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Grundinstandsetzung Tangstedter Landstraße
Hier: Einwände der Anwohnerschaft wegen des Wegfalls von 198 Parkständen im öf-fentlichen Raum und Gründung der Bürgerinitiative „Neue TaLa – Platz für alle“.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 28.09.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.7

Sachverhalt

 

 

Hintergrund

Das Fachamt MR muss aus Gründen der Verkehrssicherung und Wirtschaftlichkeit in der Tangstedter Landstraße eine Grundinstandsetzung durchführen. Hierbei wird der gesamte Straßenquerschnitt betrachtet. Die politischen Gremien habe dem Fachamt neben dem Erhalt der Stadtbildprägenden Straßenbäumen (Drs. 20-4204) die Verbesserung der Radverkehrsführung – möglichst beidseitig Radfahrstreifen –Drs. 20-5430) als Planungsziel vorgegeben.

 

Die aktuell diskutierte Straßenplanung für die Tangstedter Landstraße zeigt eine zukunftsweisende, nachhaltige und dem aktuellen Mobilitätstrend gerechte Verteilung des öffentlichen Straßenraums für alle Verkehrsteilnehmer, bei der alle bestehenden Straßenbäume erhalten bleiben. Der gesamte Straßenraum der Tangstedter Landstraße erhält durch die Planung eine deutlich höhere Attraktivität.

 

Im Rahmen der Analyse für die Verkehrsplanung wurde zur Bestimmung der Auslastung des Parkraumes innerhalb des Planungsabschnittes eine Erhebung der Belegung

 

 

der Parkstände an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten im Oktober 2019 vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass der Abschnitt der Tangstedter Landstraße zwischen Wördenmoorweg und Timmerloh eine max. Auslastung von 60 % aufweist und dann bis zur Haltestelle „Wattkorn“ auf eine max. Auslastung von 81 % ansteigt.

 

 

Lediglich der 15.10. und 19.10.2019 befanden sich in den Ferien. Die Messung am Donnerstag, d. 24.10.2019 von 18 – 19 Uhr fand an einem regulären Werktag statt.

 

 

 

 

Geplanter Zustand

 

Planungsansatz

Ziel der Planungen ist es, die Fahrbahn und die Nebenflächen der Tangstedter Landstraße zu sanieren. In diesem Zusammenhang sollen die Radverkehrsanlagen, Gehwege, Bushaltestellen, Parkstände und Grünflächen unter den Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Funktionalität, Komfort, Durchgängigkeit und Befahrbarkeit ebenfalls verbessert werden. Die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen wird im Zuge der Planung ebenfalls berücksichtigt. Diese einzelnen Ziele lassen sich aufgrund der Straßenbäume und der vorherrschenden Flächenverfügbarkeit im öffentlichen Grund nicht im gesamten Planungsabschnitt konfliktfrei umsetzen.

Zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen und Gehwege sollen Radfahrende auf der Westseite (stadteinwärts) auf einem Radweg geführt werden, auf der Ostseite (stadtauswärts) soll ein Radfahrstreifen hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz der Parkstände

 


Ausschnitt der Planung Tangstedter Landstraße

 

 

Abfolge von links nach rechts:

Fußgänger, Bäume, Radweg, Fahrgasse, Fahrgasse, Radfahrstreifen, Parken/Bäume, Fußgänger

 


Konflikt

Der Wegfall von 198 der bisherigen 240 Parkstände im öffentlichen Raum entlang der Tangstedter Landstraße hat zu Kritik seitens der Anwohnerschaft geführt. Ihnen ist es ein Anliegen, dass es auch nach der Grundinstandsetzung weiterhin Parkstände im bisher gewohnten Umfang entlang der westlichen Seite der Tangstedter Landstraße gibt. Zwischenzeitlich hat sich die Bürgerinitiative „Neue TaLa - Platz für alle“ gegründet.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord befürwortet nach wie vor die Umsetzung der Planung mit dem Wegfall der Parkstände und hat einen Lösungsvorschlag, der nachfolgend dargestellt wird und in dessen Kontext einleitend neben den bereits vorgenannten und beschriebenen Planungsparametern auch Städtebau und Denkmalschutz thematisiert werden:

 

 

Die Fritz-Schumacher-Siedlung

Für die Erhaltung der Fritz-Schumacher-Siedlung wurde eine städtebauliche Erhaltungsverordnung erlassen, die Wohngebäude stehen unter Denkmalschutz, die Siedlung in ihrer Gesamtheit steht unter Ensembleschutz. Sie gilt sowohl hinsichtlich ihrer städtebaulichen als auch insbesondere bezüglich ihrer freiraumplanerischen Konzeption als herausragendes Beispiel des Siedlungsbaus des frühen 20. Jh. Entsprechend sorgsam muss sowohl mit dem baulichen Bestand als auch mit den Freiräumen umgegangen werden, die in ihrer Gesamtheit konstitutiver Bestandteil des Denkmalensembles sind.

 

 

 

Garagen und Stellplätze in der Fritz-Schumacher-Siedlung

Nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Vorgaben gemäß der städtebaulichen Erhaltungsverordnung zu Garagen und Stellplätzen. Um die von Teilen der Bewohner beklagte Stellplatzknappheit an der Tangstedter Landstraße infolge des erforderlichen Umbaus zu kompensieren, schlägt das  Bezirksamt Hamburg-Nord  vor, dass die vorhandenen Garagen-Gruppen auf privatem Grund (in den schützenswerten Vorgärten) in geringen Maß je nach Einfügungsverträglichkeit erweitert werden können. Zum Beispiel könnten anstatt der bisher 4-6 dann bis zu im Einzelfall 8 Stellplätzen pro Garagen-Gruppe genehmigt werden. Eine Vor-Ort Prüfung hat ergeben, dass dieses Vorgehen mit den städtebaulich-landschaftsplanerischen Zielen vereinbar ist.


 

Vorgaben zu Garagen und Stellplätzen in der Fritz-Schumacher-Siedlung

 

Erweiterungspotenzial Stellplätze / Garagen auf Privatgrund

 

 

Abstimmung des Verwaltungsvorschlags mit dem Denkmalschutzamt

Auf Grundlage einer Ortsbegehung wurde ein Potenzial von 46 Stellplätzen als Erweiterung der bestehenden Garagen-Gruppen ermittelt. Dieser Vorschlag wurde mit dem Denkmalschutzamt beraten und diskutiert.

 

Das Denkmalschutzamt wird dem Vorschlag nicht in dem aufgezeigten Maß folgen, da keine weiteren versiegelten Flächen in den Vorgartenzonen akzeptiert werden, die den prägenden Charakter der denkmalgeschützten Gartenstadt ausmachen. Die Herausforderungen, die sich mit dem Wegfall der Parkstände im Rahmen der Grundinstandsetzung entlang der Tangstedter Landstraße ergeben, können nicht durch weitere Eingriffe und Maßnahmen in den Gärten der denkmalgeschützten Fritz-Schumacher-Siedlung gelöst werden. Weitere Stellplatzanlagen neben den bereits bestehenden Garagen-Gruppen sind für das Denkmalschutzamt überhaupt nicht genehmigungsfähig.

 

Die vorhandenen baulichen Anlagen zum Abstellen von Pkw in den Gärten sind aus Sicht des Denkmalschutzamts bereits als Beeinträchtigung der denkmalwerten Freiflächen der Fritz-Schumacher-Siedlung zu bewerten. Denn entlang der Tangstedter Landstraße gibt es in den Gärten einen lebhaften Mix aus Garagen, Garagengruppen, Carports und Stellplätzen in ganz unterschiedlichen Ausführungen und Qualitäten, die nicht mit den Denkmalschutzzielen vereinbar sind. Die Erweiterung dieser Abstellmöglichkeiten würde eine weitere Beeinträchtigung der Siedlung mit sich bringen und wird daher vom Denkmalschutzamt ausgeschlossen.

 

 

 

Ergebnis

Ein Lösungsansatz, den das Denkmalschutzamt prüfen würde, könnte darin bestehen, bei den bereits vorhandenen Standorten der sog. „Garagen-Gruppen“ auf Privatgrund wenige zusätzliche Stellplätze durch eine bessere Anordnung bei gleichzeitiger Erhöhung der baulichen Einheitlichkeit und Qualität im Bau der Stellplatzflächen herzustellen, ohne dabei zusätzlich in die Gärten einzugreifen.

 

Unter Beachtung der restriktiven Anforderungen des Denkmalschutzamtes können nach grober Schätzung leider nur ca. 20 weitere Stellplätze in den bestehenden Garagen-Gruppen hergestellt werden, ohne das Hecken und Sträucher entfernt werden und ohne das weitere Gartenflächen in Anspruch genommen werden müssen.

 

Darüber hinaus fordert das Denkmalschutzamt, im Zuge der Planung der Grundinstandsetzung der Tangstedter Landstraße zumindest in Teilbereichen über weitere Parkstände am westlichen, stadteinwärts verlaufenden Straßenrand nachzudenken. Diese Überlegung des Denkmalschutzamtes scheidet aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord aus, da damit zwangsweise Baumfällungen entlang der Tangstedter Landstraße verbunden wären.

 

 

Verfahrensvorschlag

Die Genossenschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung kann unter den vorgenannten Bedingungen ein Konzept erarbeiten, um in den bestehenden „Garagen-Gruppen“ weitere Stellplätze zu schaffen. Auf Basis dieses Konzeptes kann die Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt sowie dem Bezirksamt Hamburg-Nord erfolgen.

 

 


 

Potenzialanalyse zur Erweiterung und Ergänzung der bestehenden  Garagen-Gruppen entlang der Tangstedter Landstraße

 

 Garagen- und Stellplatz-Potenzial auf Privatgrund

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel wird um Kenntnisnahme und Begleitung des weiteren Verfahrens gebeten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Lokalisation Beta
Tangstedter Landstraße Timmerloh Eimsbüttel

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