20-4415

Grundinstandsetzung Maienweg, zw. Am Hasenberge und Ratsmühlendamm Antwortbeitrag zu Drs. 20-4317

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

In der Drucksache 20-4317 wird das Bezirksamt Hamburg-Nord um Prüfung zu Varianten in der Straßenplanung gebeten, mit dem Ziel einer möglichst geringen Anzahl von Baumfällungen im Maienweg.

 

Grundsätzlich ist es Ziel einer Planung durch Umgestaltung des Straßenraumes, Fahrbahnflächen, einschließlich der Fußgänger- und Radverkehrsanlagen unter den Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Funktionalität, Komfort, Durchgängigkeit und Befahrbarkeit zu verbessern, so dass die verschiedenen Ansprüche, auch unter Berücksichtigung der mobilitätseingeschränkten Menschen, erfüllt werden. Diese einzelnen Ziele lassen sich, aufgrund der beengten Platzverhältnisse im öffentlichen Grund und der Straßenbäume, nur eingeschränkt umsetzen.

 

Die Prüfung hatte folgendes Ergebnis:

 

 

Zu 1:

Auf die Entwurfsplanung des signalisierten Knotens Maienweg/Am Hasenberge haben verschiedene planerische Randbedingungen Einfluss, wie die Anlage einer umwegfreien geradlinigen Führung des Fußgängerverkehrs, eine Mindestgröße der Fußgänger-Aufstellflächen, eine barrierefreie Gestaltung des Knotenpunktes und das Erreichen guter Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern.

 

In der Drucksache wurde angeregt, die Fußgängerfurt im Maienweg weiter nach Norden zu verschieben oder breiter auszugestalten, so dass der Baum im Nord-Ost-Quadranten im Knoten Maienweg/Am Hasenberge erhalten werden kann.

 

Dieser Vorschlag führt dazu, dass die Geradlinigkeit der Fußgängerführung  auf der Nordseite der Straße „Am Hasenberge“ nicht erhalten werden kann. Gleichzeitig werden die Sichtbeziehungen zwischen motorisierten Verkehr und Fußgängerverkehr – aufgrund der weiter vom Knoten abgesetzten Furt - reduziert. Die Leistungsfähigkeit der LSA würde reduziert werden, weil der Radverkehr im Maienweg einen längeren Weg im Knotenpunkt zurücklegen müsste. Diese Argumentation führt dazu, dass der Vorschlag der Verlegung der Furt weiter in nördlicher Richtung nicht weiter verfolgt werden kann.

 

Das in der Drucksache angeregte Verschwenken der Fahrbahn nach Westen hätte die Fällung von weiteren Bäumen auf der Westseite zur Folge.

 

 

Zu 2.:

Die Anbindung des Maienweg an den Knoten Ratsmühlendamm/Brombeerwerg wurde bereits während des gesamten Planungsprozesses genau und detailliert untersucht. Auch an dieser Stelle sind Randbedingungen/Planungsziele zu berücksichtigen, die einen erheblichen Einfluss auf die Planungsgestaltung haben. Das sind z.B. Querschnittsgestaltung, einschließlich der Anlage eines beidseitigen Radfahrstreifens, der Anschluss an den Bestand, die Leistungsfähigkeit des Knotens, der geringe vorhandene Querschnitt im Bereich der Haus-Nummern 318 und 319.

 

 

Die Planung wurde so in den Bestand „eingepasst“, unter Berücksichtigung der o.g. Ziele und des geplanten Querschnittes. Das hat die Fällung von 6 Bäumen zur Folge. Ein sog. Verschwenken der Straße kann nicht in einem kurzen Abschnitt erfolgen, sondern müsste „großzügiger“ erfolgen. Das würde dazu führen, dass auf einer Seite Bäume möglicherweise erhalten werden können, auf der gegenüberliegenden Seite jedoch vermehrte Fällungen erforderlich werden. Der in der Drucksache 20-4317 formulierte Vorschlag kann daher nicht in die Planung einfließen. 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

 

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