21-2082

Hecken in Hamburg-Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Immer wieder ist festzustellen, dass Fußwege unpassierbar werden, weil die Hecken bzw. das sogenannte Straßenbegleitgrün nicht gepflegt werden. Insbesondere im Bereich von Kleingärten ist dieses immer wieder zu beobachten, aber auch entlang der öffentlichen Grünflächen wie zum Beispiel Bellevue.

 

Hinzu kommt, dass einige Hecken inzwischen so hochgewachsen sind, dass die Besitzer sie nur noch eingeschränkt pflegen können.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

1. Welche allgemeinen Vorgaben gibt es im Bezirk Hamburg-Nord bzgl. der Pflege von Hecken hinsichtlich des Lichtraumprofils bezüglich Breite und Höhe?

 

Der Bezirk Hamburg-Nord hat keine allgemeinen Vorgaben zur Pflege von Hecken sowie deren Breite und Höhe.

 

2. Welche allgemeinen Vorgaben gibt es im Bezirk Hamburg-Nord im Bereich von Kleingärten bzgl. der Pflege von Hecken hinsichtlich des Lichtraumprofils bezüglich Breite und Höhe?

 

Auch hier gibt es keine bezirklichen Vorgaben – es gilt eine Hamburg-weite Regelung des Landesbundes für Gartenfreunde. Diese besagt, dass der Durchgangsverkehr sowohl der Pächter, der Besucher als auch der Betriebsfahrzuge des Fachbereichs Stadtgrün nicht durch ungehindertes Wachstum beeinträchtigt werden darf, weswegen Hecken regelmäßig in Form gehalten werden müssen. Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. Sie müssen daher auch von außen einsehbar sein. Die fertige Hecke darf die Pfortenhöhe nicht überschreiten. An überbreiten Durchfahrtswegen oder an sehr breiten Nebenwegen darf die Hecke mit Einverständnis des Vorstands auch breiter/ höher sein, da schmale Hecken potentiellen Brutvögeln einen wesentlich geringeren bis gar keinen Schutz- und Nistraum bieten. Gleiches gilt für Gärten, die aufgrund ihrer Topographie höher als das Wegeniveau liegen.

 

3. Durch wen erfolgt die Kontrolle bzgl. der Einhaltung der Vorgaben zu 1. und zu 2. und welche Mängel wurden dabei jeweils festgestellt? Bitte nach den einzelnen Stadtteilen getrennt auflisten.

 

Die Kontrolle an Grenzhecken zu öffentlichen Wegeflächen erfolgt im Rahmen der regelhaften Wegekontrolle durch die Wegewarte des Fachbereichs Tiefbau. Sie beschränkt sich auf die Frage, ob die Hecke den Gehweg einengt. Eine Statistik über festgestellte Mängel wird nicht geführt.

 

4. Welche Beanstandungen von Dritten hat es in den letzten 5 Jahren bzgl. Der Einhaltung der Vorgaben zu 1. und zu 2. jeweils gegeben? Bitte nach den einzelnen Stadtteilen getrennt auflisten.

 

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

5. Wer ist für die Pflege der Hecken entlang von Grünanlagen wie zum Beispiel in der Straße Bellevue (Wasserseite) zuständig und warum erfolgt diese nur äußerst mangelhaft?

 

Die Hecke an der Straße Bellevue gehört zur der dortigen Grünanlage und wird durch den Fachbereich Stadtgrün gepflegt.

 

6. Wann erfolgen die schon mehrmals zugesagten Nachpflanzungen bei den Hecken in der Straße Bellevue und warum ist dieses bisher jeweils nicht geschehen?

 

Die Nachpflanzung soll im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bellevue als Fahrradstraße durch den LSBG und der dortigen Grünanlage erfolgen – ein seriöser Termin für die Umsetzung der Maßnahme kann jedoch nicht benannt werden, da die zur Verfügung stehende Personalressource gegenwärtig stark durch die Beantwortung von politischen Anfragen gebunden ist.

 

 

 

Michael Werner-Boelz        25.02.2021