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Gute und sichere Zuwegung von der Wellingsbütteler Landstraße 43a zum V.f.W. Oberalster, Sportplatz des Bezirks Hamburg- Nord und zum Alsterwanderweg Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 04.09.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grünen-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, schnellstmöglich die genannten Maßnahmen, wie vorgestellt und mit dem Verein vereinbart, umzusetzen um eine weitere Gefährdung insbesondere der Schulkinder und der Nutzer des Alsterwanderweges einzudämmen.

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu ermitteln, welche Parkflächenbedarfe in Abhängigkeit zu den aktuellen vertraglichen Nutzungen der Einrichtungen tatsächlich vorhanden sind.

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen, wo Kfz- Stellplätze im unmittelbaren Umfeld des Regionalsportplatzes und des V.f.W. für die Nutzer dieser Einrichtungen angeboten werden können.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, kurzfristig die SBH und Albert- Schweizer- Gymnasium zu fragen, ob der Lehrerparkplatz außerhalb der Schulzeiten den Nutzern des V.f.W  und des Sportplatzes schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden könnte. So würde parallel zur Erstellung der Schrankenanlage wieder ein schnelles Parkraumangebot geschaffen.

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die aktuelle und geplante Nutzung des Bezirkssportplatzes darzulegen.

 

Die sich daraus ergebenden Informationen sind den Mitgliedern des zuständigen Regionalausschusses unmittelbar zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Bereits im März 2011 wurde das Bezirksamt durch die Straßenverkehrsbehörde aufgefordert, zum einem die sehr komplexe Zuwegungssituation von der Wellingsbütteler Landstraße zum V.f.W. Oberalster/ Clubhaus mit Gastronomiebetrieb, Sportplatz des Bezirks Hamburg- Nord und zum Alsterwanderweg zu prüfen und zum anderen, den hier stattfindenden Verkehr zu regulieren. Das Bezirksamt erlaubte in der Folge mittels eines Verkehrsschildes nur dem Anlieferverkehr des Gastronomiebetriebes die Zufahrt. 

 

Die Zuwegung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, ist Rettungsweg für das Albert-Schweizer-Gymnasium, wird genutzt als Anlieferweg für die Gastronomie im Clubhaus des V.f.W., außerdem als Zufahrt zum Parkplatz des V.f.W. (12 PKW- Stellplätze). Nutzer des bezirklichen Sportplatzes und Wassersportler befahren die Zufahrt und Teile des Alsterwanderweges um dort zu parken, bzw. mit  PKW´s ihre Boote zur Alster zu bringen. Die Situation verschärft sich noch, da der intensiv genutzte Alsterwanderweg direkt vor der  Einfahrt zu den genehmigten Stellplätzen des Clubhauses die Zufahrt kreuzt. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Weg ein wichtiger Schulweg für die SchülerInnen des Albert-Schweizer-Gymnasiums ist. Ein Blick auf den Stundenplan zeigt, dass sich die Frequentierung auf die 1. bis zur 11. Std. (8:00 – 17:15 Uhr) bezieht. Der Schulleiter, Herr Dr. Schieber, erläuterte, dass der Eingang an der Aula der eigentliche Haupteingang für die SchülerInnen sei.

 

Im Rahmen eines Antrages der SPD-Fraktion am 20.08.2013, die erfolgte Zuwegungsregulierung auch für Anliegerverkehr zu ermöglichen, fand bereits eine erste gemeinsame Ortsbesichtigung mit dem Sportreferat, sowie Vertretern der Fraktionen und dem V.f.W. statt. Vereinbart wurde eine Schrankenregelung, die die Öffnungszeiten der Gastronomie berücksichtigt, die Einengung der Straße mittels Eichenspaltpfählen u.a. und die Zufahrtsmöglichkeit für Vereinsmitglieder zu dem Parkplatz. Das Bezirksamt sagte zu, die Kosten für die Errichtung der Schrankenanlage einschließlich ihrer Wartung zu übernehmen. Zum Alsterwanderweg flußauf- und abwärts sollten abschließbare Poller gesetzt werden. Ein weiterer Ortstermin am 09.05.2017 wurde notwendig, da die Situation des ruhenden Verkehrs sich nicht entschärfte. Die einvernehmlich gefundenen Lösungen sind in Drucksache 20-4458 nachzulesen (Wegbegleitendes Abpollern, Wegesperre/ Schranke, Verlagerung des Müllstandortes). Als Ausführungszeitraum ist in Absprache mit dem V.f.W. Herbst 2017 vorgesehen.

 

Die genannte Zuwegung wird zudem auch von Nutzern des bezirklichen Sportplatzes sowohl als Zufahrt als auch als Parkraum verwendet. Die Parkraumproblematik bezüglich der Nutzung durch die Wassersportler, Besucher des Clubhauses und Nutzer des Bezirkssportplatzes offenbart, dass in unmittelbarer Nähe dieser Anlagen, trotz direkter Nähe zur U-Bahnstation Klein Borstel ein deutlich größerer Bedarf an Parkplätzen zu vermuten ist.

 

Die genannten Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass die Nutzung des Bezirkssportplatzes eingeschränkt wird, auch dürfen sie nicht dazu führen, dass der V.f.W. Austritte zu verzeichnen hat.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine