Hamburg wählt!
Kleine Anfrage Nr. 21/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Eine wichtige Aufgabe der Bezirksversammlung ist die Einbindung von Jugendlichen und Kindern. Im Hamburger Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird in §* 33 der Bezirksversammlung vorgeschrieben, dass sie Kinder und Jugendliche immer in angemessener Weise beteiligen muss, wenn deren Interessen berührt werden. Bei der Arbeit der Bezirksversammlung sind Jugendliche und Kinder besonders betroffen, wenn es beispielsweise um die Planung und den Bau von Sportflachen, Spielplatzen oder anderen Aufenthaltsmöglichkeiten im Bezirk geht. Damit die Anliegen von Jugendlichen und Kindern auch wirklich berücksichtigt und gehört werden, soll jede Bezirksversammlung laut § 33 BezVG passende Verfahren entwickeln. Derartige Verfahren umfassen beispielsweise die Befragung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk hinsichtlich ihrer Wünsche.
So steht es in der Broschüre Hamburg wählt!, welche auch unter Mitwirkung des Bezirksamtes Hamburg-Nord erstellt wurde.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Im Folgenden sind Planungen und Vorhaben, bei denen Kinder und Jugendliche durch das Bezirksamt beteiligt worden sind, mit den Zeitpunkten der Beteiligungsprozesse aufgelistet. Die Bezirksversammlung ist durch die Informationen und Diskussionen in den jeweiligen Ausschüssen eingebunden gewesen.
Grünanlagen
• Eppendorfer Park Mai 2017
• Ifflandstraße November 2016
Spielplätze
• Averhoffstraße geplant April 2019
• Tiroler Str. Sept. 2018
• Dulsberg/Rollerbahn Sept. 2018
• Alsterberg Mai 2018
• Ratsmühlendamm November 2017/Feb. 2018
• Freiligrathstraße November 2017
• Graumannsweg Juni 2017
• Höltystr. April 2017
• Ifflandstraße November 2016
• Frickestraße (Eppendorfer Park) November 2016
• Knickweg Juni 2016
• Skateranlage Loogestraße Frühjahr 2015
• Iseplatz Mai 2015
• Alte Wöhr Mai 2015
• Ochsenstieg September 2014
• Hammenmacherstieg September 2014
Tiefbau
• Jarreplatz Mai 2014
Hochbau
• Pergolenviertel seit Dezember 2015
• Robert-Koch-Straße 2013 bis 2014
Kinder- und Jugendarbeit
• Programm-, Angebots- und Raumgestaltung in allen vom Bezirk geförderten Einrichtungen regelhaft
• Jugendgerechte Stadtteilentwicklung in Barmbek-Nord Nov. 2015 bis Nov. 2018
• Projekt „Kinderrechte“ seit Sommer 2015
Im Bezirksamt Hamburg-Nord gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen für die Umsetzung des § 33 BezVG, jedoch geübte Verfahrensgrundsätze.
Die Notwendigkeit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde und wird im Bezirksamt Hamburg-Nord themenübergreifend und grundsätzlich in den jeweiligen Fachbereichen geprüft und entsprechend der Vorhaben und Zielgruppen in unterschiedlichen Formen durchgeführt. Die Beteiligung der Bezirksversammlung erfolgt durch Information und Diskussion in den jeweiligen Ausschüssen bzw. auf deren Anregung und Initiative hin (Dokumentation jeweils dort).
Eine regelhafte partizipative Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen findet v.a. gemäß § 8 (1) SGB VIII über alle Abteilungen des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe wie auch in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit statt.
Ebenfalls regelhaft beteiligt der Fachbereich Stadtplanung sowie das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR), soweit Bauvorhaben Kinder und Jugendliche betreffen, z.B. bei der Gestaltung von Spielplätzen oder Kleinspielfeldern für Jugendliche.
In Gebieten der Städtebauförderung werden die Beteiligungsverfahren durch das Quartiersmanagement unterstützt und begleitet und können entsprechend intensiver gestaltet werden.
