22-1604

Haushaltsplan Bezirke 2025/26: Verständnisfragen und Beurteilung des Bezirksamts

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Alle zwei Jahre beschließt die Hamburgische Bürgerschaft über die Haushaltspläne des Landes Hamburg für die kommenden beiden Jahre. Sie legt somit das geplante Volumen der Stellen und Mittel in den einzelnen Behörden und auch in den Bezirksämtern fest.

Dies hat auch entscheidenden Einfluss auf den Umgang mit der Infrastruktur des Bezirks. Diese ist an vielen Stellen verbesserungswürdig. Um die öffentliche Infrastruktur auch in den Bezirken in einen guten Zustand zu bringen und diesen in der Folge dauerhaft zu erhalten, hat sich der Senat für ein systematischeres Vorgehen durch eine grundsätzliche Überarbeitung des Erhaltungsmanagements entschieden, s. Drs 21/13592 [1] vom 26.06.2018, und darüber regelmäßig zu berichten, zuletzt in Drs. 22/15947 [2].

Ziel des Senats sei es demnach, den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur sowohl von der jeweils aktuellen Haushaltslage als auch von Einzelfällen unabhängig zu gestalten und so den vorhandenen Sanierungsrückstand deutlich zu reduzieren. Es bedürfe dazu eines stadtweit geltenden Systems, das mittels einer wirtschaftlichen Optimierung einen zuvor definierten und angestrebten Zustand erreichen kann; auf der Basis einer einheitlichen und belastbaren Grundlage der Erhaltungsplanung würde der Senat auch den Bezirken die für die Erhaltung notwendigen Mittel einplanen und bereitstellen.

Derzeit scheinen die Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur im Bezirk Nord zumindest teilweise nicht auszureichen. So liegt der Versorgungsgrad hinsichtlich der Rahmenzuweisung Grün nach Auskunft einer Bezirksamtsvertreterin in der KUM-Sitzung vom 25.06.2025 derzeit bei ungefähr 50 Prozent. Der KUM wurde in der Sitzung vom 05.11.2025 über den Stand der fachlichen Vorabstimmungen zum Haushaltsplan 2027/28 informiert.

[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62976/21_13592_grundsaetze_des_erhaltungsmanagements_der_freien_und_hansestadt_hamburg

[2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88132/22_15947_berichtsdrucksache_erhaltungsmanagement_fuer_hamburgs_infrastruktur_2024_zugleich_stellungnahme_des_senats_zu_den_ersuchen_der_buergerschaft_vom_11_de

Ich frage in diesem Zusammenhang:

Vorbericht Haushaltsplan Bezirke 2025/26

[https://www.hamburg.de/resource/blob/1024406/feee1611d680f30fdbc0187427dc810a/25-26-vorbericht-zu-den-bezirksaemtern-25-26-data.pdf]

  1. S. 9: Das Bezirksamt Nord hat nur 2,7 neue Stellen (Platz 6 der Bezirke), dafür aber sieben Stellenhebungen (Platz 1) zu verzeichnen.

    Wie wird begründet, dass statt einer besseren Ausstattung mit Stellen eine höhere Einstufung vorhandener Stellen vorgenommen wurde? Sind bereits diesbezügliche Überlegungen für den Haushalt 2027/28 bekannt?

Bei den Stellenveränderungen zum Stellenplan werden nur Stellen für Beamtinnen und Beamte ausgewiesen (Planstellen). Es wurden Stellenhebungen bewilligt, um die Stellengrundlage an die jeweilige Dienstpostenbewertung anzupassen. Eine Priorisierung gegenüber sonstigen Personalbedarfen ist hiermit nicht verbunden.

Die Planungen für die Haushaltsaufstellung 2027/ 2028 sind noch nicht abgeschlossen.

  1. S. 59: „Die Rahmenzuweisung „Gewässer“ enthält Kostenermächtigungen für Instandhaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gewässer und der Gewässerunterhaltung zugeordneter Anlagen. Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung des sogenannten Gewässerschlüssels“.
    S. 60: Hamburg-Nord erhält auf Grundlage des Gewässerschlüssels ca. 200 T€ von ca. 2,8 Mio. €/Jahr, die zweitwenigsten Mittel nach Altona, d.h. ca. 7%.

    Im Bereich „Wasser“ soll die Schlüsselung im Doppelhaushalt 2027/28 nach Vorschlag der BUKEA unverändert bleiben; das Bezirksamt hat im Rahmen der bezirklichen Vorabstimmung zugestimmt. Was ist der Gewässerschlüssel? Wie beurteilt das Bezirksamt dessen Zweckmäßigkeit und Fairness als Verteilungskriterium perspektivisch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Erhaltungsmanagements?

Der „Gewässerschlüssel“ regelt die prozentuale Verteilung der BUKEA-Mittel für die Gewässerunterhaltung auf die Bezirke. Grundlage sind der bezirkliche Anlagenbestand im Verhältnis zum Gesamtanlagenbestand der FHH, wobei die verschiedenen Anlagen je nach tatsächlichen Unterhaltungsaufwand gewichtet werden (Gewässerlängen, Rückhaltebecken, technische Bauwerke, zusätzlicher Pflegeaufwand bei Marschengewässern etc.). Eine sachgerechte Verteilung der begrenzten Haushaltsmittel über die Realisierungsträger ist somit gewährleistet.

Aus dem laufenden Projekt EMU, indem u.a. der Anlagenbestand GIS basiert erfasst und bewertet werden soll, wird die BUKEA die Schlüsselung und Mittelverteilung neu beurteilen können. Es wird angestrebt, die Ergebnisse künftig auch zur finanziellen und personellen Ausstattung der wasserwirtschaftlichen Dienststellen heranzuziehen.

  1. „Die Zweckzuweisung „Wasserwirt. Baumaßnahmen“ enthält Kostenermächtigungen für konsumtive Maßnahmen im Gewässerbereich, wie beispielsweise die Instandsetzung von Durchlässen, Retentionsanlagen/Rückhaltebecken, Sohlräumungen an Fließgewässern/Gräben etc. Die Ermächtigungen sollen dem Erhalt der Funktionsfähigkeit der Gewässer dienen.“ Hamburg-Nord erhält ca. 100 T€ von ca. 1,4 Mio. €


Nach welchem Schlüssel wird diese Zweckzuweisung verteilt? Ebenfalls nach Gewässerschlüssel? Wie beurteilt das Bezirksamt dessen Zweckmäßigkeit und Fairness als Verteilungskriterium perspektivisch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Erhaltungsmanagements?

Bei Zweckzuweisungen handelt es sich um zusätzliche Mittelzuweisungen der BUKEA für besondere Bedarfe wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, umfangreiche Entschlammungen oder qualifizierte Baumkontrollen. Entsprechende Bedarfe werden von den Bezirken angemeldet und nach Prüfung sowie Haushaltslage durch die BUKEA bereitgestellt.

  1. S. 67: „Die Rahmenzuweisung „öffentliches Grün“ enthält Kostenermächtigungen für die Pflege der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze sowie für ökologische Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im öffentlichen Grün. Bis einschließlich 2024 erfolgte die Verteilung der Ermächtigungen unter Berücksichtigung der Flächengröße und eines Aufschlags für dichtbesiedelte Bezirke. Ab 2025 ff. wird die Schlüsselung der Rahmenzuweisung angepasst. Die Veränderung des Schlüssels zur Verteilung der Ermächtigungen beruht auf dem Fortschreiten des Projektes Erhaltungsmanagement Grün, welches nach aktualisierter Planung zum 01.01.2027 in den Regelbetrieb übergehen soll. Den Daten der Feinkartierung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wurden die Preise, der für eine fachgerechte Pflege erforderlichen Leistungen zugeordnet und daraus der jeweilige Bedarf für die einzelnen Bezirksämter abgeleitet. In 2025 und 2026 werden die Planansätze leicht erhöht auf dem Niveau des Vorjahres 2024 fortgeschrieben (vgl. Drs. 22/17222).“

S. 71: Bei der finanziell bedeutsamen RZ Grün bekommt Hamburg-Nord die prozentual meisten Mittel (2,6 von 12,5 Mio. € = >20%). Resultiert die hohe Zuweisung allein aus den vielen Grünflächen (insb. Stadtpark)?

Bei der für den Zustand des öffentlichen Grüns zentralen RZ Grün müssen zwei Dinge grundsätzlich unterschieden werden: die Höhe der RZ insgesamt und die Schlüsselung (Aufteilung) der RZ zwischen den Bezirken. Wenn also nach den Gründen für die „hohe Zuweisung“ gefragt wird, können sich diese nur auf Schlüsselung beziehen, da RZ Grün signifikant und strukturell unterfinanziert ist.

Konkret bildet der Schlüssel für den DHH 2025/26 den damaligen Stand des EMG ab und sollte als „Übergangsschlüssel“ bis zur endgültigen Einführung des Erhaltungsmanagements dienen.

Der vergleichsweise hohe Schlüssel-Anteil für den Bezirk Hamburg-Nord entsteht aus der in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung, die beiden Sonderanlagen im Bezirk Mitte (Planten un Blomen, Wilhelmsburger Inselpark) in eigenen Haushalten zu führen, während der Hamburger Stadtpark (als dritte Anlage vergleichbarer Bedeutung) innerhalb der RZ geführt wird, ohne dass in absoluten Zahlen von einer hohen Zuweisung gesprochen werden könnte.

Laut Schreiben der BUKEA vom 27.08.25 wird die Schlüsselung für die Rahmenzuweisung Grün vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Erhaltungsmanagements aktuell zwischen Bezirksämtern und BUKEA abgestimmt. Wie und mit welchen Argumenten bringt sich der Bezirk Nord in diese Diskussion ein, um die in der Vorbemerkung benannte Finanzierungslücke zu schließen?

Gerade wird aus verschiedenen Gründen der gegenwärtige Vorschlag der BUKEA zur Neuaufstellung des Verteilerschlüssels von den Bezirken kritisch hinterfragt. Unabhängig von der Schlüsselung konzentriert sich das Bezirksamt Hamburg-Nord in der Diskussion auf die derzeit finanziell nicht ausreichende Ausstattung der RZ und strebt in einem ersten Schritt eine Verdopplung der bisherigen Höhe der Rahmenzuweisung an.

Bei den Investitionen „Öffentliche Grünanlagen“ liegt Nord „nur“ an fünfter Stelle (S. 73). Wie erfolgt hier aktuell die Verteilung – pauschal nach Schlüssel oder durch Summierung von Einzelmaßnahmen?

Die Verteilung der RZ erfolgt durch die BUKEA über eine Schlüsselung. Details zu der Schlüsselung sind im Bezirksamt nicht bekannt und müssten ggf. bei der BUKEA abgefragt werden.

Aufgabenbereich 301 (Straße, S. 88 ff)

  1. „Rahmenzuweisung Betriebsmittel Straße, sonstige Ingenieur-Bauwerke: In der Rahmenzuweisung werden die konsumtiven betrieblichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsleistungen an Bezirksstraßen, Brücken und sonstigen Ingenieur-Bauwerken veranschlagt. Die Kostenermächtigung wird geschlüsselt auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung bemisst sich nach der anteiligen Fläche der abgestimmten Basisobjekte im Bezirksstraßennetz.“ (gilt auch für Investitionen)

    Was sind „abgestimmte Basisobjekte“?
    Wird bei der Mittelbemessung auch die Belastung durch Schwerlastverkehr berücksichtigt oder geht es ausschließlich um Straßenfläche?
    Fließt der Zustand der Straßen bei den „Basisobjekten“ mit ein?
    Hamburg-Nord erhält aktuell 3,5 Mio. von 28 Mio. (S. 90). Laut fachlicher Vorplanung für den Haushaltsentwurf 2027/28 bleibt der prozentuale Schlüssel im Wesentlichen unverändert; durch die Steigerung der Ansätze würden sich die Mittel aber um ca. 20% erhöhen. Wie beurteilt das Bezirksamt die Zweckmäßigkeit und Fairness der Schlüsselung?
    Ist der anvisierte Betrag für die Jahre 2027/28 für den Bezirk Nord ausreichend?

Die Basisobjekte dienen der objektbasierten Darstellung der Straßen im Erhaltungsmanagement (EMI und EMS). Sie wurden vom LSBG erstellt und anschließend mit den zuständigen Dienststellen (Bezirke und BVM) abgestimmt. Durch Nutzung der Basisobjekte für die Abgrenzung der Vermögensgegenstände in der Anlagenbuchhaltung wird eine Zuordnung zwischen dem technischem Objektverzeichnis des LSBG und der Anlagenbuchhaltung hergestellt. Die aus den Basisobjekten abgeleiteten Schlüsselungen gewährleisten eine sachgerechte Verteilung der begrenzten Haushaltsmittel über die Realisierungsträger.

Perspektivisch wird eine Bewertung des Infrastrukturvermögens auf Grundlage der mit den Basisobjekte verschnittenen Zustandsdaten möglich sein.

Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Mittel ist – auch im Hinblick auf die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre – weiter als nicht ausreichend zu bewerten.

  1. Bei den Kennzahlen MR (S. 165 ff) liegt Hamburg-Nord meist im „Mittelfeld“ der Bezirke. Ausnahmen sind

- B_MR_007 Einsatz von Fachmitteln und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Gewässerfläche“ (Letzter Platz)

- B_MR_012 Einsatz Fachmittel und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Bezirksstraßen“ (Zweiter Platz)

- B_MR_020 Gesamtaufwendungen für Straßenbäume“ (Zweiter Platz)


Wie sind diese „Ausreißer“ inhaltlich erklärbar?

Es geht bei den Kennzahlen nicht um Ranking oder Platzierungen. Der überrollte Ist-Wert aus dem vorherigen Haushaltsjahr (2023) wird als Planzahl 2025/2026 verwendet, um möglichst realitätsnahe Vergleichswerte zu nutzen. Die Planwerte sind Richtwerte. Sie sind von den Gegebenheiten im Bezirk abhängig.

Zu B_MR_007 Einsatz von Fachmitteln und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Gewässerfläche“ (Letzter Platz): 1,12 Euro/m²

Im Jahr 2023 kam es zu Verzögerungen bei abschließenden Rechnungsstellungen und Planungen. Zwei Maßnahmen ruhten bis auf unbestimmte Zeit. Dies führte zu geringeren Fachmitteln.

Zu B_MR_012 Einsatz Fachmittel und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Bezirksstraßen“ (Zweiter Platz): 4,14 Euro/m²

Im Jahr 2023 gelang es, relativ viele Fachmittel pro Quadratmeter einzusetzen. Der Wert wurde vom Baufortschritt und der Abrechnung der Maßnahmen beeinflusst.

Zu B_MR_020 Gesamtaufwendungen für Straßenbäume“ (Zweiter Platz): 1.809 Tsd. Euro

Im Jahr 2023 flossen in Hamburg-Nord im Vergleich zu den anderen Bezirksämtern fast die meisten Ermächtigungen für Straßenbäume ab. Ein Bezug zur Anzahl der Straßenbäume der Bezirksämter wird hierbei nicht hergestellt.


Wie ist der Mechanismus der Rückkoppelung, d.h. wie fließen die Ergebnisse der Kennzahlen in die Fortschreibung der Schlüssel für künftige Zuweisungen ein?

Die Ergebnisse der Kennzahlen fließen lediglich teilweise in die Fortschreibung zukünftiger Zuweisungen ein. Die Verteilung der Rahmen- und Zweckzuweisungen hat sich unter anderem an der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter zu orientieren.

Die Kennzahlen sind überwiegend Verhältniskennzahlen (je m², je Einwohner, pro Meter). Sie stellen daher nicht den absoluten Bedarf dar. Außerdem sind in den Kennzahlenwerten teilweise Personalkosten sowie Drittmittel enthalten. Diese sind in den Zuweisungen nicht enthalten.

Haushaltsplan Bezirk Nord / Tiefbau

https://www.hamburg.de/resource/blob/1024372/3bb8389b5bfdad2b9e1416b53a0729a4/25-26-ep-1-2-1-5-data.pdf

  1. S. 409: Kosten wie Erlöse für den Bereich MR liegen im Plan jeweils deutlich unter den Ist-Werten der Vorjahre.
    Was ist der Hintergrund? Wurden in den Vorjahren „zentrale“ Mittel zugebucht? Sind hier Kürzungen vorgegeben? Was wird vom Bezirk für die Jahre 2027/28 erwartet bzw. angestrebt?

Die in der Übersicht für den Aufgabenbereich 220 Wirtschaft, Bauen und Umwelt auf S. 409 des Einzelplans 1.5 „Bezirksamt Hamburg-Nord“ für die Produktgruppe Management des öffentlichen Raumes (MR) dargestellten Kosten und Erlöse weisen nur die im Einzelplan veranschlagten Kosten und Erlöse aus (insbesondere Personalkosten, Abschreibungen, s. a. S. 469 Ergebnisplan der Produktgruppe MR). Anders als im Vorbericht der Bezirksämter (Gemeinsame Leistungszwecke) sind in Kosten-Planwerten keine Rahmen- und Zweckzuweisungen der Fachbehörden enthalten. Diese werden in den Einzelplänen der Fachbehörden veranschlagt. Die Ist-Werte der Vorjahre weisen dagegen sämtliche in der Produktgruppe verursachten Kosten aus, unabhängig von der Mittelherkunft. Aus diesem Grund weichen die Ist-Kosten regelhaft deutlich von den Planwerten ab.

Die Schwankungen bei den Erlösen und die Abweichungen der Ist-Werte gegenüber den Planwerten resultieren aus zweckgebundenen Erlösen (Erschließungen, Arbeiten für Dritte), die zu korrespondierenden Kosten in der Produktgruppe führen. Die Höhe der anfallenden Erlöse ist nur bedingt planbar. Der fortg. Plan 2024 enthält u. a. Erlöse aus Zahlungen Dritter für Erschließungen. Für die Planjahre 2025 wurden diese – da zum Zeitpunkt der Planung nicht hinreichend bekannt – nicht berücksichtigt.

Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Bezirksamt für die Veranschlagung der Produktgruppe MR im Einzelplan des Bezirksamts von einer Fortschreibung der Kosten und Erlöse aus.

  1. Im Straßenzustandsbericht 2024 (Drs. 22/17819 [1], dort S. 8, auch u.a. S. 132) wird für Hamburg-Nord dokumentiert, dass in den letzten Jahren deutlich weniger EMS-Maßnahmen realisiert wurden als bei den anderen Bezirksämtern. Woran liegt das?

Die vergleichsweise wenigen im Straßenzustandsbericht 2024 aufgeführten Maßnahmen haben die bezirklichen Ressourcen gebündelt.
Insbesondere die Baumaßnahme Alter Teichweg ist Ausdruck substantieller Investitionen, die ressourcenintensiv war. Im Weiteren wurde die bezirkliche Umsetzungsfähigkeit maßgeblich von der mangelnden personellen Kapazität im Bereich der Bauleitung beeinflusst.

[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/90088/22_17819_strassenzustandsbericht_2024

  1. Wenn Mittel für Investitionen des Bezirks von „außen“ weitergeleitet werden (Bundesmittel z.B. für den Radverkehr, aber ggf. auch EU-Mittel), müssen auch Abschreibungen mit an den Bezirk übertragen werden?
    Falls ja, stimmen die erhaltenen Abschreibungen mit den Bedarfen überein?

Nein, sofern das Bezirksamt einen Investitionszuschuss von Dritten, z.B. vom Bund, erhält, müssen keine Abschreibungen übertragen werden. Vielmehr wird ein sogenannter Sonderposten im Einzelplan des Bezirksamtes in Höhe des Zuschusses gebildet. Sobald die fertiggestellte Anlage aktiviert wird, wird der Sonderposten über die Nutzungsdauer der Anlage hinweg aufgelöst. Dabei entstehen Erlöse, aus denen die in gleicher Höhe anfallenden Abschreibungskosten gedeckt werden.

  1. Ist es richtig, dass es für die Bezirke und damit auch für Hamburg-Nord keine umfassenden Zustandsberichte gibt, die sich in den Haushaltsplänen wiederfinden? Ist die einzige Quelle für den Straßenzustand der allgemeine Straßenzustandsbericht?

Der Straßenzustand wird im Rahmen festgelegter Begehungsintervalle regelmäßig durch die Wegeaufsicht überprüft. Dabei erfolgt eine Inaugenscheinnahme der Flächen hinsichtlich der Verkehrssicherheit; festgestellte Handlungsbedarfe werden dokumentiert und erforderliche Maßnahmen eingeleitet.

Ergänzend hierzu wird seit 2016 alle zwei Jahre ein Straßenzustandsbericht veröffentlicht.

  1. Würde es aus Sicht des Bezirks Sinn ergeben, wenn die Straßenzustandsnoten in die Dimensionierung der Rahmenzuweisungen (ggf. stärker) einflössen?

Siehe Antwort zu 5.

Dr. Bettina Schomburg 28.11.2025

(Bezirksamtsleitung)

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Alter Teichweg

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