20-5624

Haushalt 2019 Bindung der Reste und Rückflüsse für die Rahmenzuweisungen (RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Für das Haushaltsjahr 2018 errechnete sich ein rechnerisches Defizit in Höhe von ca. 120.000,- €, welches durch Kürzungen, Umsteuerungen sowie durch Bindung der Reste und Rückflüsse in 2017 ausgeglichen werden konnte.

 

Für 2019 wird wieder ein rechnerisches Defizit erwartet, gerade im Hinblick auf eine zu erwartende Tarifsteigerung für 2019/2020 sowie eine Betriebskostensteigerung. Die Anträge für 2019 werden im Juli 2018 erwartet, so dass unter vorheriger Abstimmung in der AG-Haushalt spätestens im November 2018 ein Verteilungsvorschlag vorgelegt werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt das Bezirksamt vor, der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

  1. Die bestehenden und noch zu erwartenden Reste und Rückflüsse werden für den Ausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und FamFö für 2019 eingesetzt und bereits jetzt gebunden.
    Ausgenommen sind davon die unabweisbaren Personalkosten bei Stellennachbesetzungen.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine