21-3925

Goldbekkanal

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In den B-Plänen Winterhude 18, 21 und 31 ist eine Grünwege-Verbindung entlang des Goldbekkanals vom Goldbekplatz bis zur Straße Bellevue vorgesehen. Gleichwohl ist diese bis heute noch nicht einmal in Teilabschnitten realisiert worden. Aus der Drucksache - 21-3229 geht hervor, dass die betreffenden Flurstücke der Freie und Hansestadt Hamburg gehören. 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Von wem werden die Flurstücke 442, 3493, 3494, 3496, 3497, 3685 und 1544 jeweils verwaltet?

Die Flurstücke 442, 3493, 3494, 3496, 3497 und 1544 werden vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, LIG 41, Millerntorplatz 1 in 20359 Hamburg verwaltet. Das Flurstück 3685 befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes, Fachbereich Stadtgrün.

 

  1. Durch wen wird auf den Flurstücken 442, 3493, 3494, 3496, 3497, 3685 und 1544 jeweils die Verkehrssicherung gewährleistet?

Auf den Flurstücken 442, 3493, 3494, 3496, 3497 und 1544 wird die Verkehrssicherheit durch den LIG, auf dem Flurstück 3685 durch den Fachbereich Stadtgrün gewährleistet.

 

 

  1. Wann erfolgte das letzte Mal auf den Flurstücken 442, 3493, 3494, 3496, 3497, 3685 und 1544 jeweils die Kontrolle und Pflege des Baumbestands und durch wen?

Der Fachbereich Stadtgrün hat die letzten Baumpflegemaßnahmen auf seinem Flurstück 3585 im April 2019 ausgeführt. Die letzte Baumkontrolle erfolgte am 10.10.2022 durch den zuständigen Baumkontrolleur.

Darüber hinaus befährt der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig die Gewässer I. Ordnung und besichtigt u.a. die Ufervegetation. Die letzte Befahrung war am 01.11.2022, die letzte Begutachtung der Ufervegetation am 13.10.2022. Soweit Schäden an der Ufervegetation erkennbar waren, wurden diese den jeweiligen Grundeigentümern mitgeteilt.  

Auskünfte über die Flurstücke 442, 3493, 3494, 3496, 3497 und 1544 kann nur der LIG als Grundeigentümer erteilen.

 

  1. Wer ist nach dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) für die Gewässerunterhaltung des Goldbekkanals zuständig?

 

Gemäß § 39 HWaG obliegt die Gewässerunterhaltungspflicht grundsätzlich dem jeweilige Gewässereigentümer. Die Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft regelt für die stadteigenen Gewässer die Verantwortlichkeiten innerhalb der hamburgischen Verwaltungen. Danach ist das Bezirksamt für die Alsterkanäle im Bezirksamtsbereich und somit auch für den Goldbekkanal zuständig. Im Rahmen der Verwaltungsreform 2008 wurde jedoch vereinbart (Senatsdrucksache 18/3900 vom 14.03.2006), dass der neu gegründete LSBG als Nachfolgeorganisation der damaligen Baubehörde/Gewässerunterhaltung weiterhin mit der Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung beauftragt werden soll. In den Folgejahren wurden entsprechende Kontrakte mit dem LSBG abgeschlossen. Aktuell gilt der „Kontrakt Anlagemanagement Gewässer“ vom 13.Januar 2017, der im Arbeitspaket GI, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern u.a. die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung, einschließlich der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen innerhalb dieser Gewässer regelt. Außerdem wurde festgeschrieben, dass der LSBG die Pflichten der Eigentümer (Bezirke und BUE) wie die Verkehrssicherungspflicht und den Arbeitsschutz für diese Gewässer und Anlagen autark wahrzunehmen hat.

  1. Wann fand die letzte Prüfung des Goldbekkanals statt und was war das Ergebnis?

 

Die letzte Befahrung durch den LSBG fand am 01.11.2022 statt, die letzte Begutachtung der Ufervegetation wurde 13.10.2022 durchgeführt. Es gab Mängel an der Ufervegetation, die den zuständigen Grundeigentümern bereits mitgeteilt wurden.

 

  1. Wer ist nach dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) für die Erhaltung der Ufer auf den Flurstücken 442, 3493,3494, 3496, 3497, 3685 und 1544 zuständig?

 

Für den Erhalt sowie für die verkehrssichere Unterhaltung einer Uferböschung ist der jeweilige Grundeigentümer zuständig, auf dem sich die Uferböschung befindet. Eine Uferböschung kann sich über mehrere Flurstücke erstrecken. Soweit die Flurstücke 442, 3493, 3494, 3496, 3497 und 1544 betroffen sind ist der LIG zuständig, für das Flurstück 3685 der Fachbereich Stadtgrün und für die Gewässerparzelle des Goldbekkanals der LSBG.

 

 

 

  1. Wann wurden die Ufer das letzte Mal jeweils kontrolliert und was war das Ergebnis?

 

 Siehe Antwort auf die Frage 3.

 

 

 

 

 

Dr. Udo Franz         14.11.2022

 

Anhänge

 

Keine    

Lokalisation Beta
Winterhude Goldbekpl.

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