Hamburg-Nord lässt Mütter Monate lang auf Kita Gutscheine warten
Kleine Anfrage Nr. 84/2019 von Frau Caroline Mücke-Kemp, CDU
Ob beispielsweise die Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses oder An- beziehungsweise Ummeldung – die Liste der Dienstleistungen des Staates, auf die viele Bürger angewiesen sind, ist lang. Die meisten von ihnen werden in den Kundenzentren der sieben Bezirksämter bearbeitet. Eine Bearbeitung der Anliegen ohne lange Vorlauf- und Wartezeiten ist unerlässlich für eine bürgerfreundliche Verwaltung. Laut Berichten von jungen Müttern gibt es stand 28. Juni 2019 im Bezirk Hamburg-Nord eine Wartezeit von mehr als 3 Monaten auf einen Kita Gutschein. Dies führt dazu, dass Familien tausende von Euros in Vorleistung an Kindergärten in Hamburg-Nord stemmen müssen, wenn kein gültiger Kita Gutschein vorliegt. Mitarbeiter in der Abteilung Kinderbetreuung im Bezirksamt Hamburg-Nord berichten von Kollegen, die vom Vorgesetzen trotz schlechter Arbeit gedeckt werden. Außerdem liegen uns Rechnungen vor von Eltern, die nicht wissen wie sie die nun plötzlich anfallenden Kindergartengebühren stemmen sollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den kommissarischen Herrn Bezirksamtsleiter:
Die Ausführungen der Anfragestellenden zu möglichen Berichten junger Mütter, die durch zu lange Bearbeitungszeiten des Bezirksamtes die Kosten der Kitagebühren übernehmen müssten, decken sich in keiner Weise mit den hiesigen Feststellungen und Rückmeldungen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt großen Wert auf die Dienstleitungsorientierung und die Mitarbeiter*innen der Abteilung Kindertagesbetreuung setzen sich engagiert und erfolgreich für eine zügige Bearbeitung aller Anträge ein. Entschieden zurückgewiesen wird die unsachliche und als Gerücht formulierte äußerst diskreditierende Darstellung zur Leistung einzelner Mitarbeiter*innen und dem Umgang mit Fehlern. Die Vorgesetzten nehmen das Beschwerdemanagement sehr ernst und sind stets bereit, sich problematischer Einzelfälle überprüfend anzunehmen.
Eltern, die einen Kita-Gutschein beantragen wollen, werden darauf hingewiesen, dies grundsätzlich mit einem Vorlauf von drei Monaten zu tun. Dies v.a. vor dem Hintergrund, dass oftmals -z.B. bei selbständig Tätigen- noch diverse Unterlagen beizubringen sind, um über den Anspruch/den Kostenbeitrag entscheiden zu können. Dem Bezirksamt sind wenige Einzelfälle bekannt, in denen Eltern die Beantragung sehr kurzfristig vorgenommen und im Weiteren notwendige Unterlagen nicht oder nicht zeitnah vorgelegt haben. Hierdurch kann es zu einer Lücke zwischen Kitabetreuung und Gutscheinausstellung kommen. In diesen Fällen ist es den Einrichtungen möglich, auch ohne Gutschein einen Abschlag von der BASFI zu bekommen, wenn die Kinder, die noch keinen Gutschein vorlegen können, der Abrechnungsstelle gemeldet werden (siehe Antwort zu 9).
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
10 bis 20 Minuten
Stand 04.07.2019: 3.893
Siehe Antwort zu 1.
I.d.R. gibt es für Terminkunden keine Wartezeit; auf einen konkreten Termin muss i.d. R. max. 1 Woche gewartet werden
Siehe Tabelle
Es liegt nur eine Quartalsstatistik vor; die Bearbeitungsdauer im 1. Quartal 2019 betrug 37 Tage, die im 2. Quartal 2019 47 Tage
Zwischen 6 und 12 Wochen
Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer weniger als 90 Tage. Die Bearbeitungsdauer hängt weiterhin von unterschiedlichen Faktoren ab; Personalfluktuation, personelle/individuelle Ausfälle durch Krankheit, Urlaub, Fortbildung, verzögerte Mitwirkung der Eltern usw. verlängern naturgemäß die Bearbeitungsdauer. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung. Es wird bei Antragstellung eine Antragseingangsbestätigung erstellt. Hiermit ist es den Einrichtungen möglich, auch ohne Gutschein einen Abschlag zu bekommen, wenn die Kinder, die noch keinen Gutschein vorlegen können, der Abrechnungsstelle gemeldet werden.
09.07.2019
Tom Oelrichs
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