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Halbzeitbilanz Stadtteilkulturprojekte/Interkulturelle Projekte Kleine Anfrage Nr. 96/2017 von Herrn M. Fischer und Herrn Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 sind 60.000 Euro für Stadtteilkulturprojekte vorgesehen. Nach der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport beträgt der aktuelle Mittelstand noch 6.654,77 Euro. Im letzten Jahr gab es bereits im April im Bezirksamt Informationen zu unverbrauchten Mitteln aus dem laufenden und Resten aus dem vorangegangen Haushaltsjahr.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Wie hoch sind die Reste aus dem PSP-Element 3-21902010-10008.04 Förderung von Stadtteilkulturprojekten aus dem Haushaltsjahr 2016?

Als Reste wurden von der Finanzbehörde 10.716,51 € am 27.06.2017 übertragen. Von den beantragten Mitteln sind bereits folgende Mittel verplant:

In 2017 wurden noch Mittel für Projekte aus 2016 abgefordert in Höhe von 5.296,31 €

Ein weiteres Projekt aus 2016 könnte noch abgerechnet werden in Höhe von 1.500,00 €. Der Vorgang liegt beim Rechtsamt zur Prüfung.

Von den Resten verbleiben somit noch: 3.920,20 € (10.716,51 abzüglich 5.296,31 € ggf. abzüglich 1.500,00 €).

Der Betrag von 3920,- € steht ab sofort wieder für Projekte zur Verfügung und erhöht den Mittelansatz 2017. Das Bezirksamt wird im nächsten BKS eine entsprechend angepasste Darstellung vorlegen.

 

Es liegen alle Verwendungsnachweise aus 2016 vor, die aber noch nicht alle geprüft sind. Es kann daher noch zu weiteren Rückflüssen und einer Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel kommen. Auch hierüber berichtet das Bezirksamt laufend im BKS.

 

  1. Aus welchen Projekten setzen sich diese Reste konkret zusammen? Bitte einzeln, tabellarisch auflisten.

Der Rest 2016 lässt sich im Nachhinein nicht einzelnen Projekten bzw. den Rückflüssen oder nicht abgeforderten Mitteln einzelner Träger zuordnen. Grund hierfür ist, dass sich die zur Verfügung stehenden Mittel 2016 zusammensetzen aus

  • dem Ansatz
  • dem übertragenen Rest aus 2015
  • den Rückflüssen aus Verwendungsnachweisen, die in 2016 geprüft und zurückgezahlt wurden (vornehmlich Verwendungsnachweise aus 2015 teilweise aber noch aus 2014)
  • nicht verbrauchten Mitteln in 2016, die erst gar nicht abgefordert oder noch vor der Verwendungsnachweisprüfung zurückgezahlt werden

 

Da der Rest 2016 letztlich nur ein Teil dieser unterschiedlich zusammengesetzten Summe ist, ist eine Zuordnung nicht möglich.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Reste aus 2015 erst sehr spät in 2016 zur Verfügung standen, daher nicht mehr in Gänze verplant werden konnten und somit den Rest 2016 erhöht haben.

 

  1. Sofern keine Reste aus dem Haushaltsjahr 2016 bekannt sind: Weshalb gibt es noch keine Übersicht zu den verfügbaren Resten? Wann ist mit diesen Mitteln zu rechnen?

Die Reste wurden am 27.06.2017 von der Finanzbehörde übertragen, daher konnte im letzten BKS auch noch nicht darüber berichtet werden.

 

  1. Wie hoch sind die Rückläufer aus der Förderung von Stadtteilkulturprojekten im Haushaltsjahr 2017?

Rückflüsse aus zurückgezogenen Projekten:5.154,30 €

Rückflüsse aus abgerechneten Projekten:     81,95 €

Gesamt:5.236,25 €

 

Für weitere Projekte sind die Fristen für die Verwendungsnachweise noch nicht fällig.

 

  1. Aus welchen Projekten setzen sich diese Rückläufer konkret zusammen? Bitte hier ebenfalls einzeln, tabellarisch auflisten.

  1. Sofern keine Rückläufer bekannt sind, woran liegt dies?

Es haben noch nicht alle Projekte stattgefunden und die Fristen für die Verwendungsnachweise sind noch nicht fällig.

 

  1. Wie viele Projekte

a)      wurden in 2017 per Beschluss im BKS gefördert?

34

b)      wurden in 2017 bereits schon durchgeführt?

10

c)       wurden in 2017 schon schlussgerechnet?

5

                   04.07.2017

 

 

Tom Oelrichs

Anhänge

 

Keine