Haushaltsplan Bezirke 2025/26: Verständnisfragen und Beurteilung des Bezirksamts
Alle zwei Jahre beschließt die Hamburgische Bürgerschaft über die Haushaltspläne des Landes Hamburg für die kommenden beiden Jahre. Sie legt somit das geplante Volumen der Stellen und Mittel in den einzelnen Behörden und auch in den Bezirksämtern fest.
Dies hat auch entscheidenden Einfluss auf den Umgang mit der Infrastruktur des Bezirks. Diese ist an vielen Stellen verbesserungswürdig. Um die öffentliche Infrastruktur auch in den Bezirken in einen guten Zustand zu bringen und diesen in der Folge dauerhaft zu erhalten, hat sich der Senat für ein systematischeres Vorgehen durch eine grundsätzliche Überarbeitung des Erhaltungsmanagements entschieden, s. Drs 21/13592 [1] vom 26.06.2018, und darüber regelmäßig zu berichten, zuletzt in Drs. 22/15947 [2].
Ziel des Senats sei es demnach, den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur sowohl von der jeweils aktuellen Haushaltslage als auch von Einzelfällen unabhängig zu gestalten und so den vorhandenen Sanierungsrückstand deutlich zu reduzieren. Es bedürfe dazu eines stadtweit geltenden Systems, das mittels einer wirtschaftlichen Optimierung einen zuvor definierten und angestrebten Zustand erreichen kann; auf der Basis einer einheitlichen und belastbaren Grundlage der Erhaltungsplanung würde der Senat auch den Bezirken die für die Erhaltung notwendigen Mittel einplanen und bereitstellen.
Derzeit scheinen die Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur im Bezirk Nord zumindest teilweise nicht auszureichen. So liegt der Versorgungsgrad hinsichtlich der Rahmenzuweisung Grün nach Auskunft einer Bezirksamtsvertreterin in der KUM-Sitzung vom 25.06.2025 derzeit bei ungefähr 50 Prozent. Der KUM wurde in der Sitzung vom 05.11.2025 über den Stand der fachlichen Vorabstimmungen zum Haushaltsplan 2027/28 informiert.
Ich frage in diesem Zusammenhang:
Vorbericht Haushaltsplan Bezirke 2025/26
Bei den Stellenveränderungen zum Stellenplan werden nur Stellen für Beamtinnen und Beamte ausgewiesen (Planstellen). Es wurden Stellenhebungen bewilligt, um die Stellengrundlage an die jeweilige Dienstpostenbewertung anzupassen. Eine Priorisierung gegenüber sonstigen Personalbedarfen ist hiermit nicht verbunden.
Die Planungen für die Haushaltsaufstellung 2027/ 2028 sind noch nicht abgeschlossen.
Der „Gewässerschlüssel“ regelt die prozentuale Verteilung der BUKEA-Mittel für die Gewässerunterhaltung auf die Bezirke. Grundlage sind der bezirkliche Anlagenbestand im Verhältnis zum Gesamtanlagenbestand der FHH, wobei die verschiedenen Anlagen je nach tatsächlichen Unterhaltungsaufwand gewichtet werden (Gewässerlängen, Rückhaltebecken, technische Bauwerke, zusätzlicher Pflegeaufwand bei Marschengewässern etc.). Eine sachgerechte Verteilung der begrenzten Haushaltsmittel über die Realisierungsträger ist somit gewährleistet.
Aus dem laufenden Projekt EMU, indem u.a. der Anlagenbestand GIS basiert erfasst und bewertet werden soll, wird die BUKEA die Schlüsselung und Mittelverteilung neu beurteilen können. Es wird angestrebt, die Ergebnisse künftig auch zur finanziellen und personellen Ausstattung der wasserwirtschaftlichen Dienststellen heranzuziehen.
Nach welchem Schlüssel wird diese Zweckzuweisung verteilt? Ebenfalls nach Gewässerschlüssel? Wie beurteilt das Bezirksamt dessen Zweckmäßigkeit und Fairness als Verteilungskriterium perspektivisch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Erhaltungsmanagements?
Bei Zweckzuweisungen handelt es sich um zusätzliche Mittelzuweisungen der BUKEA für besondere Bedarfe wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, umfangreiche Entschlammungen oder qualifizierte Baumkontrollen. Entsprechende Bedarfe werden von den Bezirken angemeldet und nach Prüfung sowie Haushaltslage durch die BUKEA bereitgestellt.
S. 71: Bei der finanziell bedeutsamen RZ Grün bekommt Hamburg-Nord die prozentual meisten Mittel (2,6 von 12,5 Mio. € = >20%). Resultiert die hohe Zuweisung allein aus den vielen Grünflächen (insb. Stadtpark)?
