20-5217

Grundinstandsetzung Habichtstraße / Nordschleswiger Straße - zukunftsfähige Infrastruktur auch für Radfahrer und Fußgänger schaffen Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der FDP-Gruppe befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1) Die Bezirksversammlung lehnt einen gemeinsamen Geh- und Radweg an der Habichtstraße ab und fordert den Bezirksamtsleiter auf, sich beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer dafür einzusetzen, dass eine neue Planung vorgelegt wird, die den Rad- und den Fußverkehr trennt. Soweit für die Erreichung dieses Ziels Grunderwerb notwendig ist, sollen umgehend Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern aufgenommen werden. Soweit die Verlegung der denkmalgeschützten Grundstücksmauer der Köster-Stiftung notwendig ist, sollen entsprechende Gespräche mit den Denkmalschutzamt aufgenommen werden.

Begründung:

Am 9. Oktober 2017 stellte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg die Planungen für die Grundinstandsetzung der Habichtstraße und der Nordschleswiger Straße vor. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere die Schaffung einer zukunftsfähigen Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger mit diesen Planungen verfehlt wird. Sowohl die örtliche Politik, als auch ortsansässige Bürgerinnen und Bürger und Interessenverbände wie Fuß e.V. und ADFC haben an Teilen der Planung erhebliche Kritik geäußert und Änderungen eingefordert. Insbesondere die gemeinsamen Geh- und Radwege im Bereich von Köster-Stiftung und Techniker Krankenkasse, also auf der Habichtstraße zwischen der Bramfelder Straße und der Meisenstraße, und der häufige Wechsel zwischen Hochbordradweg und Fahrradstreifen stieß auf Kritik.

Beim gemeinsamen Radweg wurde die Gefahr für Fußgänger durch Radfahrer und die Verkehrsbehinderung der Radfahrer durch Fußgänger kritisiert. Der Abschnitt ist auf der einen Straßenseite für die vielen älteren Bewohner des Kösterstifts und auf der anderen Straßenseite für Mitarbeiter der Techniker Krankenkasse der Weg zur U-Bahnstation Alter Teichweg und wird deshalb relativ hoch frequentiert. Zum anderen ist er aber auch Arbeitsweg für viele Radfahrer, die in der City Nord arbeiten. Für eine Trennung von Geh- und Radweg ist Grunderwerb nötig, wobei der Vertreter des LSBG ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Mittel dafür einzuwerben unproblematisch sei. Der Geschäftsführer der Köster-Stiftung, Herr Detjens, wies in der Sitzung darauf hin, dass er es für wahrscheinlich halte, dass der Stiftungsvorstand einem entsprechenden Verkauf zustimmen würde. Ob mit der Techniker Krankenkasse bereits Gespräche geführt wurden, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden. Soweit die denkmalgeschützte Begrenzungsmauer des Stiftungsgeländes versetzt werden muß, sollte dies über Gespräche mit dem Denkmalschutzamt erreicht werden können.

Der in der Planung vorgesehene ständige Wechsel zwischen Hochbordradwegen und Fahrradstreifen, mit dem auch ein häufiger Richtungswechsel bei der Fahrt verbunden ist, macht das Radfahren unattraktiv und widerspricht damit dem Ziel, den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Beschluss bezieht sich auf die schlussverschickte Planung zum Projekt „Habichtstraße“ zwischen Hellbrookstraße und der Brücke über die Osterbek, die die Vertreter des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) am 9. Oktober 2017 im Regionalausschuss Barmbek / Uhlenhorst / Hohenfelde / Dulsberg vorgestellt haben.

 

Gemäß dieser Planung soll auf weiten Strecken der Habichtstraße mit der Grundinstandsetzung beidseitig ein gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet werden. Diese Lösung ist einvernehmlich zwischen der  zuständigen Behörde und der Behörde für Inneres und Sport - Polizei (BIS) abgestimmt worden. Sie beruht im Wesentlichen darauf, dass die Anzahl der Kfz-Fahrstreifen nicht reduziert werden kann und die beidseitig vorhandenen geschlossenen Baumreihen und die darin eingebetteten Pkw-Stellplätze erhalten werden sollen.

 

Der Bau von getrennten Rad- und Gehwegen wäre nur nach einem umfangreichen Erwerb von Flächen privater Anlieger / Eigentümer beidseitig der Habichtstraße möglich.

Der LSBG hat daher Kontakt zu allen betroffenen anliegenden Grundeigentümern aufgenommen mit dem Ziel, einen ca. 1 bis 2 Meter breiten Streifen (je nach örtlicher Gegebenheit) anzukaufen. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Die Grunderwerbsverhandlungen werden anschließend vom zuständigen Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) geführt.

 

Da im Bereich der Köster-Stiftung die denkmalgeschützte Mauer am Vorgarten versetzt, bzw. neu errichtet werden müsste, ist auch das Denkmalschutzamt beteiligt worden. Das Denkmalschutzamt lehnt jegliche Veränderung an der Einfriedungsmauer ab.

 

Zu weiteren Details und anderen damit zusammenhängenden Fragestellungen zur Grundinstandsetzung der Habichtstraße wird auf die Stellungnahmen der zuständigen Behörde zu den Bezirks-Drs. 20-5047, 20-5048 und 20-5049 verwiesen.

 

Unabhängig vom Ausgang der Grunderwerbsverhandlungen sollen die Planungen zur Grundinstandsetzung der Habichtstraße (und der sich anschließenden Planungen in der Nordschleswiger Straße und der Wandsbeker Allee) voraussichtlich im Jahr 2019 umgesetzt werden. Ein eventueller Grunderwerb, dessen Verhandlungen sich gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum hinziehen würden, würde es ermöglichen, die bisher geplanten gemeinsamen Geh- und Radwege zu getrennten Rad- und Gehwegen umzubauen. An den übrigen Bestandteilen wären keine Änderungen erforderlich, so dass auch ein späterer Umbau möglich und wirtschaftlich zu vertreten wäre.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann