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Gewerbegebiet Sportallee - Textplanänderungsverfahren - Bebauungspläne Groß Borstel 10, 14, 19 und 26 Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.12.2021
Sachverhalt

Das Gewerbegebiet Sportallee, das nordwestlich vom Weg beim Jäger und südöstlich von der Alsterkrugchaussee begrenzt wird, umfasst eine Flächengröße von rund 62 ha. Aufgrund seiner Lage im Umfeld des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel gehört es zum wichtigsten Gewerbestandort im Bezirk Hamburg-Nord und hat durch die bereits ansässigen flughafenaffinen Gewerbe- und Industriebetriebe eine gesamtstädtische Bedeutung.

Es ist daher planerisches Ziel, in dem Gewerbegebiet vorrangig Arbeitsstättenflächen für Handwerks- und Gewerbebetriebe im engeren Sinne (produzierendes und dienstleistendes Gewerbe), die auf einen Standort in Gewerbegebieten angewiesen sind, zu sichern. Dies entspricht den Zielsetzungen des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts für den Bezirk Hamburg-Nord für das Gewerbegebiet Sportallee, wonach die vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen gesichert und gestärkt werden sollen.

Das Gewerbegebiet ist einem fortwährenden Nutzungsdruck besonders durch Anträge für Hotel-nutzungen ausgesetzt, die dort planungsrechtlich derzeit zulässig sind, aber nicht den oben ge-nannten Zielen entsprechen. In dem Gebiet sind aufgrund der Flughafennähe und der Lage an der Magistrale Alsterkrugchaussee - Langenhorner Chaussee im Bestand bereits zahlreiche Hotels vorhanden, sodass nicht von einem weiteren örtlichen oder auch überörtlichen Bedarf ausgegangen werden kann.

Durch die Textplanänderungsverfahren sollen nun im Bereich der Gewerbegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben, aber auch von Vergnügungsstätten und Bordellen zu unterbinden. Der Umgang mit weiteren Nutzungen ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

 

 

Damit sollen die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für das produzierende Gewerbe, beziehungsweise für gewerbegebietstypische Nutzungen verfügbar bleiben und vor einer Verdrängung geschützt werden.

Die Textplanänderungen der ausgewählten Bebauungspläne werden in einem Parallelverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.

Die betroffenen Plangebiete sind:

  1. Groß Borstel 10 2. Änderung (Entwurf)
  2. Groß Borstel 14 1. Änderung (Entwurf)
  3. Groß Borstel 19 2. Änderung (Entwurf)
  4. Groß Borstel 26 2. Änderung (Entwurf)

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

Das Planverfahren wurde durch die Aufstellungsbeschlüsse (N 4/20, N 5/20, N 6/20, N 7/20) eingeleitet. Die Grobabstimmung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden durchgeführt.

 

03.09.2020: Einleitungsbeschluss im StekA

16.09.2020: Aufstellungsbeschluss

12.11.2020 – 04.12.2020: Grobabstimmung

15.12.2020 – 13.01.2021: Frühzeitige TöB-Beteiligung

29.04.2021 – 01.06.2021: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

09.11.2021 - AKI Gespräch mit ausgewählten TöBs

 

Weiteres Vorgehen:

Die Bebauungspläne sollen im Januar 2022 öffentlich ausgelegt werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

Anhänge

GB 10: Verordnung, Begründung, Übersichtskarte

GB 14: Verordnung, Begründung, Übersichtskarte

GB 19: Verordnung, Begründung, Übersichtskarte

GB 26: Verordnung, Begründung, Übersichtskarte