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Grundinstandsetzung Habichtstraße / Nordschleswiger Straße - zukunftsfähige Infrastruktur auch für Radfahrer und Fußgänger schaffen Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der FDP-Gruppe befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1) Die Bezirksversammlung lehnt einen gemeinsamen Geh- und Radweg an der Habichtstraße ab und fordert den Bezirksamtsleiter auf, sich beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer dafür einzusetzen, dass eine neue Planung vorgelegt wird, die den Rad- und den Fußverkehr trennt. Soweit für die Erreichung dieses Ziels Grunderwerb notwendig ist, sollen umgehend Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern aufgenommen werden. Soweit die Verlegung der denkmalgeschützten Grundstücksmauer der Köster-Stiftung notwendig ist, sollen entsprechende Gespräche mit den Denkmalschutzamt aufgenommen werden.

 

Begründung:

Am 9. Oktober 2017 stellte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg die Planungen für die Grundinstandsetzung der Habichtstraße und der Nordschleswiger Straße vor. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere die Schaffung einer zukunftsfähigen Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger mit diesen Planungen verfehlt wird. Sowohl die örtliche Politik, als auch ortsansässige Bürgerinnen und Bürger und Interessenverbände wie Fuß e.V. und ADFC haben an Teilen der Planung erhebliche Kritik geäußert und Änderungen eingefordert. Insbesondere die gemeinsamen Geh- und Radwege im Bereich von Köster-Stiftung und Techniker Krankenkasse, also auf der Habichtstraße zwischen der Bramfelder Straße und der Meisenstraße, und der häufige Wechsel zwischen Hochbordradweg und Fahrradstreifen stieß auf Kritik.

Beim gemeinsamen Radweg wurde die Gefahr für Fußgänger durch Radfahrer und die Verkehrsbehinderung der Radfahrer durch Fußgänger kritisiert. Der Abschnitt ist auf der einen Straßenseite für die vielen älteren Bewohner des Kösterstifts und auf der anderen Straßenseite für Mitarbeiter der Techniker Krankenkasse der Weg zur U-Bahnstation Alter Teichweg und wird deshalb relativ hoch frequentiert. Zum anderen ist er aber auch Arbeitsweg für viele Radfahrer, die in der City Nord arbeiten. Für eine Trennung von Geh- und Radweg ist Grunderwerb nötig, wobei der Vertreter des LSBG ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Mittel dafür einzuwerben unproblematisch sei. Der Geschäftsführer der Köster-Stiftung, Herr Detjens, wies in der Sitzung darauf hin, dass er es für wahrscheinlich halte, dass der Stiftungsvorstand einem entsprechenden Verkauf zustimmen würde. Ob mit der Techniker Krankenkasse bereits Gespräche geführt wurden, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden. Soweit die denkmalgeschützte Begrenzungsmauer des Stiftungsgeländes versetzt werden muß, sollte dies über Gespräche mit dem Denkmalschutzamt erreicht werden können.

Der in der Planung vorgesehene ständige Wechsel zwischen Hochbordradwegen und Fahrradstreifen, mit dem auch ein häufiger Richtungswechsel bei der Fahrt verbunden ist, macht das Radfahren unattraktiv und widerspricht damit dem Ziel, den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.