Haushaltsvoranschlag 2019/2020 - Verwendung der Rahmenzuweisungen
Das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sieht vor, dass die Bezirksversammlungen über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen (Mittel für Aufgaben mit Gestaltungsspielraum) veranschlagten Ermächtigungen entscheiden (§ 41 (2) BezVG).
Auf der Grundlage des Haushaltsplan - Entwurfes 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, legt das Bezirksamt Übersichten zu den für den Bezirk Hamburg-Nord vorgesehenen Rahmenzuweisungen (Anlage 1) vor, die auf Basis der Zuordnung zu Kon-tenbereichen erstellt wurden. Die jeweiligen bezirklichen Fachbereiche wurden gebeten, er-läuternde Beiträge zur Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächti-gungen zu liefern.
Die Kontenbereiche sind grundsätzlich nicht deckungsfähig. Allerdings sind nachfolgende Regelungen in den Entwurf des Haushaltsbeschlusses 2019/2020 aufgenommen worden:
-Art. 6 Nr. 5
Die nach § 36 Absatz 5 BezVG auf die Einzelpläne 1.2 bis 1.8. übertragenen Anteile an den als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, sind innerhalb des jeweiligen Einzelplans kontenbereichsübergreifend bis zu 15 vom Hundert gegenseitig deckungsfähig. Soweit sie in derselben Produktgruppe "Zuweisungen an Bezirksämter" veranschlagt wurden, sind sie kontenbereichsübergreifend bis zu 20 vom Hundert gegenseitig deckungsfähig.
Die nach § 36 Absatz 5 BezVG auf die Einzelpläne 1.2 bis 1.8. übertragenen Anteile an den als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen, Auszahlungen für Investi-tionen zu leisten, sind innerhalb des jeweiligen Einzelplans bis zu 15 vom Hundert ge-genseitig deckungsfähig. Soweit sie im selben Aufgabenbereich veranschlagt wurden, sind sie bis zu 20 vom Hundert gegenseitig deckungsfähig.
Soll eine dieser Deckungsfähigkeiten in Höhe von mehr als 5 vom Hundert der abgeben-den Rahmenzuweisung in Anspruch genommen werden, hat das Bezirksamt die Zu-stimmung der zuständigen Fachbehörde einzuholen.
-Art 6 Nr. 6
Die nach § 36 Absatz 5 BezVG auf die Einzelpläne 1.2 bis 1.8. übertragenen Anteile an den als Zuweisungen veranschlagten Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, sind in-nerhalb der Produktgruppe zugunsten anderer Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, deckungsfähig. Die mit der Veranschlagung als Zuweisung verbundene sachliche Bin-dung bleibt im Übrigen unberührt.
Der Vorbericht wird als Anlage 2 beigefügt und ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan noch aussteht.
Gegenüber dem Haushalt 2017/2018 wurde die Rahmenzuweisung "Gesundheitsschutz" um 7.000 Euro in Abstimmung mit dem Bezirksamt zugunsten der Zweckzuweisung "Beschaf-fung größerer Geräte" gekürzt.
Bei der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Grün wurden die Mittel für die Pflege der Straßenbäume sowie die Mittel für besondere Einzelanlagen ab 2019 in Abstimmung mit den Bezirksämtern in die Produktgruppe 292.14 "Zentrale Programm NSE" übergeleitet.
Aufgrund der inhaltlichen Nähe und der höheren Flexibilität in der unterjährigen Bewirtschaf-tung wurden die beiden Rahmenzuweisungen "Betrieb Gewässer" und "Kleine wasserwirt-schaftliche Baumaßnahmen" ab 2019 zusammengeführt zu einer neuen Rahmenzuweisung "Gewässer".
Die Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Straßen enthält ab 2019 auch die bisherigen Rahmenzuweisungen Straßenbegleitgrün und Erschließungen (konsumtiv) und wurde um-benannt in Rahmenzuweisung Straßenwesen.
Die investive Rahmenzuweisung Neubau und Grundinstandsetzung enthält ab 2019 auch die bisherige Rahmenzuweisung Erschließungen (investiv).
alt (2017/2018) |
neu (2019/2020) |
+/- gegenüber 2018 in Tsd. EUR |
Stadtteilkultur |
|
+ 16 (2019) / + 33 (2020) |
Betriebsausgaben Erziehung in der Familie |
|
+ 7
|
Sozialraumorientierte Angebote Jugend-, Familienhilfe (SAE) |
|
+ 8 |
Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit |
|
+ 145 |
Investitionen Förderung Erziehung in der Familie |
|
Keine Zuweisung 2019/2020 |
Investitionen Kinder- und Jugendarbeit |
|
- 214 (2017) / - 274 (2018) |
Gesundheitsschutz |
|
- 7 |
Seniorenarbeit |
|
+ 66 |
Stadtplanung |
|
+/- 0 |
Betriebsausgaben Gewässer |
Übergeleitet zu der neuen RZ Gewässer |
Keine Zuweisung 2019/2020 |
Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen |
Übergeleitet zu der neuen RZ Gewässer |
Keine Zuweisung 2019/2020
|
Neu |
Gewässer |
- 2 |
Investitionen Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen |
|
+/- 0 |
Naturschutz |
|
+/- 0 |
Betriebsausgaben Grün |
|
-342 |
Investitionen Grün |
|
+/- 0 (2019) + 4 (2020) |
Betriebsausgaben Straßen |
Übergeleitet zu der neuen RZ Straßenwesen |
Keine Zuweisung 2019/2020 |
Straßenbegleitgrün |
Übergeleitet zu der neuen RZ Straßenwesen |
Keine Zuweisung 2019/2020 |
Erschließungen |
Übergeleitet zu der neuen RZ Straßenwesen |
Keine Zuweisung 2019/2020 |
Neubau, Grundinstandsetzung Straßen Aufwand |
Straßenwesen |
+ 371 |
Investitionen Neubau, Grundinstandsetzung Straßen |
|
+ 854 |
Investitionen Erschließung |
Übergeleitet zu der investiven RZ Neubau, Grundinstandsetzung Straßen |
Keine Zuweisung 2019/2020 |
Die Bezirksversammlung wird gebeten, über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen zu entscheiden.
Tom Oelrichs
Rahmenzuweisungen
Haushaltsplanentwurf 2019/2020 - Vorbericht
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.