20-4570

„Grundinstandsetzung Maienweg, zw. Am Hasenberge und Ratsmühlendamm“, Erhalt der Linde im Nordostquadranten des Knotens Maienweg/Am Hasenberge

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Stellungnahme zur Drucksache 20-4317 (Straßenplanung Maienweg: Baumerhalt prüfen!) wurde dem RegA FuLA am 12.06.2017 zur Kenntnis gegeben. Der RegA FuLA stimmt einer Kenntnisnahme nur unter der Voraussetzung zu, dass nochmals eingehend geprüft werde, welche Varianten zum Baumschutz der Linde auf der Nordostseite des Knotenpunktes Maienweg / Am Hasenberge umgesetzt werden können.

 

      Begründung der Vorzugsvariante

 

Bei der Vorzugsvariante wurde der Radverkehr mittels Radfahrstreifen auf die Fahrbahn verlegt. Der Straßenquerschnitt wurde von der westlichen Hochbordkante ausgehend entwickelt und der neue, breitere Querschnitt in Richtung Osten verschoben, um eine sichere Führung des Radverkehrs bei geringstmöglichem Verlust von Bäumen und Parkständen zu erreichen.

 

      Verlegung bzw. Verbreiterung der nördlichen Fußgängerfurt zum Erhalt der Linde

 

Die Verlegung der Fußgängerfurt in Richtung Westen führt zu Nachteilen im Bereich des lichtsignalgeregelten Knotenpunktes, wie Unterbrechung der Gradlinigkeit des Fußgängerverkehrs (Fußgänger vermeiden Umwege), Verschlechterung der Sichtbeziehungen zwischen motorisiertem Verkehr und den querenden Fußgängern, Verlängerung der Räumzeit für den – auf der Fahrbahn fahrenden – Radverkehr und damit Reduzierung der Leistungsfähigkeit des lichtsignalgeregelten Knotenpunktes. Gemäß Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RILSA) sollten Fußgängerfurten vom Rand der parallel verlaufenden Straße möglichst wenig abgerückt werden. Bei gemeinsamer Führung von Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr können Furten bis zu 5 m vom Fahrbahnrand abgesetzt werden, um die Aufstellfläche für einen abbiegenden Personenkraftwagen zu schaffen. Das Abstandsmaß (zwischen Fahrbahnrand Am Hasenberge und Furt) beträgt bei der dem Ausschuss vorgelegten Planung bereits 4 m. Um den Eingriff im Kronenbereich der Linde zu reduzieren und um eine barrierefreie Ausgestaltung der Wartefläche zu gewährleisten, müsste die Furt mindestens um weitere vier Meter in Richtung Norden verlegt werden und würde damit das tolerierbare Maß deutlich überschreiten.

 

Weder die Verlegung, noch die Verbreiterung der Fußgängerfurt – bei einem Erhalt der Linde – führen zu einer sicheren Verkehrslösung und sind aus straßenbaulicher Sicht nicht tragbar.

 

      Verschwenken der Trasse zum Erhalt der Linde

 

Das Verschwenken der Trasse in Richtung Westen wurde in der folgenden Skizze aufgetragen, um die Auswirkungen auf den gesamten Straßenraum darzustellen. Die Linde auf der Nordostseite bleibt erhalten, dagegen müssen auf der gegenüberliegenden Westseite zwei Bäume gefällt werden. Durch die Verschiebung der Trasse in Richtung Westen, entfallen im Verschwenkungsbereich zusätzlich sechs Parkstände auf der Westseite. Die Anpassung des Knotenpunktes Maienweg/Am Hasenberge muss in größeren Umfang, wie in der dem RegA FuLA vorgelegten Planung, erfolgen. Diese Trasse bringt erheblich mehr Nachteile für die Straßenplanung, wie z.B. eine unstetige Linienführung, Sichtbeziehungen (aus Richtung Ratsmühlendamm) zur Lichtsignalanlage im verschwenkten Knoten werden reduziert, Kostensteigerungen, enge Platzverhältnisse auf der Nordseite im Verschwenkungsbereich und damit keine Neuanlage von Baumscheiben und zusätzliche Leitungsverlegungen. Die dem Ausschuss vorlegte Vorzugsvariante, passt sich dem Bestand optimal an, so dass die verschiedenen Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Berücksichtigung finden.

Da nach der o.a. Prüfung weder ein Verschwenken der Trasse noch die Verlegung und/oder Verbreiterung der nördlichen Fußgängerfurt zum Erhalt der Linde führen, wurde zusätzlich ein unabhängiger Baumgutachter beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

      Stellungnahme Hagen Baumbüro GmbH:

 

„Die Linde Nr. 108 befindet sich innerhalb einer stark verdichteten und umfangreich versiegelten Baumscheibe zwischen Geh- und Radweg. Der Geh- und Radweg zeigt bereits erhebliche Mängel durch oberflächennahe Wurzeln. Vereinzelte Teile des Geh- und Radweges wurden bereits zurückgebaut und durch eine Grandschicht ersetzt.

 

Frontansicht der Linde

 

Stammfußbereich

 

Die aktuelle Planung sieht vor, dass im Rahmen der Grundinstandsetzung der Straße der Radverkehr aus den Nebenanlagen auf die Fahrbahn verlegt wird. Dadurch muss die vorhandene Bordsteinführung angepasst werden.

 

Gem. vorliegender Planung rückt die neue Bordsteinkante bis ca. 1,50 m an den Stammfuß der Linde Nr. 108 heran. Abweichend zur zeichnerischen Darstellung im Lageplan ragt der Stammfuß der Linde jedoch bis an die vorhandene Grenze zwischen Rad- und Fußweg. Somit ist von einem tatsächlichen Abstand zwischen neuer Bordsteinkante und Stammfuß der Linde von ca. 1,0 m auszugehen.

 

Zur Herstellung einer Bordsteinkante sowie zur Gewährleistung eines tragfähigen Unterbaus im Randbereich der Fahrbahn wird in der Regel von einem zusätzlichen Arbeitsraum von ca. 50 cm ausgegangen, so dass die Abgrabungskante bis auf ca. 50 cm an den Stammfuß der Linde heranrückt. Die Tiefe der Abgrabungen beträgt im Bereich von Fahrbahnen mindestens 70 cm.

 

 

Der bereits zurückgebaute Radweg sowie die augenscheinlich zu erkennenden oberflächennahen Wurzeln deuten bereits an, dass im Bereich der geplanten Abgrabungskante mit einem Wurzelaufkommen der Linde zu rechnen ist.

 

Aufgrund der umfangreichen Versiegelung und Verdichtung ist erfahrungsgemäß von einem kompakten und oberflächennah angesiegelten Hauptwurzelwerk auszugehen. Im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen können somit massive Wurzelschäden nicht ausgeschlossen werden.

 

Obwohl Linden zu den Baumarten gehören, die auf Eingriffe in den Wurzelbereich meist gut reagieren, nimmt die Fähigkeit zur Wurzelneubildung und zur Abschottung der verletzten Bereiche mit Dicke der Wurzel ab, so dass die Gefahr der nachhaltigen Schädigung mit zunehmender Stammnähe des Eingriffs wächst. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits im Laufe der Zeit durch Arbeiten an Leitungstrassen Vorschäden an der Linde entstanden sind.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Planung kann ein möglicher Erhalt der Linde zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, jedoch wird im Hinblick auf die zu erwartenden Schäden und der damit einhergehenden kurz- bis mittelfristigen Folgen davon dringend abgeraten.

 

Eine Verschiebung der Fahrbahn in westlicher Richtung würde die Situation im Bereich der Linde Nr. 108 zwar entspannen, jedoch resultieren daraus ähnliche Probleme auf Kosten der westlich zur Fahrbahn angrenzenden Bäume.

 

Sofern der Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt werden soll, wird zur Durchführung einer nachhaltigen Planung in Verbindung mit einer fachgerechten Neupflanzung die Fällung der Linde Nr. 108 empfohlen.“

 

 

      Zusammenfassung

 

Im Rahmen der Vorplanung und der weiterentwickelten Entwurfsplanung wurden mehrere Varianten aufgetragen und intensiv untersucht. Die Ausgestaltung der beiden angrenzenden lichtsignalgeregelten Knotenpunkte wurde in verschiedenen Abstimmungen mit den Fachbehörden abgewogen und deren Ergebnisse in die Planung eingearbeitet. Die Straßenplanung wurde in jeder Planungsphase unter dem Grundprinzip einer sicheren Führung des Radverkehrs bei „geringstmöglichem Eingriff in den Baumbestand und in dem Parkraum“ durchgeführt. Die dargestellte Vorzugsvariante ist das Ergebnis der vielen einzelnen Abstimmungen, der 1.Verschickung sowie der Schlussverschickung.

 

Nach der nun erfolgten, neuerlichen Prüfung der vom RegA FuLA vorgeschlagenen Aspekte zum Erhalt der Linde nordöstlich des Knoten Maienweg/Am Hasenberge ist weiterhin festzustellen, dass ein Erhalt der Linde bei gleichzeitiger Einrichtung neuer Radverkehrsanlagen im Maienweg sowie der Berücksichtigung o.a. planerischen Grundprinzipien nicht realisierbar ist.

 

Sollte entgegen der abermals begründeten und zur Umsetzung der abgestimmten Planung zwingend erforderlichen Fällung der Linde Nr. 108 die Kenntnisnahme verweigert werden, so kann eine Grundinstandsetzung des Maienweges, die gleichzeitig die Anlage von beidseitigen Radfahrstreifen umfasst, baulich nicht umgesetzt werden.

 

Dies bedingt ferner das Aufstellen einer neuen Planung und einer damit verbundenen deutlichen Verzögerung bei der baulichen Umsetzung sowie einer zusätzlichen Kostensteigerung.

 

Da sich die Maßnahme bereits in der Phase der Ausführungsplanung befindet und am 04.07.2017 beim Bezirksamt Hamburg-Mitte zur Technischen Aufsicht vorliegen muss, um den engen Terminplan bis zum Baubeginn für Oktober 2017 zu halten, wurden die Fraktionen des RegA FuLA im Vorwege des Ausschusses beteiligt und kurzfristig um Kenntnisnahme bis zum 30.06.2017 gebeten.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Keine