22-1835

Grün- und Uferbereich am Osterbekkanal auf Höhe der Hufnerstraße 49 Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der AfD-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

:

Der Grün- und Uferbereich am Osterbekkanal auf Höhe der Hufnerstraße 49 ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan BarmbekNord 38 als private Grünfläche festgesetzt und zugleich mit einer Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB überlagert.


Aus der Begründung des Bebauungsplans ergibt sich, dass die Einschränkung der Zugänglichkeit vorrangig aus naturschutzfachlichen Gründen (Schutz der Böschung, Röhrichtentwicklung, Vermeidung von Trittschäden) erfolgt ist und nicht der Herstellung eines privaten Aufenthaltsraums dient.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

1. Welche konkreten naturschutzfachlichen Ziele verfolgt die Festsetzung der privaten Grünfläche und der Maßnahmenfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB am Standort Hufnerstraße 49?

2. In welchem Umfang ist nach Auffassung des Bezirksamtes eine begleitete oder punktuelle öffentliche Nutzung des Grünbereichs (z. B. Umweltbildung, historische Information) mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar?

3. Welche rechtlichen Gründe stehen der Wiederherstellung der Informationstafel der Geschichtswerkstatt Barmbek an diesem Standort entgegen oder sprechen aus Sicht des Bezirksamtes dafür?

4. Wie ist der vorhandene Taubenschlag planungsrechtlich einzuordnen und wer ist für dessen Unterhaltung und Nutzung im Rahmen eines kommunalen Taubenmanagements zuständig?

5. Welche Maßnahmen zur Pflege, Entwicklung und dauerhaften Sicherung der Maßnahmenfläche wurden seit Inkrafttreten des Bebauungsplans tatsächlich umgesetzt?

6. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, die Ziele des Naturschutzes mit Elementen der Umweltbildung und historischen Vermittlung (z. B. Informationstafel) zu verbinden?

Lokalisation Beta
Hufnerstraße Barmbek-Nord

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