Hamburger Sommer: Nichtkommerzielles Outdoor-Tanzen als Feierabendfreizeit in Hamburg-Nord wieder ermöglichen Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Farktion
Letzte Beratung: 19.03.2026 Bezirksversammlung Ö 6.6
Im vergangenen Jahr musste ein freiwilliges, von Privatpersonen ermöglichstes nichtkommerzielles Outdoor-Tanzen nach Feierabend wegen einer Beschwerdelage und eines damit einhergehenden Verstoßes gegen die Grünanlagenverordnung untersagt werden.
Der Sommer ist Ausdruck von Lebensfreude und Freiheit genauso wie das Tanzen an einem Sommerabend nach getaner Arbeit. Ebenso ist Tanzen im öffentlichen Raum Ausdruck von moderner Urbanität und einer damit einhergehenden Toleranz. Auch in anderen Großstädten, die etwas auf sich halten lassen sich immer mehr solche spontanen, niedrigschwelligen und insbesondere nichtkommerziellen Angebote finde. Auch mit Blick auf Olympia ist es ein gutes Zeichen, wenn Hamburg-Nord ein solches einfach zugängliches und fröhliches Angebot im öffentlichen Raum unterstützt.
Gleichwohl sind gegenläufige Rechte auf Ruhe in den späten Abendstunden und andere Formen der Erholung zu beachten und bei der für das Tanzen ausgewählten Fläche zu berücksichtigen. Für Hamburg-Nord, ein Bezirk, der ohnehin für sein breit aufgestelltes Kulturangebot bekannt ist und geschätzt wird, wäre es eine Bereicherung im Sommer 2026 gemeinsam mit den interessierten Initatoren der im letzten Jahr untersagten Freizeitaktivität einen Ort zu finden, an dem das Tanzen auf eine – auch rechtlich – so einfach wie mögliche Art und Weise ermöglicht wird und gleichzeitig sichergestellt ist, dass keine Beschwerdelage entstehen kann, die diese Art der Freizeitaktivität wieder gefährden könnte.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge vor diesem Hintergrund beschließen:
Für die SPD-Fraktion: Tina Winter, Carsten Gerloff
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Gunther Herwig, Stefan Baumann, Katharina Schwarz
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert
Keine
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