20-3901

Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen in Groß Borstel gemeinsamer Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Seit Dezember 2016 ist die 1. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30.11.2016 in Kraft getreten, welche die Anordnung von streckenweisen Tempo-30-Abschnitten vor Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, etc. neu regelt. Im Stadtteil Groß Borstel gibt es schon seit längerer Zeit die Diskussion a um die Tempo 30 km/h-Streckengeschwindigkeitsbegrenzung vor Schulen und Kindergärten auch auf übergeordneten Straßenzügen. Anträge zur Umsetzung dieser Vorschläge in früheren Jahren scheiterten dann an dem Veto der Landesbehörden . Die  bundesweit wirkende Änderung der Straßenverkehrsordnung schafft nun auch in Hamburg die gesetzliche Grundlage für eine neue Bewertung derartiger Antragsstellungen."

 

 Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Das vorsitzende Mitglied des Regionalausschusses wird gebeten sich bei der zuständigen Landesbehörde dafür einzusetzen, dass auf folgenden Straßenabschnitten in Groß Borstel eine streckenweise Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eingerichtet wird:

 

1. Borsteler Chaussee im Bereich der Carl-Götze-Schule, dem Kindergarten St.Peter und dem Schulausgang Moderne Schule ( Boirst.Ch. 112 - 114 )

 

2. Weg beim Jäger im Bereich des Kindergartens "Kinderpropeller " ( Nr. 92 )

 

3. Klotzenmoor im Bereich der Elbewerkstätten und dem BHH-Sozialkontor

mit den Häusern "Beerboom" und "Klotzenmoor".

 

 

rg W. Lewin                             Carmen Wilckens

Thomas Kegat                             Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

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