20-4452

„Grundinstandsetzung Maienweg, zw. Am Hasenberge und Ratsmühlendamm“, Planungsänderung im Knoten Maienweg/Ratsmühlendamm

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die schlussverschickte Planung zur „Grundinstandsetzung Maienweg, zwischen Am Hasenberge und Ratsmühlendamm“ wurde vom RegA FuLa am 03.04.2017 zur Kenntnis genommen.

 

Trotz zweier im Vorwege zur Schlussverschickung stattgefundener Abstimmungsgespräche wurden nun im Zuge der signaltechnischen Planung des Knotenpunktes Maienweg / Ratsmühlendamm / Brombeerweg / Erdkampsweg vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Verkehrsdirektion Einwände gegen die schlussverschickte Planung – bezogen auf die Radverkehrsführung im Knotenbereich Maienweg/Ratsmühlendamm – vorgebracht. Eine Umsetzung der schlussverschickten Planung wäre gemäß Stellungnahme der beiden Fachbehörden mit Nachteilen für den lichtsignalgesteuerten Bereich des Knoten verbunden:

 

-          Der Knoten ist bereits seit dem Umbau 2014 aufgrund seiner Komplexität für den Radverkehr sehr herausfordernd und musste bereits in der Signaltechnik nachgebessert werden. Durch das Versetzen der Linksabbiegetasche in Richtung Brombeerweg wird befürchtet, dass Radfahrer in Richtung Brombeerweg ihr Signal nicht mehr finden und mit dem Geradeausverkehr aus dem Maienweges in Konflikt geraten.

-          Für den geradeausfahrenden Radverkehr entfällt die eindeutige Radfahrersignalisierung. Er wird sich zukünftig an den Kfz-Signalen orientieren müssen.

-          Bei einem entstehenden Rückstau des Rechtsabbiegers im Maienweg wird der geradeausführende Radfahrstreifen durch KFZ blockiert, so dass Komfort und Sicherheit des Radverkehrs beeinträchtigt würden.

-          Es könnte somit ein neuer Konfliktpunkt zwischen den rechtsabbiegenden Kfz und dem geradeausfahrenden Radverkehr entstehen. Die rechtsabbiegenden Kfz müssten regelmäßig den Radfahrstreifen kreuzen, um sich rechts neben dem geradeaus fahrenden Radverkehr einzuordnen.

 

Aus straßenbaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, wenn der Radfahrstreifen und Rechtsabbieger am östlichen Rand des Maienweges an den vorhandenen Radfahrstreifen und Rechtsabbieger anschließen. Der Radfahrstreifen liegt dann am äußeren, rechten Fahrbahnrand, der Fahrstreifen für den Rechtsabbieger liegt links vom Radfahrstreifen.

Die Aufstelltasche für den indirekt linksabbiegenden Radverkehr aus dem westlichen Ratsmühlendamm kann in seiner ursprünglichen Lage – am Fahrbahnrand – verbleiben und hat damit eine gute Sicht auf seine Signalisierung.

Die durch den LSBG und die VD angeregte Veränderung der Planung trägt zu einer Optimierung der Signalisierung bei.

 

Zur Verdeutlichung sind beide Planungen (Schlussverschickte Planung und die überarbeitete Planung) in den anliegenden Lageplanausschnitten dargestellt. Die betreffenden Planungsänderungen sind „rot“ umrandet.

 

 

Da die angepasste Planung aufgrund von Terminzwängen und einer nahezu abgeschlossenen Ausführungsunterlage bereits im Vorwege des RegA FuLA den Fraktionen zur Kenntnisnahme gegeben worden ist, wird die angepasste Planung auf diesem Wege nur noch zur Kenntnis gegeben.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge