20-4947

gewünschte Verkehrsberuhigung zur Aussichtsplattform an der Holtkoppel 100 (Ergänzend zur Drs. 20-3699)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Einige Anlieger des Wohngebietes Holtkoppel/Wrangelkoppel/Westerrode haben das
Bezirksamt angeschrieben und auf verschiedene Problematiken hingewiesen, die im
Zusammenhang mit der Aussichtsplattform der Holtkoppel 100 stehen. Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich bereits mit den
Drs. 20-3444 und Drs. 20-3699 dieser Themen angenommen.

Das Bezirksamt hat nun bezirksintern und gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 34 die geäußerten Wünsche der Anlieger mit folgenden Ergebnissen geprüft:

Die Straßen Holtkoppel und Wrangelkoppel sind öffentlich gewidmete Straßen und stehen somit dem allgemeinem Verkehr zu Verfügung. Die Aussichtsplattform Holtkoppel liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und ist für den motorisierten Individualverkehr über die Straßen Wrangelkoppel (ca. 1,3 km) und Wischhöfen/ Wittekopsweg/ Holtkoppel (ca. 1,6 km) zu erreichen. Das Verkehrsaufkommen in der Holtkoppel ist auch an besucherstarken Tagen vergleichbar mit anderen Tempo-30-Zonen in Hamburg. Seit März 2006 wird an der Aussichtsplattform Gastronomie betrieben.

benannte Problematiken in Stichworten:

 

  • Zunehmende Lärmbelästigung durch Zu- und Abfahrten zur Aussichtsplattform  (Tag und Nacht durch getunte Autos und Motorräder)

 

  • Verschärfte Parkraumsituation an Wochenenden bei gutem Wetter bis ins Wohngebiet hinein.

 

  • Durch die verschärfte Parkraumsituation ist Begegnungsverkehr zu bestimmten Zeiten nicht möglich, Fahrverkehr kommt zum Erliegen, zum Teil wird für Umfahrten auf den Gehweg ausgewichen. Als Folge der verschärften Parksituation wären Rettungsfahrten erschwert bzw. nicht mehr möglich.

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen insbesondere zu verkehrsärmeren Zeiten

 

Lösungsansätze der Anlieger (stichwortartig) einschließlich der Stellungnahme des Bezirksamtes dazu:

 

  • Zufahrt nur für Anlieger auch in den Straßen Holtkoppel und Wrangelkoppel einschließlich regelmäßiger Kontrollen:
     

Die Straßen Keustück, Middeltwiete, An der Baumschule und Westerrode sind bereits entsprechend beschildert.. Der Begriff „Anlieger“ wird häufig fälschlicherweise mit dem Wort „Anwohner“ gleichgesetzt. „Anlieger“ im Sinne des Straßenverkehrsrechtes sind Personen, die mit Bewohnern, Gewerbentreibenden oder Grundstückseigentümern des durch entsprechende Beschilderung beschränkten Gebietes in eine Beziehung treten wollen. Ein berechtigtes Anliegen muss jedoch im betroffenen Gebiet liegen. Auch der Besuch einer Gaststätte und die damit verbundene Parkplatzsuche wäre ein Anliegen. Somit ist eine großräumigere Beschilderung „Anlieger frei“ nicht zielführend, sondern würde den durch die Parkplatzsuchenden verursachten Verkehr in den kleineren Straßen, wie z.B. Westerrode legalisieren. Zudem können mit Ausweitung der Beschilderung „Anlieger frei“ die Lärmbelästigungen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen voraussichtlich nicht nachhaltig minimiert werden.

 

  • Andere Zu-und Abfahrtsmöglichkeiten schaffen:

Es gibt keine andere Zu- und Abfahrtsmöglichkeit zur Aussichtsplattform. Eine direkte Anbindung an die Umgehung Fuhlsbüttel (Bundesfernstraße) ist rechtlich nicht möglich. Die Umgehung Fuhlsbüttel (UFu) ist anbaufrei. Änderungen würden ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich machen. So ein neues Planfeststellungsverfahren durchzusetzen ist mehr als unwahrscheinlich da es sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und nicht zu dem erwünschten Ziel führen würde. Zumal weitere bzw. andere Anbindungen nicht zwingend die Lärmbelästigung getunter Fahrzeuge vor dem Aussichtspunkt ausschließen, sondern andere gravierende Probleme bezüglich der Verkehrssicherheit schaffen (mögl. Fußgänger auf der UFu, weitere Staumöglichkeit etc.) würde.

