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Hamburger Stadtpark Zufahrtssperre im Südring IV - und täglich grüßt das Murmeltier!! Kleine Anfrage Nr. 95/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die neue Zufahrtssperre zum Hamburger Stadtpark ist schon wieder defekt. Offensichtlich stellt der Betrieb von elektrischen Zufahrtsperren für das Bezirksamt Hamburg-Nord „Neuland“ dar.   

In Ergänzung zu den bisherigen Kleinen Anfragen zu dem Thema frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

 

  1. Seit wann ist die neue Zufahrtssperre zum Hamburg Stadtpark am Südring erneut

defekt, was ist die Ursache, wann wird der Defekt behoben und welche Kosten werden mit der Reparatur voraussichtlich verbunden sein?

 

Der Kartenleser und die Ampel wurden am 15. Mai 2017 vorsätzlich zerstört, die Poller blieben jedoch eingeschränkt in Funktion. Seit dem 23. Mai 2017 ist die Anlage aufgrund von weiteren, mutwilligen Zerstörungen vollständig außer Betrieb.

Die Reparatur ist beauftragt und in Bearbeitung, es wird mit Reparaturkosten von ca. 3.000 Euro gerechnet.

  1. Von wann bis wann war die neue Zufahrtsperre seit der Inbetriebnahme jeweils

defekt, was hat die Reparatur jeweils gekostet und wer hat diese Kosten jeweils getragen bzw. aus welchem Haushaltstitel wurden diese jeweils finanziert?

 

 

 

26.09.2014 bis 20.03.2015 Anlage außer Betrieb, Wartungsarbeiten.

(I) Die Kosten können, da sie im Rahmen der Herstellung angefallen sind, nicht einzeln ermittelt werden.

 

27.03.2015 bis 14.08.2015 Anlage außer Betrieb, Beschädigung durch Fahrzeug mit Fahrerflucht. (I) 2.987 Euro

 

21.08.2015 bis 24.08.2015Anlage außer Betrieb, Beschädigung durch LKW.

(V) Betrag siehe 28.10.2015

 

13.10.2015 bis 28.10.2015Anlage außer Betrieb, da sich die am 24.08.2015 provisorisch als Reparaturersatz montierten Deckel aus Multiplex-Platten aufgrund der Witterung verzogen hatten.

(V) Betrag siehe 28.10.2015

 

28.10.2015Ordnungsgemäße Reparatur, seither in Betrieb (V) gesamt: 12.361 Euro

 

09.05.2016 bis 16.06.2016Anlage außer Betrieb, Anfahrschaden am rechten Poller durch

Fahrzeug mit Fahrerflucht, (R) 5.258 Euro

 

23.06.2016 bis 12.08.2016Anlage außer Betrieb, Beschädigung durch LKW (V) 5.022 Euro

 

(I) Investitionshaushalt

(R)Rahmenzuweisung Unterhaltung

(V) Versicherung des Schädigers

  1. Ist es richtig, dass die Vorgängerversion – eine einfache Schrankenlösung – in den

Jahren seit 2004 nicht ein einziges Mal defekt war?
Wenn nein, wann musste die Anlage jeweils aus welchem Grunde repariert werden?

 

Da die Schranke nahezu durchgängig in offener Stellung fixiert war, kam es zu keine Defekten

  1. Wie häufig muss die Zufahrtsperre noch defekt sein bzw. was muss noch passieren,

bis der Herr Bezirksamtsleiter zu der Einsicht kommt, dass nicht alles, was technisch wünschenswert ist, auch sinnvoll ist und das Bezirksamt zu der über Jahrzehnte bewährten Schrankenlösung zurückkehrt?

Das Bezirksamt beteiligt sich nicht an Spekulationen.

  1. Welche Baukosten würden entstehen, wenn man statt der jetzigen Zufahrtsperre

wieder eine manuelle Zufahrtsperre einbauen würde?

Die Kosten für eine wirksame manuelle Zufahrtssperre lassen sich nicht kalkulieren, da unklar ist, welche Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung des dann erforderlichen Wach-/ Betriebspersonals entstehen würden.

30.06.2017

 

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