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Grünanlage Erikastraße (Eppendorfer Mühlenteich)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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08.01.2024
Sachverhalt

 

Hier.:  1.) Fällung einer zweistämmigen Pappel

 2.) Ausführungsplanung ‚Eine Grünfläche für alle

 

Zu 1.)

 

Der Fachbereich Stadtgrün beabsichtigt in der Grünanlage Erikastraße gegenüber dem derzeitigen Schwanenquartier zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Fällung einer Hybrid-Pappel.

 

Die zweistämmige Pappel (StU 379/348 cm, Baumkatasternummer [40550018]-510) weist in der Stämmlingsvergabelung eine eingewachsene Rinde auf. Zur Sicherung dieser Vergabelung ist in dem die Örtlichkeit prägenden Baum bereits langjährig eine Kronensicherung verbaut. Das Regel-Austauschintervall für derartige Kunststoff-Kronensicherungen beträgt gemäß Herstellerangabe 8 Jahre. Bereits im Jahr 2019 musste jedoch die Kronensicherung vorzeitig getauscht werden, da sie unter starker Spannung stand. Nun ist festzustellen, dass auch die 2019 eingebaute Kronensicherung erneut unter Spannung steht, was als starkes Indiz für ein kontinuierliches Absinken des Stämmlings gewertet wird, in dessen Folge mit einem Bruchversagen gerechnet werden muss.

 

Aufgrund des Standortes unmittelbar an einem stark frequentierten Grünanlagenweg sowie der direkten Benachbarung zu dem Dienstgebäude des Schwanenwesens, aber auch aufgrund der starken Dimension des ausbruchgefährdeten, wegseitigen Stämmlings (geschätztes Frischgewicht >10 t) ist im Fall eines Bruchversagens von einem erheblichen Schadenspotential auszugehen.

 

Da sich die prognostizierbaren Reststandzeit des Baumes von lediglich 5-8 Jahren auch bei Durchführung stark eingreifender Schnittmaßnahmen sowie der Installation zusätzlicher aufwändiger Kronensicherungen nicht verlängern würde und zudem während dieser Zeit ein erhebliches Restrisiko verbleiben würde, ist der Fachbereich Stadtgrün zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Entnahme des Baumes unumgänglich ist und hat, da der Baum in einem Biotop steht, bei dem Naturschutzamt der BUKEA eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für eine Entnahme in der Fällsaison 23/24 beantragt.

 

Eine Ersatzpflanzung erfolgt in gleicher Anlage an geeignetem Standort in der Pflanzsaison 2024/25 - die mit der Ausnahmegenehmigung verbundenen Auflagen (z.B. das ein Teil des Stammholzes als liegendes Totholz verbleiben soll) werden vor Ort umgesetzt.

 

Zu 2.)

 

Die Grünanlage Eppendorfer Mühlenteich ist entsprechend der mit der Initiative ‚Eine Grünfläche für alle erzielten Einigung am Zugang zur Erikastraße erweitert worden, indem eine bisher vom angrenzenden Tennisverein genutzte Fläche nun der Grünanlage zugeschlagen wurden.

 

In einem ersten Schritt wurde bisher der Ballfangzaun rückgebaut und Bänke aufgestellt, sodass die Wiese bereits genutzt werden kann. Nach Abschluss der Ausführungsplanung und Abstimmung mit der Initiative soll im Frühjahr 2024 nun die Gehölzpflanzung als Sichtschutz an der Grenze zu dem Tennisverein angelegt werden und die vereinbarte Grandfläche mit Sitzbänken und Fitnessinsel hergestellt werden. Da sich zudem herausgestellt hat, dass die Mauer zum Grünstreifen der Erikastraße marode ist, wird diese im Rahmen der Maßnahme abgerissen und durch eine neue Mauer aus Granitblöcken ersetzt.

 

Mit den Pflanzarbeiten soll im Frühjahr 2024 begonnen werden, die Landschaftsbauarbeiten werden abhängig von der Witterung im Sommer 2024 abgeschlossen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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