Grenzüberschreitender Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) zwischen Mitgliedsstaaten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 Anhörung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG und § 13 Abs. 4 HWG zum Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung für den Linienverkehr von Prag (CZ) nach Hamburg Antragsteller: Eurolines France S.A.
Das Unternehmen Eurolines France S.A. beantragt die Ersterteilung der Genehmigung für den Linienverkehr von Prag (CZ) nach Hamburg.
Detaillierte Informationen können der Anhörung entnommen werden.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der Ersterteilung der Genehmigung für den Linienverkehr von Prag (CZ) nach Hamburg.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Yvonne Nische
Anhörung Eurolines France S.A. und Unterlagen zur Anhörung
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