 

  • Zufahrt für Autos und Motorräder auf Höhe Holtkoppel/Wrangelkoppel bzw. Holtkoppel /Westerrode sperren:

Eine Sperrung für Kraftfahrzeuge (Autos und Motorräder) muss gut begründet sein. Dies geht aus straßenbaulicher Sicht nur dann, wenn ein nicht ausreichender Aufbau des Straßenkörpers gegenben wäre und dadurch die Straße selbst geschützt werden müsste. Dies ist hier aber nicht der Fall. Oder es geht aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gem. § 45 (9) der StVO (Straßenverkehrsordnung) nur, wenn dies auf Grund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Dies sind in der Regel dauerhafte Gefahrenzustände, die seitens des PK 34 derzeit nicht erkannt werden.

Hinter dem Aussichtspunkt sind auch noch Gebäude des Flughafens angebunden auf die Rücksicht genommen werden muss. Zudem wäre eine effektive Sperrung für Motorräder durch Poller oder Absperrschranke nicht möglich, denn da wo barrierefrei Fußgänger und Radfahrer angebunden werden, ist auch genügend Platz für ein Motorrad. Zudem fehlen die personellen Kapazitäten eine solche Sperrung effektiv zu überwachen. Fahrzeuge brauchen vor einer gesperrten Straße eine ausreichend große Wendemöglichkeit. Ausgesperrte Autofahrer suchen noch schneller eine Parkmöglichkeit in den Straßen des Wohngebietes, die diesen Parkraum nicht bieten. Derzeit können bis zu 68 Fahrzeuge in der Holtkoppel ab Westerrode bis zur Kehre am Fahrbahnrand und in der kleinen Parkbucht parken.

 

  • Parkraum außerhalb des Wohngebiets schaffen:

Es stehen dem Bezirksamt keine Flächen zur Schaffung eines separaten Parkplatzes für die Besucher der Aussichtsplattform zur Verfügung.

Der von den Petenten vorgeschlagene Parkplatz am Jugendparkweg ist unbefestigt und ist derzeit nicht als Straßenverkehrsfläche zugewiesen, so dass hier kein öffentlicher Stellplatz ausgewiesen werden könnte. Derzeit sind die meisten Flächen dem Fachbereich Stadtgrün zugeordnet, der Teilflächen langfristig verpachtet hat. Es könnten grob geschätzt 50 Fahrzeuge auf der Fläche parken (weniger als in der Sackgasse der Holtkoppel). Der Jugendparkweg ist mit ca. 3,30 m Breite zu schmal für Begegnungsverkehr. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass der Parkplatz genutzt werden würde, da dann noch ein 500m langer Fußmarsch zur Aussichtplattform von Nöten wäre, der für Besucher der Aussichtsplattform nicht akzeptabel sein dürfte. So würde doch auf den Parkraum in den öffentlichen Straßen im Wohngebiet zurückgegriffen werden.  Zudem schließt ein separater Parkplatz mit Sperrung an dem Knotenpunkt Holtkoppel/Wrangelkoppel nicht die Zufahrt über die Straße Westerrode aus. Auch muss ein Weg für den Lieferverkehr und die Flughafenfeuerwehr ermöglicht werden.

 

  • Straßenhubbel analog Grellkamp:

Im Straßenzug Grellkamp sind gesamte Einmündungen/Knotenpunktsbereiche  aufgepflastert. Solche Aufpflasterungen haben sich zur reinen Verkehrsberuhigung aus straßenverkehrsplanerischer Sicht u.a. in Hamburg nicht bewährt. Aus heutiger Sicht kommen in Hamburg Aufpflasterungen nur in Einmündungsbereichen zur Vorhebung der Verkehrsbeziehungen (Hauptverkehrsstraße, Fahrradstraße, Fußgängerbeziehungen u.ä.) in Betracht.
Aufpflasterungen wirken punktuell nur im Bereich der Rampen. Es wird in der Regel kurz vorher abgebremst, auf dem erhöhten Bereich und hinter der Aufpflasterung wird wieder beschleunigt. Dadurch entsteht eine neue Lärmquelle. Die von den Anliegern erhoffte Wirkung wird ausbleiben bzw. hat keinen nennenswerten Effekt auf die Geschwindigkeitsreduzierung und gewünschte Lärmminderung. Zudem sind solche Straßenschwellen nachteilig für Rettungsfahrten und unter Umständen auch für Zweiradfahrer. Patienten in Rettungsfahrzeugen könnten durch die Aufpflasterungen gefährdet werden. Im ganzen Bereich gilt durch die Tempo-30-Zone eine Rechts-Vor-Links-Regelung, die für eine Verkehrsberuhigung an den Einmündungen ausreichend sein sollte.

 

  • Gummihubbel in der Zufahrt:

Punktuelle Straßenschwellen sind in Hamburg zur reinen Geschwindigkeitsreduzierung auf Strecken nicht zulässig. Diese würden nur sehr punktuell wirken. Die angestrebte Lärm- und Schadstoffverringerung tritt in vielen Fällen nicht ein. Durch das Abbremsen vor der Schwelle und das anschließende erneute Beschleunigen durch die Fahrzeugführer (unstetige Fahrweise) entsteht eine neue Lärmquelle. Auch hier ergeben sich gravierende Nachteile für Rettungsfahrten und Zweiradfahrer.

  • Regelmäßige Kontrollen:

Regelmäßige Kontrollen sind nur im Rahmen der personellen Kapazitäten möglich.

Die polizeilichen Überwachungsmaßnahmen sind technisch und organisatorisch schwierig durchzuführen, extrem personalintensiv und durch ständig wechselnde Besucherstrukturen wenig nachhaltig.

 

  • Straße bemalen Zone 30:

Die Straßen in Tempo-30-Zonen in Hamburger Wohngebieten weisen hinsichtlich der Straßenraumgestaltung und angrenzenden Bebauung überwiegend gleichartige Merkmale auf und bilden insoweit erkennbare städtebauliche Einheiten, die die Fahrzeugführer fortwährend darauf hinweisen, sich in einem verkehrsberuhigten Bereich (Wohngebiet) zu bewegen. Da die Tempo-30-Zone um die Straßen Holtkoppel und Wrangelkoppel sehr groß ist, fällt es den Fahrzeugführern wohl oft schwer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern und demnach zu halten.

Jedoch wurde die oben genannte Anregung aufgegriffen. Eine wiederholende Beschilderung einer Tempo-30-Zone, auch durch eine Bodenmarkierung (Piktogramm), ist in Hamburg in der Regel nicht zulässig. Derzeit wird durch die obere Straßenverkehrsbehörde die Anordnung eines Piktogramms als Einzelfall in der Wrangelkoppel Höhe Jugendparkweg und Keustück geprüft.

 

  • Fahrradstraße analog Leinpfad:

Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist nicht zulässig, um allein durch diese Maßnahme eine angestrebte Verkehrsberuhigung zu erzielen. Zudem müsste für die Einrichtung einer Fahrradstraße der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sein. Dies trifft auf die Straßenzüge Wischhöfen/ Wittekopsweg/Holtkoppel und Wrangelkoppel nicht zu. Es macht  wenig Sinn herausgelöst vom Fahrrad-Wegenetz (Veloroute, Alltagsroute, Freizeitroute) eine Fahrradstraße einzurichten. Zudem müsste eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m für den Radverkehr freigehalten werden, sodass kein Parkraum mehr  im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung gestellt werden könnte. Anwohner und Anlieger dürfen die Straße weiterhin benutzen. Durch den reduzierten Parkraum verlagert sich der ruhende Verkehr nur und führt zu den bereits erläuterten Überwachungsproblemen.

 

  • Fahrverbot für Motorräder am Wochenende und an Feiertagen:

Wie bereits weiter oben ausgeführt muss auch eine Sperrung für Motorräder gut begründet sein. Dies geht aus straßenbaulicher Sicht nur dann, wenn ein nicht ausreichender Aufbau des Straßenkörpers gegeben wäre oder aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gem. § 45 (9) der StVO (Straßenverkehrsordnung), wenn dies auf Grund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Dies ist hier beides nicht der Fall.

