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Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen in Groß Borstel Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 06.02.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grünen-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das vorsitzende Mitglied des Regionalausschusses wird gebeten, sich bei der zuständigen Landesbehörde dafür einzusetzen, dass auf folgenden Straßenabschnitten in Groß Borstel eine streckenweise Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eingerichtet wird:

 

1. Borsteler Chaussee im Bereich der Carl-Götze-Schule, dem Kindergarten St.Peter und dem Schulausgang Moderne Schule ( Boirst.Ch. 112 - 114 )

 

2. Weg beim Jäger im Bereich des Kindergartens "Kinderpropeller " ( Nr. 92 )

 

3. Klotzenmoor im Bereich der Elbewerkstätten und dem BHH-Sozialkontor

mit den Häusern "Beerboom" und "Klotzenmoor".

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Seit Dezember 2016 ist die 1. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30.11.2016 in Kraft getreten, welche die Anordnung von streckenweisen Tempo-30-Abschnitten vor Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, etc. neu regelt. Im Stadtteil Groß Borstel gibt es schon seitngerer Zeit die Diskussion um die Tempo 30 km/h-Streckengeschwindigkeitsbe-grenzung vor Schulen und Kindergärten auch auf übergeordneten Straßenzügen.

 

Anträge zur Umsetzung dieser Vorschläge in früheren Jahren scheiterten dann an dem Veto der Landesberden. Die  bundesweit wirkende Änderung der Straßenverkehrsordnung schafft nun auch in Hamburg die gesetzliche Grundlage für eine neue Bewertung derartiger Antragsstellungen.

 

Petitum/Beschluss

  

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine