22-1604

Haushaltsplan Bezirke 2025/26: Verständnisfragen und Beurteilung des Bezirksamts

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Alle zwei Jahre beschließt die Hamburgische Bürgerschaft über die Haushaltspläne des Landes Hamburg für die kommenden beiden Jahre. Sie legt somit das geplante Volumen der Stellen und Mittel in den einzelnen Behörden und auch in den Bezirksämtern fest.

Dies hat auch entscheidenden Einfluss auf den Umgang mit der Infrastruktur des Bezirks. Diese ist an vielen Stellen verbesserungswürdig. Um die öffentliche Infrastruktur auch in den Bezirken in einen guten Zustand zu bringen und diesen in der Folge dauerhaft zu erhalten, hat sich der Senat für ein systematischeres Vorgehen durch eine grundsätzliche Überarbeitung des Erhaltungsmanagements entschieden, s. Drs 21/13592 [1] vom 26.06.2018, und darüber regelmäßig zu berichten, zuletzt in Drs. 22/15947 [2].

Ziel des Senats sei es demnach, den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur sowohl von der jeweils aktuellen Haushaltslage als auch von Einzelfällen unabhängig zu gestalten und so den vorhandenen Sanierungsrückstand deutlich zu reduzieren.Es bedürfe dazu eines stadtweit geltenden Systems, das mittels einer wirtschaftlichen Optimierung einen zuvor definierten und angestrebten Zustand erreichen kann; auf der Basis einer einheitlichen und belastbaren Grundlage der Erhaltungsplanung rde der Senat auch den Bezirken die für die Erhaltung notwendigen Mittel einplanen und bereitstellen.

Derzeit scheinen die Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur im Bezirk Nord zumindest teilweise nicht auszureichen. So liegt der Versorgungsgrad hinsichtlich der Rahmenzuweisung Grün nach Auskunft einer Bezirksamtsvertreterin in der KUM-Sitzung vom 25.06.2025 derzeit bei ungefähr 50 Prozent. Der KUM wurde in der Sitzung vom 05.11.2025 über den Stand der fachlichen Vorabstimmungen zum Haushaltsplan 2027/28 informiert.

[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62976/21_13592_grundsaetze_des_erhaltungsmanagements_der_freien_und_hansestadt_hamburg

[2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88132/22_15947_berichtsdrucksache_erhaltungsmanagement_fuer_hamburgs_infrastruktur_2024_zugleich_stellungnahme_des_senats_zu_den_ersuchen_der_buergerschaft_vom_11_de

Ich frage in diesem Zusammenhang:

Vorbericht Haushaltsplan Bezirke 2025/26

[https://www.hamburg.de/resource/blob/1024406/feee1611d680f30fdbc0187427dc810a/25-26-vorbericht-zu-den-bezirksaemtern-25-26-data.pdf]

  1. S. 9: Das Bezirksamt Nord hat nur 2,7 neue Stellen (Platz 6 der Bezirke), dafür aber sieben Stellenhebungen (Platz 1) zu verzeichnen.

    Wie wird begründet, dass statt einer besseren Ausstattung mit Stellen eine höhere Einstufung vorhandener Stellen vorgenommen wurde? Sind bereits diesbezügliche Überlegungen für den Haushalt 2027/28 bekannt?
  2. S. 59: Die Rahmenzuweisung „Gewässer“ enthält Kostenermächtigungen für Instandhaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gewässer und der Gewässerunterhaltung zugeordneter Anlagen. Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung des sogenannten Gewässerschlüssels“.
    S. 60: Hamburg-Nord erhält auf Grundlage des Gewässerschlüssels ca. 200 T€ von ca. 2,8 Mio. €/Jahr, die zweitwenigsten Mittel nach Altona, d.h. ca. 7%.

    Im Bereich „Wasser“ soll die Schlüsselung im Doppelhaushalt 2027/28 nach Vorschlag der BUKEA unverändert bleiben; das Bezirksamt hat im Rahmen der bezirklichen Vorabstimmung zugestimmt. Was ist der Gewässerschlüssel? Wie beurteilt das Bezirksamt dessen Zweckmäßigkeit und Fairness als Verteilungskriterium perspektivisch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Erhaltungsmanagements?
  3. Die Zweckzuweisung „Wasserwirt. Baumaßnahmen“ enthält Kostenermächtigungen für konsumtive Maßnahmen im Gewässerbereich, wie beispielsweise die Instandsetzung von Durchlässen, Retentionsanlagen/Rückhaltebecken, Sohlräumungen an Fließgewässern/Gräben etc. Die Ermächtigungen sollen dem Erhalt der Funktionsfähigkeit der Gewässer dienen.“ Hamburg-Nord erhält ca. 100 T€ von ca. 1,4 Mio. €


Nach welchem Schlüssel wird diese Zweckzuweisung verteilt? Ebenfalls nach Gewässerschlüssel? Wie beurteilt das Bezirksamt dessen Zweckmäßigkeit und Fairness als Verteilungskriteriumperspektivisch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Erhaltungsmanagements?

  1. S. 67: „Die Rahmenzuweisung „öffentliches Grün“ enthält Kostenermächtigungen für die Pflege der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze sowie für ökologische Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im öffentlichen Grün. Bis einschließlich 2024 erfolgte die Verteilung der Ermächtigungen unter Berücksichtigung der Flächengröße und eines Aufschlags für dichtbesiedelte Bezirke. Ab 2025 ff. wird die Schlüsselung der Rahmenzuweisung angepasst. Die Veränderung des Schlüssels zur Verteilung der Ermächtigungen beruht auf dem Fortschreiten des Projektes Erhaltungsmanagement Grün, welches nach aktualisierter Planung zum 01.01.2027 in den Regelbetrieb übergehen soll. Den Daten der Feinkartierung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wurden die Preise, der für eine fachgerechte Pflege erforderlichen Leistungen zugeordnet und daraus der jeweilige Bedarf für die einzelnen Bezirksämter abgeleitet. In 2025 und 2026 werden die Planansätze leicht erhöht auf dem Niveau des Vorjahres 2024 fortgeschrieben (vgl. Drs. 22/17222).“

S. 71: Bei der finanziell bedeutsamen RZ Grün bekommt Hamburg-Nord die prozentual meisten Mittel (2,6 von 12,5 Mio. € = >20%). Resultiert die hohe Zuweisung allein aus den vielen Grünflächen (insb. Stadtpark)? Laut Schreiben der BUKEA vom 27.08.25 wird die Schlüsselung für die Rahmenzuweisung Grün vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Erhaltungsmanagements aktuell zwischen Bezirksämtern und BUKEA abgestimmt. Wie und mit welchen Argumenten bringt sich der Bezirk Nord in diese Diskussion ein, um die in der Vorbemerkung benannte Finanzierungslücke zu schließen?
Bei den Investitionen „Öffentliche Grünanlagen“ liegt Nord „nur“ an fünfter Stelle (S. 73). Wie erfolgt hier aktuell die Verteilung pauschal nach Schlüssel oder durch Summierung von Einzelmaßnahmen?

Aufgabenbereich 301 (Straße, S. 88 ff)

  1. Rahmenzuweisung Betriebsmittel Straße, sonstige Ingenieur-Bauwerke: In der Rahmenzuweisung werden die konsumtiven betrieblichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsleistungen an Bezirksstraßen, Brücken und sonstigen Ingenieur-Bauwerken veranschlagt. Die Kostenermächtigung wird geschlüsselt auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung bemisst sich nach der anteiligen Fläche der abgestimmten Basisobjekte im Bezirksstraßennetz.“ (gilt auch für Investitionen)

    Was sind „abgestimmte Basisobjekte“?
    Wird bei der Mittelbemessung auch die Belastung durch Schwerlastverkehr berücksichtigt oder geht es ausschließlich um Straßenfläche?
    Fließt der Zustand der Straßen bei den „Basisobjekten“ mit ein?
    Hamburg-Nord erhält aktuell 3,5 Mio. von 28 Mio. (S. 90). Laut fachlicher Vorplanung für den Haushaltsentwurf 2027/28 bleibt der prozentuale Schlüssel im Wesentlichen unverändert; durch die Steigerung der Ansätze würden sich die Mittel aber um ca. 20% erhöhen. Wie beurteilt das Bezirksamt die Zweckmäßigkeit und Fairness der Schsselung?
    Ist der anvisierte Betrag für die Jahre 2027/28 für den Bezirk Nord ausreichend?
  1. Bei den Kennzahlen MR (S. 165 ff) liegt Hamburg-Nord meist im „Mittelfeld“ der Bezirke. Ausnahmen sind

- B_MR_007 Einsatz von Fachmitteln und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Gewässerfläche“(Letzter Platz)

- B_MR_012 Einsatz Fachmittel und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Bezirksstraßen“ (Zweiter Platz)

- B_MR_020 Gesamtaufwendungen für Straßenbäume“ (Zweiter Platz)


Wie sind dieseAusreißer“ inhaltlich erklärbar?
Wie ist der Mechanismus der Rückkoppelung, d.h. wie fließen die Ergebnisse der Kennzahlen in die Fortschreibung der Schlüssel für künftige Zuweisungen ein?

Haushaltsplan Bezirk Nord / Tiefbau

https://www.hamburg.de/resource/blob/1024372/3bb8389b5bfdad2b9e1416b53a0729a4/25-26-ep-1-2-1-5-data.pdf

  1. S. 409: Kosten wie Erlöse für den Bereich MR liegen im Plan jeweils deutlich unter den Ist-Werten der Vorjahre.
    Was ist der Hintergrund? Wurden in den Vorjahren „zentrale“ Mittel zugebucht? Sind hier Kürzungen vorgegeben? Was wird vom Bezirk für die Jahre 2027/28 erwartet bzw. angestrebt?
  2. Im Straßenzustandsbericht 2024 (Drs. 22/17819 [1], dort S. 8, auch u.a. S. 132) wird für Hamburg-Nord dokumentiert, dass in den letzten Jahren deutlich weniger EMS-Maßnahmen realisiert wurden als bei den anderen Bezirksämtern. Woran liegt das?

    [1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/90088/22_17819_strassenzustandsbericht_2024
  3. Wenn Mittel für Investitionen des Bezirks von „außen“ weitergeleitet werden (Bundesmittel z.B. für den Radverkehr, aber ggf. auch EU-Mittel), müssen auch Abschreibungen mit an den Bezirk übertragen werden?
    Falls ja, stimmen die erhaltenen Abschreibungen mit den Bedarfen überein?
  4. Ist es richtig, dass es für die Bezirke und damit auch für Hamburg-Nord keine umfassenden Zustandsberichte gibt, die sich in den Haushaltsplänen wiederfinden? Ist die einzige Quelle für den Straßenzustand der allgemeine Straßenzustandsbericht?
  5. rde es aus Sicht des Bezirks Sinn ergeben, wenn die Straßenzustandsnoten in die Dimensionierung der Rahmenzuweisungen (ggf. stärker) einflössen?
Petitum/Beschluss
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Stadtpark

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