grünen Antrag „Das Prinzip 1:1 gilt auch bei Straßenbaumaßnahmen” etabliert. Aus der Zeit davor, von Fällungen auf Privatgrund und von Straßenplanungen des Senats gibt es aber immer noch einen „Schuldenberg” von vielen Bäumen, die gefällt wurden und für die anstelle einer Nachpflanzung eine Ausgleichszahlung geleistet wurde. Ziel ist, mit dem Geld „wenn es eine Möglichkeit gibt” einen neuen (Straßen-)Baum zu pflanzen. Leider mangelt es eben an diesen Möglichkeiten. Orte, an denen neue Straßenbäume gepflanzt werden könnten, sind immer rar.

Mit diesem Antrag sei die Heerwisch in Langenhorn als Standort für neue Straßenbäume vorgeschlagen. In der Heerwisch wurden die Hochbordradwege vor einigen Jahren im Zuge einer Straßenbaumaßnahme entfernt. Daher verfügt die Heerwisch heute „auf dem Papier” auch über keinerlei Hochbordradwege mehr. Das bezirkliche Radverkehrskonzept notiert für die Heerwisch als Teil der Bezirksroute 7 (Immenhöven – Foorthkamp – Heerwisch – Grellkamp – Ermlandweg) als Handlungsempfehlung „keine Maßnahmen erforderlich”. Tatsächlich sind aber durchaus noch Radwegfragmente vorhanden – die Radwege wurden nur im Bereich der Einmündungen entfernt. Abseits der Einmündungen sind sie weiterhin vorhanden. Obwohl man in der Heerwisch dank Zone 30 bequem und sicher auf der Fahrbahn radeln kann, werden diese Fragmente bisweilen von Radlern genutzt, die dann spätestens an den Einmündungen ordnungswidrig auf dem Gehweg radeln und dort Fußgänger mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen behindern.

Auf der Fläche des bisherigen Radweges könnten Bäume gepflanzt werden (vgl. Fotos). Dadurch würden die Radweg-Fragmente noch weiter rückgebaut und funktionslos zerstückelt, so dass eine – auch abschnittsweise - Nutzung für den Radverkehr unmöglich wird. Dies dient zum einen der Sicherheit der Radler selbst (Sichtbarkeit auf der Fahrbahn), zum anderen den Fußgängern, die auf radlerfreie Fußwege hoffen können, sowie Stadtbild und Umwelt in der Heerwisch, die zusätzliche Bäume sehr gut vertragen können.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung der CDU.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bäume in der Nebenfläche können nur gepflanzt werden, wenn auch mit den neuen Pflanzungen ein nach aktuellen Regelwerken barrierefreier Gehweg zur Verfügung steht. Dies ist hier, auch bei Rückbau des schmalen Radweges nicht der Fall.

Des Weiteren muss sich an den zukünftigen Standorten ein Baum entwickeln können. Das heißt u.a. dass keine großen Bäume in der Nähe sein dürfen und genug Wurzelraum für den Baum zur Verfügung steht. Letzteres erfordert Abstimmung mit den Leitungsträgern und die Einbeziehung eines Baumgutachters.

Zur Abarbeitung des Prüfauftrages sind Planungsleitungen erforderlich, die derzeit nicht durch das Fachamt erbracht werden können.

Weil Planungsleistungen nicht bzw. nur geringfügig aus Ausgleichszahlungen finanziert werden können wird beabsichtigt die erforderlichen Planungsmittel – voraussichtlich 105 TEUR – im nächsten bezirklichen Bauprogramm als Vorschlag aufzunehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

 

 

 

Keine Straßenbäume in der Heerwisch: