Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen in Groß Borstel gemeinsamer Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion
Seit Dezember 2016 ist die 1. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30.11.2016 in Kraft getreten, welche die Anordnung von streckenweisen Tempo-30-Abschnitten vor Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, etc. neu regelt. Im Stadtteil Groß Borstel gibt es schon seit längerer Zeit die Diskussion a um die Tempo 30 km/h-Streckengeschwindigkeitsbegrenzung vor Schulen und Kindergärten auch auf übergeordneten Straßenzügen. Anträge zur Umsetzung dieser Vorschläge in früheren Jahren scheiterten dann an dem Veto der Landesbehörden . Die bundesweit wirkende Änderung der Straßenverkehrsordnung schafft nun auch in Hamburg die gesetzliche Grundlage für eine neue Bewertung derartiger Antragsstellungen."
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel beschließen:
Das vorsitzende Mitglied des Regionalausschusses wird gebeten sich bei der zuständigen Landesbehörde dafür einzusetzen, dass auf folgenden Straßenabschnitten in Groß Borstel eine streckenweise Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eingerichtet wird:
1. Borsteler Chaussee im Bereich der Carl-Götze-Schule, dem Kindergarten St.Peter und dem Schulausgang Moderne Schule ( Boirst.Ch. 112 - 114 )
2. Weg beim Jäger im Bereich des Kindergartens "Kinderpropeller " ( Nr. 92 )
3. Klotzenmoor im Bereich der Elbewerkstätten und dem BHH-Sozialkontor
mit den Häusern "Beerboom" und "Klotzenmoor".
Jörg W. Lewin Carmen Wilckens
Thomas Kegat Michael Werner-Boelz
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