 

  • Begrenzung der Schankzeit bzw. Öffnungszeit der Gastronomie:

Die geltenden Vorschriften werden hier eingehalten. Hierzu vgl. Drs. 20-3699.

 

Was wurde bisher gemacht:

Die Hinweisschilder zur Aussichtsplattform wurden an den Einmündungen Krohnstieg/Wrangelkoppel und Langenhorner Chaussee/Wischhöfen abgebaut.

 

Die Verkehrszeichen zur Tempo-30-Zonen wurden in der Wrangelkoppel und in der Straße Wischhöfen erneuert und beidseitig angeordnet, so dass diese besser von den Verkehrsteilnehmern erkannt werden können.

 

Es haben bereits vermehrt Kontrollen durch das Polizeikommissariat 34 stattgefunden, diese sind jedoch nur im Rahmen der personellen Kapazitäten möglich.

 

Das Bezirksamt und die Straßenverkehrsbehörde haben keine rechtlichen Möglichkeiten ein Hinweisschild anzuordnen bzw. aufzustellen, die die Besucher des Aussichtspunktes darauf hinweisen, dass sie sich „immer noch“ in einer Tempo-30-Zone befinden und auffordern auf die Anlieger Rücksicht zu nehmen. Derzeit wird die Anordnung eines Piktogramms  geprüft (siehe oben). Der Betreiber des Coffe to Fly bittet seine Besucher derzeit mit einem Aufsteller um Rücksichtnahme innerhalb der Tempo-30-Zone.

 

Wenn in der Straße Holtkoppel zwischen Westerrode und der Brücke durchgängig am Fahrbahnrand geparkt wird, ist die Restfahrbahn nicht für Begegnungsverkehr ausreichend. Aus diesem Grund hat das PK 34 zwei Haltverbotsstrecken angeordnet um Begegnungsverkehr punktuell möglich zu machen. Um den Verlust der Stellplätze zu kompensieren wird derzeit das bestehende Haltverbot im Wendehammer überprüft. An neu angeordnete Haltverbote muss sich in der Regel erst gewöhnt werden. Dies ist normal und wird unterstützend durch Hinweise der Polizei und erhöhte Polizeipräsenz begleitet.

 

Es wurde über Fahrbahneinengungen nachgedacht. Die Wirkung von Fahrbahneinengungen ist jedoch beschränkt. Diese wirken nicht zu jeder Tageszeit und nicht für Motorradfahrer. In verkehrsärmeren Zeiten haben wechselseitige Fahrbahneinengungen keine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung. Fahrbahneinengungen müssten baulich hergestellt werden und wirken, wenn überhaupt, nur in ausreichender Anzahl. Insbesondere zu verkehrsstarken Zeiten schränken sie die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum ein und behindern somit auch die An- und Abfahrt von Anliegern und bei verschärften Parksituationen ggf.  Rettungsfahrten. Fahrbahneinengungen müssen sehr sorgfältig geplant werden und wären als Maßnahme für die Rahmenzuweisung für den Neu-Um- und Ausbau von Straßen vorzusehen. Eine bauliche Umsetzung wäre nur mittel- bis langfristig möglich. Kurzfristig wäre die straßenverkehrsbehördliche Anordnung von zwei Sperrflächen möglich.

 

Der Abschnitt Technischer Umweltschutz des Bezirksamtes hat die Auswirkung von zwei Lärmschutzwänden geprüft. Auf die Lärmpegel, also die über den Tagesverlauf gemittelten Schallereignisse bezogen, sind die Maßnahmen nahezu wirkungslos. Vorbeifahrten lauter Fahrzeuge, das Hochtouren von Motorrädern im Stand tragen mit ihrem jeweiligen Zeitanteil zum Mittelungspegel bei, werden allerdings als auffällige „kurzzeitige Geräuschspitzen“ deutlich stören. Die Schallschutzwände bewirken insgesamt nur geringfügige Minderungen der Lärmeinwirkungen unterhalb der Immissionsrichtwerte, für die recht hohe Investitionen erforderlich wären, die nicht im Verhältnis zur Lärmreduzierung stehen würden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

 

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