Untenstehend eine Auswahl beispielhafter Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche:
Planungen von Grünanlagen und Spielplätzen
Es fanden und finden durch den Fachbereich Stadtgrün des Fachamtes Management des öffentlichen Raums zu allen Objektplanungen (Grünanlagen und Kinderspielplätze) Beteiligungsverfahren statt. Hierzu werden Einladungen an die umliegenden Kinder- und Jugendeinrichtungen verschickt sowie Aushänge vor Ort als Bekanntmachungen angebracht. Flankiert werden diese Bekanntmachungen regelhaft über die Informationen in den betroffenen Regionalausschüssen und über eine Presseinfo des Bezirksamtes. Die Beteiligungsverfahren werden vor Ort durchgeführt, hier findet die direkte Visualisierung von Ideen und Anregungen statt, die Mitarbeiter des Fachamtes moderieren den Prozess. Als Hilfsmittel werden Planunterlagen, Skizzen, Kataloge und Modelle eingesetzt. Beteiligte in diesem Verfahren sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, im Wesentlichen die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Nach Durchführung des Verfahrens werden die Ergebnisse noch einmal gemeinsam zusammengefasst und reflektiert. Die abschließende Objektplanung wird dem jeweiligen Regionalausschuss in öffentlicher Sitzung noch einmal vorgestellt. Ergänzt werden die Beteiligungsverfahren im Einzelfall durch Mitmachbaustellen während der Baumaßnahmen. „Abgerundet“ werden die Beteiligungsverfahren durch eine gemeinsame Einweihung der neuen Freiräume.
Kinder- und Jugendeinrichtungen
An Programm-, Angebots- und Raumgestaltung der einzelnen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden und werden die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres Entwicklungsstands und ihrer Möglichkeiten regelhaft vor Ort einbezogen und beteiligt. Partiell gibt es in den Einrichtungen sog. „Hausräte“.
Der Bezirk Hamburg-Nord hat u.a. von 11/2015 bis 11/2018 im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgeschriebenen Programms „Jugendgerechte Kommune“ ein Beteiligungsprojekt im Stadtteil Barmbek-Nord umgesetzt, welches sich an die Zielgruppe der 12 bis 27-Jährigen richtete. Unter dem Motto „Create Barmbek-Nord“ wurden im Jahr 2016 zwei Jugendforen durchgeführt. Im Rahmen des ersten Jugendforums (05/2016) konnten die Jugendlichen ihren Blick auf den Stadtteil verdeutlichen und zu ihren wichtigsten Themen Veränderungswünsche in Hinblick auf mehr Jugendgerechtigkeit äußern. Das zweite Jugendforum (11/2016) diente dazu, an verschiedenen Thementischen die Bedarfe und Wünsche in realisierbare Form zu bringen. Dazu arbeiteten die Jugendlichen gemeinsam mit zuständigen Fachleuten aus Politik und Verwaltung an Konzepten und Lösungsmöglichkeiten. Ein Ergebnis dieses Jugendforums war die Planung eines zentral, in der Nähe des Barmbeker Bahnhofs gelegenen Treffpunktes für Jugendliche in der Altersgruppe von ca. 14 bis ca. 21 Jahre. Um möglichst viele Jugendliche auch weiterhin in diesen Planungsprozess einzubeziehen, wurde vom Bezirk im Februar 2017 der Jugend-Ideen-Treff (JIT) in einem leerstehenden Ladenlokal an der Fuhlsbüttler Straße eröffnet. Begleitet und finanziell unterstützt wurde das Beteiligungsprojekt vom BMFSFJ und der BASFI. Über das Projekt wurde regelmäßig im Jugendhilfeausschuss berichtet.
Des Weiteren hat die Abteilung Offene Kinder- und Jugendarbeit im Sommer 2015 ein Partizipationsprojekt zum Thema „Kinderrechte“ durchgeführt.
Im Rahmen der Kinderschutzkonzepte sollten in allen Einrichtungen der OKJA Plakate zum Thema Kinderrechte zu finden sein, auf denen Kinder und Jugendliche ihre Rechte sowie mögliche Beschwerdewege finden können. Zur Erstellung des Plakates wurde im Sommer 2015 ein Wettbewerb ins Leben gerufen, der das künftige Maskottchen zum Thema „Kinderrechte“ im Bezirk Hamburg-Nord in allen Einrichtungen der OKJA finden sollte. Teilgenommen haben Kinder und Jugendlichen der kommunalen Einrichtungen der OKJA im Bezirk. Nach Eingang der Entwürfe fand im 1. Schritt in den Einrichtungen ein Abstimmungsvorgang über das Symbol statt. In einem 2. Schritt wurde zudem ein Name für das gewählte Maskottchen gewählt. Das fertiggestellte Plakat wurde während einer offiziellen Präsentation im Februar 2016 im Haus der Jugend Kiwittsmoor, der Gewinnereinrichtung, mit dem Maskottchen „KireX“ und einer Preisverleihung an die Kinder auch öffentlich vorgestellt. Inzwischen sind in allen Einrichtungen des JA die erstellten Plakate zu finden.
Darüber hinaus weist das Bezirksamt Träger der Jugendhilfe aktiv auf den „Länderfonds Deutsches Kinderhilfswerk Kinder- und Jugendbeteiligung“ hin und berät bei der Antragstellung.
Die Vorgaben des § 33 BezVG werden umgesetzt. Siehe hierzu die Antworten zu Frage 1 und 2.
01.03.2019
Ralf Staack
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