21-0526

Grüne Fassade für den Neubau des Jugendclub Wittenkamp
Kleine Anfrage 21-0526 nach § 24 BezVG von Caroline Mücke-Kemp, Stefan Baumann (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Grün-Rot möchte im Zusammenhang mit der Neubauplanung des Jugendclubs Wittenkamp nicht nur eine intensive Dachbegrünung umgesetzt haben, sondern diese Intensität ebenso auf die Fassade übertragen wissen. Zweifelsohne sorgen grüne Fassaden für die Verbesserung des Stadtklimas, gleichwohl sind bei diesen Planungen wirtschaftliche Betrachtungen nicht außer Acht zu lassen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter: 

 

  1. Wie weit sind die Überlegungen/Planungen für den Abbruch bzw. Neubau des Jugendclubs Wittenkamp in Barmbek - Nord? Wenn möglich, bitte entsprechend den derzeitigen Planungsstand an den Leistungsphasen der HOAI skizzieren.

 

Aktuell wird die Leistungsphase (LPH) 2 Vorplanung erarbeitet.

 

  1. Wie hoch sind die derzeitigen Kostenschätzungen für den Abbruch bzw. den Neubau des Jugendclubs?

 

Eine Kostenschätzung nach DIN 276 wird im Rahmen der Vorplanung aufgestellt.

 

  1. Wie viel Bruttogeschossfläche bzw. wie viel Nutzfläche (bitte jeweils in qm angeben) sollen dort entstehen?

 

Nach der aktuellen Raumplanung entsteht ein zweistöckiges Objekt mit einer Bruttogrundfläche in Höhe von ca. 680 Quadratmetern.

  1. Wie sieht die weitere Terminplanung für das Projekt aus? Wann sollen Abbruchgenehmigung, Baugenehmigung, Abbruch, Spatenstich und Eröffnung erfolgen?

 

Zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie als LPH 0 sowie der Planungen bis zur Entwurfsplanung LPH 3 hat die Senatskanzlei dem Bezirksamt Honorarmittel aus der Zentralen Investitionsreserve zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Entwurfsplanung nach HOAI sieht eine Berechnung der Kosten nach DIN 276 vor, auf deren Grundlage und unter Berücksichtigung der Drucksache Kostenstabiles Bauen Finanzmittel für die weiterführenden Planungen und die Realisierung eingeworben werden können.

 

  1. Wird das Bezirksamt Hamburg-Nord die Abbruch- und Neubauplanung selbst vornehmen oder hier einen Realisierungsträger beauftragen? Wenn ein Realisierungsträger beauftragt werden soll, wer soll dies umsetzen?

 

Das Bezirksamt hat das Amt für Hochbau und Bauordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Projektsteuerung und –leitung bis zur LPH 3 beauftragt.

 

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits Erfahrung in der Pflege von intensiven bzw. extensiven Gründächern bei eigen genutzten Objekten des Bezirksamts? Wenn ja, in welchen Abständen wird hier durch wen die Pflege vorgenommen und wie hoch sind die dabei anfallenden Kosten?

 

Nein, das Bezirksamt hat bislang keine Erfahrungen in der Pflege von begrünten Dächern oder Fassaden bei eigengenutzten Gebäuden.

 

  1. Welche Pflegemaßnahmen braucht ein intensiv begrüntes Dach bzw. eine intensiv begrünte Fassade? Bei der Fassadenbegrünung den Pflegeaufwand bitte getrennt nach fassadengebundener und bodengebundener Begrünung darstellen. Wie hoch schätzt das Bezirksamt Hamburg-Nord die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen jeweils ein?

 

Das Bezirksamt prüft im Rahmen der Entwurfsplanung die intensive Begrünung des Daches sowie mindestens einer dafür geeigneten Fassade gemäß dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 - Drucksache 21-0433. Dazu gehört auch die Betrachtung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten.

 

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des skizzierten Pflegeaufwands am Jugendclub Wittenkamp?

 

Sie Antwort zu Frage 7.

 

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord für die Realisierung des Projekts bereits Mittel bei Fachbehörden oder Stellen des Bundes eingeworben? Wenn ja, bei wem und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

 

Sie Antwort zu Frage 4.