Bei der für den Zustand des öffentlichen Grüns zentralen RZ Grün müssen zwei Dinge grundsätzlich unterschieden werden: die Höhe der RZ insgesamt und die Schlüsselung (Aufteilung) der RZ zwischen den Bezirken. Wenn also nach den Gründen für die „hohe Zuweisung“ gefragt wird, können sich diese nur auf Schlüsselung beziehen, da RZ Grün signifikant und strukturell unterfinanziert ist.
Konkret bildet der Schlüssel für den DHH 2025/26 den damaligen Stand des EMG ab und sollte als „Übergangsschlüssel“ bis zur endgültigen Einführung des Erhaltungsmanagements dienen.
Der vergleichsweise hohe Schlüssel-Anteil für den Bezirk Hamburg-Nord entsteht aus der in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung, die beiden Sonderanlagen im Bezirk Mitte (Planten un Blomen, Wilhelmsburger Inselpark) in eigenen Haushalten zu führen, während der Hamburger Stadtpark (als dritte Anlage vergleichbarer Bedeutung) innerhalb der RZ geführt wird, ohne dass in absoluten Zahlen von einer hohen Zuweisung gesprochen werden könnte.
Laut Schreiben der BUKEA vom 27.08.25 wird die Schlüsselung für die Rahmenzuweisung Grün vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Erhaltungsmanagements aktuell zwischen Bezirksämtern und BUKEA abgestimmt. Wie und mit welchen Argumenten bringt sich der Bezirk Nord in diese Diskussion ein, um die in der Vorbemerkung benannte Finanzierungslücke zu schließen?
Gerade wird aus verschiedenen Gründen der gegenwärtige Vorschlag der BUKEA zur Neuaufstellung des Verteilerschlüssels von den Bezirken kritisch hinterfragt. Unabhängig von der Schlüsselung konzentriert sich das Bezirksamt Hamburg-Nord in der Diskussion auf die derzeit finanziell nicht ausreichende Ausstattung der RZ und strebt in einem ersten Schritt eine Verdopplung der bisherigen Höhe der Rahmenzuweisung an.
Bei den Investitionen „Öffentliche Grünanlagen“ liegt Nord „nur“ an fünfter Stelle (S. 73). Wie erfolgt hier aktuell die Verteilung – pauschal nach Schlüssel oder durch Summierung von Einzelmaßnahmen?
Die Verteilung der RZ erfolgt durch die BUKEA über eine Schlüsselung. Details zu der Schlüsselung sind im Bezirksamt nicht bekannt und müssten ggf. bei der BUKEA abgefragt werden.
Aufgabenbereich 301 (Straße, S. 88 ff)
Die Basisobjekte dienen der objektbasierten Darstellung der Straßen im Erhaltungsmanagement (EMI und EMS). Sie wurden vom LSBG erstellt und anschließend mit den zuständigen Dienststellen (Bezirke und BVM) abgestimmt. Durch Nutzung der Basisobjekte für die Abgrenzung der Vermögensgegenstände in der Anlagenbuchhaltung wird eine Zuordnung zwischen dem technischem Objektverzeichnis des LSBG und der Anlagenbuchhaltung hergestellt. Die aus den Basisobjekten abgeleiteten Schlüsselungen gewährleisten eine sachgerechte Verteilung der begrenzten Haushaltsmittel über die Realisierungsträger.
Perspektivisch wird eine Bewertung des Infrastrukturvermögens auf Grundlage der mit den Basisobjekte verschnittenen Zustandsdaten möglich sein.
Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Mittel ist – auch im Hinblick auf die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre – weiter als nicht ausreichend zu bewerten.
- B_MR_007 Einsatz von Fachmitteln und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Gewässerfläche“ (Letzter Platz)
- B_MR_012 Einsatz Fachmittel und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Bezirksstraßen“ (Zweiter Platz)
- B_MR_020 Gesamtaufwendungen für Straßenbäume“ (Zweiter Platz)
Wie sind diese „Ausreißer“ inhaltlich erklärbar?
Es geht bei den Kennzahlen nicht um Ranking oder Platzierungen. Der überrollte Ist-Wert aus dem vorherigen Haushaltsjahr (2023) wird als Planzahl 2025/2026 verwendet, um möglichst realitätsnahe Vergleichswerte zu nutzen. Die Planwerte sind Richtwerte. Sie sind von den Gegebenheiten im Bezirk abhängig.
Zu B_MR_007 Einsatz von Fachmitteln und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Gewässerfläche“ (Letzter Platz): 1,12 Euro/m²
Im Jahr 2023 kam es zu Verzögerungen bei abschließenden Rechnungsstellungen und Planungen. Zwei Maßnahmen ruhten bis auf unbestimmte Zeit. Dies führte zu geringeren Fachmitteln.
Zu B_MR_012 Einsatz Fachmittel und Personaleinzelkosten pro Quadratmeter Bezirksstraßen“ (Zweiter Platz): 4,14 Euro/m²
Im Jahr 2023 gelang es, relativ viele Fachmittel pro Quadratmeter einzusetzen. Der Wert wurde vom Baufortschritt und der Abrechnung der Maßnahmen beeinflusst.
Zu B_MR_020 Gesamtaufwendungen für Straßenbäume“ (Zweiter Platz): 1.809 Tsd. Euro
Im Jahr 2023 flossen in Hamburg-Nord im Vergleich zu den anderen Bezirksämtern fast die meisten Ermächtigungen für Straßenbäume ab. Ein Bezug zur Anzahl der Straßenbäume der Bezirksämter wird hierbei nicht hergestellt.
Wie ist der Mechanismus der Rückkoppelung, d.h. wie fließen die Ergebnisse der Kennzahlen in die Fortschreibung der Schlüssel für künftige Zuweisungen ein?
Die Ergebnisse der Kennzahlen fließen lediglich teilweise in die Fortschreibung zukünftiger Zuweisungen ein. Die Verteilung der Rahmen- und Zweckzuweisungen hat sich unter anderem an der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter zu orientieren.
Die Kennzahlen sind überwiegend Verhältniskennzahlen (je m², je Einwohner, pro Meter). Sie stellen daher nicht den absoluten Bedarf dar. Außerdem sind in den Kennzahlenwerten teilweise Personalkosten sowie Drittmittel enthalten. Diese sind in den Zuweisungen nicht enthalten.
Haushaltsplan Bezirk Nord / Tiefbau
Die in der Übersicht für den Aufgabenbereich 220 Wirtschaft, Bauen und Umwelt auf S. 409 des Einzelplans 1.5 „Bezirksamt Hamburg-Nord“ für die Produktgruppe Management des öffentlichen Raumes (MR) dargestellten Kosten und Erlöse weisen nur die im Einzelplan veranschlagten Kosten und Erlöse aus (insbesondere Personalkosten, Abschreibungen, s. a. S. 469 Ergebnisplan der Produktgruppe MR). Anders als im Vorbericht der Bezirksämter (Gemeinsame Leistungszwecke) sind in Kosten-Planwerten keine Rahmen- und Zweckzuweisungen der Fachbehörden enthalten. Diese werden in den Einzelplänen der Fachbehörden veranschlagt. Die Ist-Werte der Vorjahre weisen dagegen sämtliche in der Produktgruppe verursachten Kosten aus, unabhängig von der Mittelherkunft. Aus diesem Grund weichen die Ist-Kosten regelhaft deutlich von den Planwerten ab.
Die Schwankungen bei den Erlösen und die Abweichungen der Ist-Werte gegenüber den Planwerten resultieren aus zweckgebundenen Erlösen (Erschließungen, Arbeiten für Dritte), die zu korrespondierenden Kosten in der Produktgruppe führen. Die Höhe der anfallenden Erlöse ist nur bedingt planbar. Der fortg. Plan 2024 enthält u. a. Erlöse aus Zahlungen Dritter für Erschließungen. Für die Planjahre 2025 wurden diese – da zum Zeitpunkt der Planung nicht hinreichend bekannt – nicht berücksichtigt.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Bezirksamt für die Veranschlagung der Produktgruppe MR im Einzelplan des Bezirksamts von einer Fortschreibung der Kosten und Erlöse aus.
Die vergleichsweise wenigen im Straßenzustandsbericht 2024 aufgeführten Maßnahmen haben die bezirklichen Ressourcen gebündelt.
Insbesondere die Baumaßnahme Alter Teichweg ist Ausdruck substantieller Investitionen, die ressourcenintensiv war. Im Weiteren wurde die bezirkliche Umsetzungsfähigkeit maßgeblich von der mangelnden personellen Kapazität im Bereich der Bauleitung beeinflusst.
[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/90088/22_17819_strassenzustandsbericht_2024
Nein, sofern das Bezirksamt einen Investitionszuschuss von Dritten, z.B. vom Bund, erhält, müssen keine Abschreibungen übertragen werden. Vielmehr wird ein sogenannter Sonderposten im Einzelplan des Bezirksamtes in Höhe des Zuschusses gebildet. Sobald die fertiggestellte Anlage aktiviert wird, wird der Sonderposten über die Nutzungsdauer der Anlage hinweg aufgelöst. Dabei entstehen Erlöse, aus denen die in gleicher Höhe anfallenden Abschreibungskosten gedeckt werden.
Der Straßenzustand wird im Rahmen festgelegter Begehungsintervalle regelmäßig durch die Wegeaufsicht überprüft. Dabei erfolgt eine Inaugenscheinnahme der Flächen hinsichtlich der Verkehrssicherheit; festgestellte Handlungsbedarfe werden dokumentiert und erforderliche Maßnahmen eingeleitet.
Ergänzend hierzu wird seit 2016 alle zwei Jahre ein Straßenzustandsbericht veröffentlicht.
Siehe Antwort zu 5.
Dr. Bettina Schomburg 28.11.2025
(Bezirksamtsleitung)
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